Beendigung der Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit bis 2030 – was tut die Landeshauptstand München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 14.1.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 14.1.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Bis zum Jahr 2030 soll in der Europäischen Union niemand mehr auf der Straße leben müssen. Dieses Ziel wurde vom EU-Parlament bereits im Jahr 2020 beschlossen. Die Nationalstaaten verpflichteten sich dazu, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden. Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten sollten demnach gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Der aktuellen Berichterstattung vom 11.1.2025 lässt sich allerdings entnehmen, dass sich die Anzahl der wohnungslosen Menschen seit 2014 mehr als verdoppelt hat.
Angesichts dieser Entwicklung ist eine Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation, den geplanten Maßnahmen und den bislang erzielten Fortschritten in der Landeshauptstadt München notwendig. Diese alles andere als zufriedenstellende Situation in München zeigt, wie dringend eine kritische Bewertung der bisherigen Ansätze und eine transparente Darstellung der geplanten Entwicklungen über zukünftige Strategien geboten sind. Die Landeshauptstadt München soll eine Basis schaffen, die niemanden zurücklässt und die Tür zur Beendigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 möglichst weit öffnet.“
Aufgrund der aktuellen Aufgabenfülle im Sozialreferat, erhalten Sie eine auf die wesentlichen Aspekte konzentrierte Antwort.
Zu Ihrer Anfrage vom 14.1.2024 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Pläne verfolgt die Landeshauptstadt München, um das von der EU-Kommission und der Bundesregierung gesteckte Ziel, Wohnungslosig- keit bis zum Jahr 2030 zu überwinden, zu erreichen und welche spezifischen Maßnahmen werden dafür ergriffen?
Antwort:
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies kann nur gelingen, wennBund, Länder und Kommunen partnerschaftlich mit allen Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten. Als erster Schritt wurde deshalb die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP) beschlossen. Am 24.4.2024 konnte der NAP erfolgreich durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. Die festgesetzten Leitlinien und Impulsmaßnahmen des Aktionsplans sollen die bestehenden Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sichtbar machen, an geeigneten Stellen ergänzen und den Wirkungsgrad der Wohnraumversorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen erhöhen, um somit Wohnungslosigkeit zu überwinden. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für den Gesamtprozess beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), welches weitere Ministerien einzubinden hat.
Im Zuge des Umsetzungsprozesses des NAP wurden zu Beginn des Jahres 2024 folgende drei Facharbeitsgruppen eingerichtet:
- Facharbeitsgruppe „Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“
- Facharbeitsgruppe „Wohnraumversorgung“
- Facharbeitsgruppe „Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung“
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wurde beauftragt, die Federführung der Facharbeitsgruppen zu übernehmen. Die Facharbeitsgruppen haben die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans, die Impulsmaßnahmen sowie die im Jahresarbeitsprogramm festgehaltenen Jahresziele und Maßnahmen aufgearbeitet, beraten und zum Teil, beispielsweise durch Erarbeitung von Empfehlungen, umgesetzt.
Die Landeshauptstadt München hat sich hierbei aktiv als eine der größten deutschen Kommunen an allen Facharbeitsgruppen beteiligt.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Bundesregierung und den Neuwahlen, konnten die Facharbeitsgruppen durch den Deutschen Verein e.V. im Jahr 2025 nicht fortgeführt werden. Aus diesem Grund wurden bis dato für München keine konkreten weiteren Maßnahmen, die sich aus dem NAP ableiten, besprochen und umgesetzt. Bei einer Fortführung der Facharbeitsgruppen wird sich die Landeshauptstadt München wieder entsprechend beteiligen und an den Prozessen mitwirken.
Unabhängig davon entwickelt die Landeshauptstadt München im Rahmen der Erstellung und Fortschreibung des Gesamtplans „Soziale Wohnraumversorgung – Wohnungslosenhilfe – Wohnen statt Unterbringung“ das Spektrum der Unterbringungsmöglichkeiten des Sozialreferates sowie alle Angebote und Maßnahmen zur Unterstützung in prekären Lebenslagen bzw. zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit stetig fort. Aktuelle Ausführungen können dem Gesamtplan IV, welcher in der Vollversammlung des Stadtrates vom 5.10.2022 beschlossen wurde (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06560) entnommen werden.
