Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) warnt vor Risiken unsachgemäßer Entsorgung von Gasflaschen jeglicher Art im Restmüll. Im Jahr 2024 kam es bereits zu 15 Betriebsunterbrechungen in den Müllverbrennungsanlagen, die durch Gasflaschen verursacht wurden. Diese Vorfälle gefährden die Betriebssicherheit, verursachen hohe Kosten und beeinträchtigen die Fernwärmeversorgung der Stadt.
Gasflaschen finden in vielen Bereichen des Alltags Verwendung – nicht nur beim Gasgrill-Einsatz, sondern auch bei Campingkochern, als Heliumbehälter zum Befüllen von Luftballons oder in Wassersprudelgeräten. In jüngster Zeit hat die Nutzung von Lachgas als Rauschmittel unter Jugendlichen zugenommen, was zudem zu einer erhöhten Anzahl an entsorgten Lachgasbehältern führt.
Die unzulässige Entsorgung von Gasflaschen im Restmüll führt zu erheblichen Problemen in den Müllverbrennungsanlagen. Wenn eine Gasflasche im Müllkessel explodiert, entsteht eine Druckwelle, die eine automatische Schutzabschaltung auslöst und Schäden an den Verbrennungsrosten verursacht. Diese Schäden erfordern Reparaturen, die den Betrieb der Müllkessel für 48 bis 72 Stunden unterbrechen. Während dieser Zeit kann kein Müll thermisch verwertet werden.
Der AWM appelliert an alle Münchner*innen, korrekte Mülltrennung ernst zu nehmen und Gasflaschen in keinem Fall im Restmüll zu entsorgen. Durch die richtige Entsorgung kann jeder Einzelne dazu beitragen, die Betriebssicherheit zu gewährleisten, unnötige Kosten zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Es gelten folgende Regeln:
Bei Gasflaschen wird zwischen Pfandflaschen und Einwegflaschen unterschieden. Pfandflaschen sollen vorzugsweise beim Händler zurückgegeben werden, etwa in Bau- und Supermärkten oder Fachgeschäften. Gegen ein Entgelt werden sie zudem ausschließlich an den beiden Wertstoffhöfen plus (Mühlangerstraße 100 sowie Lindberghstraße 8a) angenommen. Bei Einwegflaschen wird unterschieden zwischen gefüllten oder teilbefüllten Behältern sowie leeren Behältern. Gefüllte oder teilbefüllte Behälter können Münchner*innen kostenlos an allen Wertstoffhöfen abgeben. Dünnwandige, befüllte Heliumbehälter (wie zum Beispiel für Partyballons) werden gegen eine Aufwandspauschale von 5 Euro angenommen.
Leere Behälter gelten als Verpackungen und werden dementsprechend an den lokalen Wertstoffinseln entsorgt. Einwegflaschen, die größer als die Einwurföffnung der Container (< 20 Zentimeter) sind, werden kostenlos an den Wertstoffhöfen angenommen.
Für Fragen zur korrekten Entsorgung können sich die Bürger*innen auch an das AWM Infocenter unter Telefon 233-96200 wenden. Sonstige Gase müssen vor Abgabe per E-Mail an problemabfaelle.awm@muenchen.de angemeldet werden. Weitere Informationen sind zudem unter awm-muenchen.de/wertstoffhoefe zu finden.