Weshalb wurden Teile der Theresienwiese asphaltiert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 30.7.2024
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 30.7.2024 führten Sie als Begründung aus: „Die Theresienwiese ist eine der größten unbebauten Flächen im Herzen Münchens. Die im Flächennutzungsplan als Grünflächen (SOGR) ausgewiesene Fläche erfüllt wichtige Funktionen zur Versickerung von Wasser und zur nächtlichen Kaltluftentstehung. Kürzlich wurden an mehreren Stellen Flächen großflächig asphaltiert und darüber hinaus bestehende Asphaltierungen ausgeweitet.
Versiegelungen, zumal mit dunklem Asphalt wirken sich extrem negativ auf das Stadtklima aus. Sie schaffen Hitzeinseln und verhindern die Versickerung von Regenwasser. Damit wird die Grundwasserneubildung verhindert und das Münchner Kanalsystem zusätzlich belastet. Auf weiten Flächen der Theresienwiese hat sich eine magere artenreiche Wiese entwickelt. Diese wurde nun teilweise zerstört.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Weshalb wurden bisher nicht befestigte Flächen auf der Theresienwiese asphaltiert? Ist die Versiegelung dauerhaft?
Antwort:
Bei den Asphaltierungsarbeiten handelte es sich um Vorbereitungsmaßnahmen für die Oide Wiesn. Bewegungsflächen und – in diesem Jahr neu – Rettungswege wurden vorbereitet. Rettungswege wurden zusätzlich asphaltiert, da Schotterflächen (größere Steine, Unebenheiten, bei Regen große Pfützen) als Rettungsweg nicht geeignet sind. Daher ist der Asphalteinbau etwas großflächiger als in den früheren Jahren erfolgt. Zudem wurden Straßenbereiche am westlichen Rand der Theresienwiese, die von Radfahrenden als Umfahrung genutzt werden, erneuert.
Der Asphalteinbau wird aufgrund der Kostensituation belassen, kann aber künftig in veranstaltungsfreien Zeiträumen für Freizeitaktivitäten wie Radfahren, Inlineskaten und andere Sportarten genutzt werden.
Frage 2:
Hat sich die Nutzung der Theresienwiese so verändert, dass eine weitere Versiegelung der Flächen notwendig war? Können im Gegenzug andere Teile der Theresienwiese entsiegelt werden?
Antwort:
Das RAW strebt zum Ausgleich eine Entsiegelung von anderen Asphaltflächen auf der Theresienwiese an. Hier ist jedoch auf eine Vielzahl von Nutzungen Rücksicht zu nehmen, sodass eine Entsiegelung mit diversen Nutzern abgestimmt werden muss.
Frage 3:
Durch wen wurde die Asphaltierung beauftragt? Wer zahlt sie?
Antwort:
Der Einbau wurde durch das RAW, Geschäftsbereich Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality; Fachbereich 6 – Veranstaltungen veranlasst. Kostenträger ist die Produktteilleistung Oktoberfest Nr. 646110000 zu etwa 70 Prozent und die Produktteilleistung Oide Wiesn Nr. 646120000 zu etwa 30 Prozent,
Frage 4:
Weshalb wurden die zusätzlichen Asphaltierungen an den Kanal angebunden statt das Regenwasser flächenhaft zu versickern? Wurde hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt (§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG))?
Antwort:
Ich habe zu dieser Frage die Münchner Stadtentwässerung (MSE) um eine Antwort gebeten. Die MSE teilt mit:
„Die Flächen der Theresienwiese sind mit einem weitläufigen, flächendeckenden Entwässerungssystem erschlossen. Neben den städtischen Kanälen in den Straßenflächen bestehen zahlreiche Anschlussleitungen zu den einzelnen Stellflächen im Eigentum des Referats für Arbeit und Wirtschaft und noch mehr private Leitungen der Schausteller und Zeltbetreiber. Das auf befestigten Flächen anfallende Regenwasser wird im Mischsystem über die städt. Kanalisation entwässert.
Generell ist eine Entwässerung des Niederschlagswassers im Trennsystem auf der Theresienwiese problematisch, da Abwasser von Buden und Ständen sowie von den Wohnwägen der Schausteller und Zirkusbetreiber gewöhnlich über Pumpen und Schläuche in den nächstliegenden Straßenablauf oder Schacht entsorgt werden. Selbst mit einem immensen Kontrollaufwand wären hier Fehlanschlüsse und damit Verunreinigungen des Grundwassers nicht zu vermeiden.
Die unbefestigten Flächen sind durch die intensive Nutzung stark verdichtet, weshalb darauf anfallendes Niederschlagswasser teilweise auch über die befestigten Flächen ab- und der Kanalisation zuläuft. Eine Aufnahme von zusätzlichem Regenwasser von befestigten Flächen scheidet deshalb aus. Hierzu müsste die Oberfläche muldenartig profiliert werden, was aufgrund der Nutzung nicht möglich ist.
Für den Anschluss von Regenwasser an die städt. Entwässerungseinrichtung ist keine Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Ein solcher unterliegt den Regelungen der städtischen Entwässerungssatzung.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.