Frage 2:
Wie werden die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewertet und welche Kriterien oder Indikatoren kommen dabei zum Einsatz?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der wohnungslosen Menschen in der Landeshauptstadt München in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach von Wohnungs- und Obdachlosigkeit Betroffenen.
Antwort:
Bislang ist das Sozialreferat auf Basis durchgeführter Erhebungen von geschätzt 550 obdachlosen Personen ausgegangen, die auf der Straße leben. Gesellschaftliche und politische Veränderungen in den letzten zehn Jahren haben eine Aktualisierung der Daten zu obdachlosen Menschen in München notwendig gemacht. Der Stadtrat hat dementsprechend 2019 der Durchführung einer Studie „Obdachlose Menschen auf der Straße“ zugestimmt.
Die Studie wurde vom SINE Institut im Münchner Stadtgebiet durchgeführt und umfasste zwei Zählungen – eine in der Winterperiode (November 2022) und eine in der Sommerperiode (Mai 2023), um die tatsächliche Anzahl der obdachlosen Menschen in München zu erfassen. Die Straßenzählung wurde auf das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings begrenzt und anhand von Expert*inneneinschätzungen auf das gesamte Stadtgebiet hochgerechnet. Die Ergebnisse der Studie wurden in der Sitzung des Sozialausschusses vom 7.5.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 12854) dem Stadtrat bekanntgegeben.
Insgesamt wurden etwa 340 obdachlose Personen auf der Straße gezählt, davon rund 250 Personen innerhalb des Mittleren Rings. Die Zahl obdachloser Menschen wurde entsprechend den neuesten Studienergebnissen in der Statistik des Amtes für Wohnen und Migration angeglichen.Die Entwicklung der wohnungslosen Haushalte im Sofortunterbringungssystem sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Die Entwicklung der Gesamtzahl wohnungsloser Personen, ohne Personen im Übernachtungsschutz, ambulanten Wohnformen und anerkannte Geflüchtete in Wohnprojekten wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
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Wichtig ist hierbei, dass die Anzahl der „klassisch“ wohnungslosen Personen im Zehnjahresvergleich (2015-2024) zwar um 14% gestiegen ist, derzeit jedoch im Mittel der letzten 10 Jahre liegt und für die wesentliche Erhöhung jedoch die Berücksichtigung der sogenannten Fehlbeleger oder Statuswechsler ursächlich ist. Das sind Menschen deren Aufenthaltsrecht anerkannt ist, die aber mangels eigener Wohnung nicht aus einer städtischen oder staatlichen Unterkunft ausziehen können, darunter sind 2024 auch 3.115 Menschen aus der Ukraine.
Frage 4:
Welche soziodemografischen Gruppen sind besonders betroffen (z.B. Familien, Frauen, Jugendliche, ältere Menschen, Migrant*innen)?
Antwort:
Nachfolgend stellen wir zu dieser Frage folgende Auswertungen dar:
Frauen im Sofortunterbringungssystem
446 HH (9% Gesamtbestand)
Davon
211 HH (47%) deutsch
235 HH (53%) ausländisch
Männer im Sofortunterbringungssystem
1.205 HH (25% Gesamtbestand)
Davon
525 HH (44%) deutsch
680 HH (56 %) ausländisch
Haushalte nach Alter
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Familien
- 741 HH (30 % des Gesamtbestandes) mit 3.063 Personen (62% des
Gesamtbestandes)
- 741 HH davon 229 HH (31%) deutsch/gemischt
512 HH (69%) ausländisch
- 3.063 Personen davon869 Personen (28%) deutsch/gemischt
2.194 Personen (72%) ausländisch
Frage 5:
Wie plant die Landeshauptstadt München, ausreichend bezahlbaren Wohnraum für wohnungs- und obdachlose Menschen auf dem regulären Wohnungsmarkt bereitzustellen?
Antwort:
Mit Beschluss des wohnungspolitischen Handlungsprogramms der Stadt München „Wohnen in München (WiM) VII“ wurde das Finanzvolumen für den Wohnungsbau auf mehr als das Doppelte gegenüber dem Vorgängerprogramm erhöht, um mehr bezahlbaren Wohnraum für benachteiligte Zielgruppen auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen. Die Vergabe der Wohnungen findet über die Online-Plattform SOWON statt. Fünf Haushalte werden nach Dringlichkeit pro Wohnung benannt, unter den Vorschlägen ist immer mindestens ein akut wohnungsloser Haushalt sowie mindestens ein von Wohnungslosigkeit bedrohter Haushalt. Die Auswahl des Haushalts obliegt der*dem Vermieter*in.
