Ausweitung der Präventionsangebote der Polizei
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Barbara Likus, Lena Odell, Cumali Naz, Andreas Schuster, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/ Volt-Fraktion) und Beppo Brem, Thomas Niederbühl, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 23.5.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass der Oberbürgermeister sich beim Münchner Polizeipräsidenten für eine Ausweitung der Selbstbehauptungs- und Gewaltpräventionsprojekte „aufgschaut“ und „zammgrauft“ einsetzen möge. Besonders wünschenswert sei, dass künftig auch zum Beispiel Horte, Mittagsbetreuungen sowie Kinder- und Jugendzentren oder ähnliche Einrichtungen an den Projekten teilnehmen können.
Da die o.g. Gewaltpräventionsprojekte im Zuständigkeitsbereich der Polizei liegen und aus Landesmitteln finanziert werden, besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Zu Ihrem Antrag vom 23.5.2023 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Jugendkontaktbeamt*innen des Kommissariat für verhaltensorientierte Prävention und Opferschutz der Münchner Polizei kooperiert mit Lehrer*innen und mit Fachkräften der Jugendhilfe. Angeboten werden die Kurse „aufgschaut“ für Kinder im Alter von ca. sechs bis zwölf Jahren (Grundschulalter) und „zammgrauft“ für Kinder/Jugendliche im Alter von ca. zwölf bis 18 Jahren. Hierbei wird „Gewalt“ in spielerischem Rahmen verdeutlicht. Verschiedene Formen von Gewalt, wie Gewalt gegen Mädchen, Ausgrenzung sowie Fremdenfeindlichkeit, werden ins Bewusstsein gerufen und zugleich Selbstbewusstsein und Zivilcourage trainiert. Dabei führen Polizeibeamt*innen selbst Kurse durch und erreichen durch Schulungen für Multiplikator*innen, dass die Kooperationspartner*innen selbst Kurse durchführen und nachhaltig mit der Zielgruppe an den Themen arbeiten können. Darüber hinaus führt die Polizei Informationsveranstaltungen für Eltern zum Thema Schutz der Kinder vor Gewalterfahrungen durch. Nach Auskunft des Kommissariats für verhaltensorientierte Prävention und Opferschutz der Münchner Polizei ist die Nachfrage nach den o.g. Angeboten groß und es bestehen Wartelisten.
Seitens des Referates für Bildung und Sport wurde mir zu Ihrer Anfrage mitgeteilt:„Wir befürworten den o.g. Antrag zur Ausweitung der Präventionsangebote der Polizei. Hierbei ist insbesondere das Angebot ,aufgschaut‘ von Relevanz. Es richtet sich an Kinder im Grundschulalter (6 -12 Jahre) und soll die Selbstbehauptung und Zivilcourage der Kinder stärken.
‚Aufgschaut‘ wird bereits an Münchner Grundschulen durchgeführt. Die Lehrkräfte werden von der Polizei zu Trainer*innen ausgebildet. Das Angebot findet an zwei Vormittagen in der Klassengemeinschaft statt.
Es ist zu begrüßen, wenn auch pädagogische Mitarbeiter*innen aus Münchener Kindertageseinrichtungen zu ‚aufgschaut‘-Trainer*innen weitergebildet werden können. Bei der Durchführung des Programms in einem Hort ist aufgrund des Tagesablaufs (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung) jedoch eine zeitliche Anpassung des Programms erforderlich.
Bei Bedarf kann das Angebot über das Programmheft des Pädagogischen Instituts beworben und somit pädagogischen Mitarbeiter*innen sowohl aus städtischen Kitas als auch Kitas in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung und Durchführung der Multiplikator*innenschulung erfolgt weiterhin durch das Polizeipräsidium München.“
Die gewaltpräventiven Angebote der Jugendkontaktbeamt*innen des Polizeipräsidiums München finden seit vielen Jahren auch im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. Sie sind in aller Regel den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bekannt und werden sehr gerne angenommen. Auch die Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich im Rahmen von „aufgschaut“ und „zammgrauft“ mit dem Kommissariat für verhaltensorientierte Prävention und Opferschutz der Münchner Polizei zusammen.
Ein Ausbau dieser Angebote würde aufgrund der hohen Nachfrage ausdrücklich von Seiten des Stadtjugendamtes begrüßt.
Der Oberbürgermeister hat Ihr Anliegen deshalb in dem beiliegenden Schreiben an den Münchner Polizeipräsidenten aufgegriffen. Über die Antwort des Polizeipräsidenten werde ich Sie informieren.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.“