Mobile Kameras im Alten Botanischen Garten
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.8.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.8.2024, in der Sie Folgendes ausführen:
„Der Alte Botanische Garten entwickelt sich leider zum Hot-Spot für Drogendealer und zu einer No-go-Area. Wie der Presse zu entnehmen war, wurden im Zuge der Sicherheitsmaßnahmen im Alten Botanischen Garten kürzlich zwei neue Anhänger mit beweglichen Kameras für einen Testzeitraum befristet bis zum 25. August 2024 installiert. Ziel dieses Tests war es, weitere Räume zu überwachen und die Effektivität der Kameras hinsichtlich der Verbesserung der Sicherheit und des Verhaltens der Besucher zu evaluieren. Um den Alten Botanischen Garten wieder zu einer sicheren Anlage zu machen, ist eine konsequente Videoüberwachung neben anderen Maßnahmen wie einer stärkeren Präsenz von Polizei und kommunalem Außendienst aus unserer Sicht unumgänglich.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die mobile Videoüberwachung im Bereich des Alten Botanischen Gartens ist eine polizeiliche Maßnahme auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die Auswertung der Videoaufnahmen erfolgten demnach durch das Polizeipräsidium München. Das Kreisverwaltungsreferat hat daher das Polizeipräsidium München gebeten, Ihre Fragen zu beantworten.
Frage 1:
Welche konkreten Erkenntnisse wurden während des Einsatzes der neuen mobilen Kameras im Alten Botanischen Garten gewonnen?
Frage 2:
Welche Ergebnisse wurden hinsichtlich der Sicherheit und des Verhaltens der Personen im überwachten Bereich festgestellt?
Frage 3:
Wurden während des befristeten Einsatzes Vorfälle oder Sicherheitsprobleme identifiziert, die durch die Kameras schneller oder effizienter gelöst werden konnten?
Antwort des Polizeipräsidiums München zu den Fragen 1-3:
„Der Einsatz von Videotechnik ist Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzeptes zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Störungen und Straftaten im öffentlichen Bereich. Die Videoüberwachung ergänzt das Spektrum der polizeilichen Maßnahmen. Flankierend zur bereits am 7.6.2024 rund um den Bereich des Neptunbrunnens errichteten stationären Videoüberwachung wurden zuletzt im Zeitraum vom 26.7.2024 bis 25.8.2024 im Alten Botanischen Garten bzw. am Karl-Stützel-Platz zusätzlich zwei mobile Komponenten eingesetzt. Sowohl die stationäre als auch die mobile Videotechnik unterstützen in einem ganzheitlichen Ansatz die polizeilichen Einsatzkräfte bei der Aufgabenwahrnehmung. Eine isolierte Betrachtung lediglich der mobilen Komponenten ist demnach nicht zielführend.
Die Videotechnik trägt im Alten Botanischen Garten und am Karl-Stützel-Platz in ihrer Gesamtheit dazu bei, dass dort strafrechtlich relevante Handlungen mit Schwerpunkt im Bereich des Betäubungsmittelrechts polizeilich festgestellt und verfolgt werden konnten bzw. können. Auch war es durch die stationäre Videoüberwachung insgesamt in mehreren Fällen (zuletzt beim Tötungsdelikt) möglich, zum einen die Tathandlung selbst gerichtsverwertbar zu belegen wie auch die Tatverdächtigen zeitnah zu identifizieren.
Darüber hinaus haben vor Ort tätige Einsatzkräfte in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern die Rückmeldung erhalten, dass sowohl die verstärkte Polizeipräsenz wie auch der Einsatz der polizeilichen Videotechnik – stationär wie mobil – zu einem verbesserten subjektiven Sicherheitsgefühl beigetragen haben bzw. beitragen.“
Frage 4:
Gibt es Überlegungen oder Pläne, die mobilen Kameras durch dauerhafte Installationen zu er-setzen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort des Polizeipräsidiums:
„In Artikel 33 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) wird der Anwendungsbereich des offenen Einsatzes technischer Mittel – also auch der Videoüberwachung – normiert. Auf dieser gesetzlichen Grundlage werden zunächst im Zeitraum vom 9.10.2024 bis 30.11.2024 erneut zwei mobile Videokomponenten zum Einsatz kommen.
Aktuell gibt es keine konkreten Pläne, die mobile Videoüberwachung in eine stationäre Anlage zu überführen, da hier zunächst die weiteren Erfahrungen ab 9.10.2024 abgewartet werden sollen.“
Frage 5:
Sollen diese Kameras auch an anderen Brennpunkten, wie z.B. dem Nußbaumpark, eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Der Einsatz von Videotechnik im Nußbaumpark ist derzeit nicht geplant. Das Polizeipräsidium München führt fortlaufend Lagebeurteilungen durch und beobachtet dabei die Entwicklungen an relevanten Örtlichkeiten. Dazu gehört unter anderem auch der Nußbaumpark. Durch die Mobilität der gegenständlichen Videotechnik besteht ein größtmögliches Maß an Flexibilität. Erforderlichenfalls ist somit grundsätzlich auch kurzfristig ein Einsatz im Nußbaumpark möglich, sofern der bereits erwähnte Anwendungsbereich nach dem PAG gesetzlich eröffnet ist.“