Zudem wurde mit Stadtratsbeschluss vom 20.12.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11084) ein flexibles Bestandsprogramm beschlossen. Das Sozialreferat erhielt den Auftrag, Wohnungsbestände auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt für benachteiligte Haushalte zu sichern. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Bindungsverlängerung. Ziel des Programms ist, aus der Bindung laufende Wohnungen weiter zu binden, um Bestandsmieter*innen vor hohen Mieten und drohender Wohnungslosigkeit zu schützen sowie die Eingriffsreserve der LHM für benachteiligte Haushalte zu stabilisieren.
Zudem unterstützt die Wohnungsbörse des Sozialreferats mit dem Ziel, den vorhandenen Wohnraum optimal zu verteilen, die Entschärfung von prekären Wohnverhältnissen sowie die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
Frage 6:
Welche konkreten Schritte und Ziele hat die Landeshauptstadt München zur Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030 seit 2020 umgesetzt oder vorbereitet?
Antwort:
Die Planungen und konkrete Umsetzung von Maßnahmen können dem Gesamtplan IV „Soziale Wohnraumversorgung – Wohnungslosenhilfe – Wohnen statt Unterbringung“, welcher in der Vollversammlung des Stadtrates vom 5.10.2022 beschlossen wurde (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06560), entnommen werden.
Frage 7:
Welche Mittel wurden dafür im Haushalt eingeplant?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Wie hoch ist die Einsparsumme im Haushalt 2025 für Maßnahmen und Einrichtungen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe?
Antwort:
Es gibt keine Einsparungen für Maßnahmen und Einrichtungen der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe.
Frage 9:
Verfolgt die Stadt das Ziel, den Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt durch die Sicherung weiterer Belegrechte in den Jahren 2025 bis 2030 stärker als bisher zu öffnen? Wenn ja, wie hoch sind die Mittel, die dafür im Haushaltsjahr 2025 eingestellt worden sind und sind diese aus Sicht der Verwaltung ausreichend?
Antwort:
Aufgrund immer knapperen Flächenressourcen kann bezahlbarer Wohnraum nicht allein über den Neubau erfolgen. Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand ist daher aufgrund der angespannten Situation auf dem Münchner Wohnungsmarkt dringend notwendig und sollte aus Sicht des Sozialreferats weiter ausgebaut werden. Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen zu WIM VII und des Bestandsprogramms und der Wohnungsbörse wirksame Instrumente zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung stehen dem Bestandsprogramm in den nächsten Jahren jedoch nur eingeschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung.
Frage 10:
Sieht das Sozialreferat das Ziel als realistisch an, bis 2030 die Obdachlosigkeit zu beenden? Falls ja, wie sieht ein entsprechender Zeitplan aus?
Antwort:
Es handelt sich um ein Ziel der aktuellen Bundesregierung. Eine Prognose über die Zielerreichung müsste beim federführenden Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abgefragt werden.
Frage 11:
Welche spezifischen Maßnahmen für besonders vulnerable Personengruppen plant die Verwaltung fortzuführen, auszubauen oder hinzuzunehmen (wie Frauen, Kinder, chronisch kranke, behinderte oder suchtkranke Menschen)?
Antwort:
Grundsätzlich erfolgt zum Schutz der untergebrachten Haushalte im regulären Sofortunterbringungssystem der Landeshauptstadt München eine getrennte Unterbringung unterschiedlicher Zielgruppen: Einzelpersonen und Paare werden getrennt von Familien untergebracht.
Darüber hinaus bestehen für Frauen – auch mit Kindern – spezifische Unterbringungs- und Wohnformen. Dies sind z.B. das Frauenobdach Karla 51 mit dem Schutzraum für Frauen, Haus Agnes, Haus Theresia und das Haus für Mutter und Kind. Des Weiteren gibt es betreute Wohngemeinschaften für Frauen. Siehe hierzu bitte auch den Beschluss Gesamtplan IV „Soziale Wohnraumversorgung – Wohnungslosenhilfe – Wohnen statt Unterbringung“, Anlage 1 welcher in der Vollversammlung des Stadtrates vom 5.10.2022 beschlossen wurde (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06560). Der Stadtrat hat mit Beschluss der Vollversammlung vom 26.7.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07276) den Ausbau der Platze im Haus für Mutter und Kind beschlossen. Es soll ein auf dem Gelände stehender Altbau abgerissen und an seiner Stelle ein Neubau mit weiteren
Wohneinheiten für Mütter mit Kindern errichtet werden. Die Planungen hierfür laufen derzeit noch.
