Versorgungssicherheit und Klimaschutz: Mit gutem Beispiel voran IV: Photovoltaik-Anlagen auf Busbahnhöfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 12.5.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass die Stadtwerke München an geeigneten Standorten auf den Dächern und an den Fassaden der Busbahnhöfe Photovoltaik-Anlagen installiert. Auf dem Dach des ehemaligen Busbahnhofes am Olympiazentrum soll im Rahmen des Neubaus der Überdachung eine Photovoltaik-Anlage mitgeplant und realisiert werden. Zur Finanzierung sollen Sonnenbausteine der SWM ausgegeben werden.
In Ihrer Begründung wird ausgeführt, dass dezentral gewonnener Solarstrom die Abhängigkeit von Erdöl, Kohle und Gas verringert. Über viele Jahre gab es auf dem Dach des Busbahnhofes Olympiazentrum eine Photovoltaik-Anlage. Leider wurde das Dach marode und soll nun im nächsten Jahr neu rekonstruiert werden. Daher solle schon bei der Planung wieder eine Photovoltaik-Anlage berücksichtigt und nach Fertigstellung realisiert werden.
Auch andere Busbahnhöfe oder größere Überdachungen böten sich als Standort für Photovoltaik-Anlagen an.
Diese Angelegenheit fällt in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Das Team M-Solar Individualgeschäft ist bezüglich des Busbahnhofes am Olympiazentrum bereits seit einiger Zeit schon im engen Austausch mit dem internen SWM-Sanierungsprojekt und der Denkmalschutzbehörde und hat hier eine sehr gute Lösung erarbeiten können. So haben wir bereits eine PV-Anlage auf dem ‚grünen‘ Gebäudeteil (siehe Skizze unten) des Busbahnhofes mit einer Leistung von ca. 133,66 kWp errichtet, die voraussichtlich noch Ende 2023 in Betrieb geht. Aufgrund des geplanten innovativen PV-Betreibermodells ist die Umsetzung als Sonnenbausteine-Anlage nicht möglich.Der zweite ‚blaue‘ Gebäudeteil wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (Stichwort BOStrab-Verfahren) gesondert betrachtet. Sofern regulatorisch und technisch möglich, werden wir auch hier zu einem späteren Zeitpunkt eine PV-Anlage mit einer geplanten Leistung von 100kWp errichten.
Grundsätzlich untersuchen wir alle MVG-Immobilien, ob diese für eine Nachrüstung mit PV-Anlagen geeignet sind. Oftmals sind hier – wie im Beispiel Olympiabusbahnhof auch – im Vorfeld (Dach-)Sanierungen notwendig. Beispielweise gibt es Überlegungen, am U-Bahnhof und Busbahnhof Studentenstadt im Zuge der Sanierung eine PV-Anlage zu errichten. Die Umsetzung würde aber erst 2029/30 im Zuge der Sanierung erfolgen.“

Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.