Neu hinzu kommt ein Übergangswohnheim für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten mit Tagescafé:
- Erstmals im Gesamtplan IV beschlossen (öffentlicher Beschluss der Vollversammlung am 5.10.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20 - 26/V 06560)
- Zeitschiene Sanierung (Stand Oktober 2024)
Geplanter Sanierungsbeginn bei der Münchner Wohnen 09/2025 und Fertigstellung Ende 2026
- Nach Sanierung des Objekts durch die Münchner Wohnen entsteht ein Übergangswohnheim mit Tagescafé für wohnungslose, alleinstehende, volljährige Frauen* in besonderen, sozialen Schwierigkeiten, die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden - Vor Ort sind ca. 11 Wohneinheiten und ein Tagesaufenthalt als „Schutzraum“ für Frauen* mit Hund angedacht
Sozial Betreute Wohnhäuser (SBW)
Anfang Februar 2025 wurde das SBW Marie-Juchacz-Straße mit 44 Wohnungen und ab 2.6.2025 wurde das SBW Belgradstraße mit 48 Wohnungen eröffnet. Ab Mai 2025 stehen somit insgesamt 131 Wohnungen in drei Objekten für die Zielgruppe des SBW zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen*, Männer* und Paaren, die in der Regel älter als 50 Jahre sind und mit geringem Unterstützungsbedarf langfristig in der eigenen Wohnung leben können. Weitere Objekte sind in Planung.
Lebensplätze für ehemals wohnungslose Frauen*
Januar 2025 wurde in der Westendstrasse ein zweites Objekt Lebensplätze eröffnet. Im Laufe des Jahres ist die Eröffnung eines weiteren Objektes geplant. Es stehen dann 90 Wohnungen der Wohnform Lebensplätze zur Verfügung.
In den Lebensplätzen werden ältere ehemals wohnungslose Frauen* dauerhaft beheimatet.
Unterbringung besonders vulnerabler Personen
Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 22.2.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 12045) wurde die Nutzung eines ehemaligen Pflegeheims in der Beowulfstraße 2-8/Midgardstraße 10 („Haus an der Beowulfstraße“) für die Unterbringung wohnungsloser vulnerabler Einzelpersonen und Paare sowie Einzelpersonen mit Mobilitätseinschränkungen und/oder mit Pflegebedarf beschlossen.
Insgesamt stehen in dem Objekt in 44 möblierten Zimmern maximal 65 Bettplätze zur Verfügung. Diese teilen sich wie folgt weiter auf:
- 12 barrierefreie Zimmer (8 Einzelzimmer, 4 Doppelzimmer)
- 17 Einzelzimmer (nicht barrierefrei)
- 15 Doppelzimmer (nicht barrierefrei)
Einige der Zimmer verfügen über eigene (barrierefreie) Sanitäreinrichtungen in den Zimmern – zum Teil auch mit eigener (barrierefreier) Dusche. Für die übrigen Personen stehen gleichmäßig über das Gebäude verteilt, ausreichend barrierefreie sowie nicht barrierefreie Gemeinschaftssanitäreinrichtungen zur Verfügung. Außerdem sind ausreichend barrierefreie sowie nicht barrierefreie Gemeinschaftsküchen sowie ein großer Gemeinschaftsraum inklusive angrenzender Teeküche über die Flure zu erreichen.
Die besonderen Bedarfe eines Teils der Zielgruppe, wie etwa die bedarfsgerechte Versorgung und Vermittlung medizinischer Hilfen, die Vermittlung in Pflegeeinrichtungen sowie die Beratung in Gesundheitsfragen, werden durch ein entsprechendes Konzept sowie einen angepassten Betreuungsschlüssel berücksichtigt. Darüber hinaus ist auch eine Kooperation mit ambulanten Pflegediensten geplant. Der ambulante Pflegedienst kann seitens der zu betreuenden Haushalte jeweils selbst gewählt werden.Bereits seit 1.3.2016 gibt es im Notquartier Implerstraße die Clearingeinrichtung für psychisch kranke, wohnungslose Frauen und Männer. Die Einrichtung wird gemeinsam vom kbo-Sozialpsychiatrisches Zentrum gGmbH und dem Amt für Wohnen und Migration betrieben. In der Clearingeinrichtung erhalten wohnungslose Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen passgenaue Hilfe und Unterstützung.
Frage 12:
Wie hat sich die Anzahl der Beratungen bei der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach folgenden Beratungsangeboten: Übernahme der Mietrückstände, Rechtmäßigkeit der Räumungsklage, mögliche wirtschaftliche Hilfen, Anspruch auf Wohngeld oder andere Wohnhilfen und persönliche Hilfen (Schuldnerberatung, sozialpädagogische Hilfen).
Antwort:
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Der grüne Balken entspricht der Anzahl der Haushalte in drohender Wohnungslosigkeit, die bei der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) anhängig wurden. Ausgehend von einer Fallzahl von über 5.500 jährlichen Fällen in den Jahren vor 2016, hat sich die Fallzahl bei 4.200 bis 4.400 eingependelt mit leichter Tendenz nach oben. 2020 bis 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie zu beobachten.
Der schwarze Balken zeigt die Fallzahl der Mietschuldenübernahmen. Der rote Balken zeigt, wie viele Haushalte durch die Aufsuchende Sozialarbeit (ASA) kontaktiert wurden, um den Kontakt zur FaSt herzustellen und weitere erforderliche Hilfen zu vermitteln.
Die weiteren Abfragen zu den statistischen Daten der Haushalte in drohender Wohnungslosigkeit werden nicht erfasst.
Frage 13:
Wie viele Vollzeitäquivalenzen sind derzeit bei der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit vorhanden? Wie viele Stellen sind davon besetzt?
Antwort:
Stand 31.10.2024: Von 33,4 VZÄ sind 27,7 VZÄ besetzt. Das entspricht einer Quote von 83%.
Frage 14:
Können aus Sicht der Verwaltung alle Menschen, die aufgrund einer Suchterkrankung oder psychischer Probleme wohnungs- oder obdachlos sind, in den allgemeinen Wohnungsmarkt integriert werden? Wenn ja, wie kann das gelingen, und werden in der Stadt die dafür erforderlichen Ressourcen bereitgestellt? Wenn nein, warum nicht und welche Angebote gibt es hier bereits und welche müssten neu geschaffen werden?
Antwort:
Grundsätzlich stellen weder psychische Probleme noch Suchterkrankungen einen Ausschluss vom Wohnungsmarkt dar. Sofern der betroffene Personenkreis aus verbandlich geführten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in mietvertraglich abgesicherten Wohnraum vermittelt werden konnte, wird der Übergang im Rahmen der Maßnahmen des „Unterstützten Wohnens“ begleitet. Hier bestehen zwischen sechs freien Trägern der Wohnungslosenhilfe insgesamt 14 Entgeltvereinbarungen mit der Landeshauptstadt München für unterschiedliche Zielgruppen (Frauen, Männer, Paare mit und ohne Kinder). Im Anschluss kann fallweise Beratung in singulären Problemstellungen über die Maßnahme „Präventive Kurzintervention Wohnen“ in Anspruch genommen werden. Betroffene Haushalte aus städtisch geführten Unterkünften können über den Fachdienst „Intensivbetreuung Wohnen“ unterstützt werden. Weitere wohnbegleitende Hilfen werden von den Fachdiensten „Aufsuchende Sozialarbeit (ASA-Nachsorge)“ sowie der „Sozialpädagogischen Integrationsunterstützung Wohnen“ angeboten. Alle Fachdienste kooperieren fallweise mit dem sozialpsychiatrischen (SPDI) bzw. gerontopsychiatrischen Dienst (GPDI).
Frage 15:
Inwiefern werden aktuelle und geplante Maßnahmen der Stadt München zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit den beschlossenen Zielen und Vorgaben des von der Bundesregierung entwickelten „Nationalen Aktionsplans zur Beendigung von Wohnungslosigkeit bis 2030“ abgestimmt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 16:
Wird die Stadt München das Ziel der Bundesregierung, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden, tatsächlich erreichen können? Wenn nein, welche Zielzahlen strebt die Stadt München bis 2030 an?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 10.