München riskiert Schwimmsicherheit von Kindern!
Antrag Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 6.3.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 6.3.2025 nehme ich Bezug.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen und strukturellen Förderung des Anfängerschwimmens in München zu erarbeiten. Ziel ist es, die Schwimmausbildung für Kinder sowie für Nichtschwimmer aller Altersgruppen sicherzustellen und finanzielle Hürden abzubauen. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Die Fortführung der städtischen Förderung für die Anmietung von Lehrschwimmbecken durch die Schwimmvereine. Die geplante Streichung dieser Unterstützung zum 31.3.2025 ist zurückzunehmen.
2. Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung des Anfängerschwimmens, z.B. durch eine direkte Subventionierung der Wasserflächenmieten.
3. Eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen, um mehr Schwimmkurse anzubieten.
4. Eine Erhebung zur aktuellen Lage der Schwimmausbildung in München, um Engpässe und Lösungsansätze aufzuzeigen. 5.Ein Konzept, das auch Jugendliche und Erwachsene ohne Schwimmerfahrung einbindet.
Hierzu führt das Referat für Bildung und Sport Folgendes aus:
Zu 1.
Die Stadt fördert regelmäßiges Training sowie Wettkämpfe der Schwimm- und Tauchvereine nach den geltenden Bestimmungen der Sportförderrichtlinien mit bis zu 70 Prozent der Anmietkosten bei den Bädern der Stadtwerke München. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine geeigneten städtischen Schulschwimmbäder (derzeit 35 Schulschwimm- und Lehrschwimmbecken) zur Verfügung stehen.Eine rechtliche Grundlage zur Förderung von Schwimmkursen gab und gibt es nicht. Daher wurde nach Überprüfung die Bezuschussung der Anmietung von Lehrschwimmbecken (nicht der Schwimm- und Tauchbecken) der SWM-Bäder eingestellt und angeboten, die Anmietungen ohne Zuschüsse als Selbstzahler weiterzuführen bzw. die Anmietungen in sog. Schulschwimmbädern (kommunal und Anmietungen) zu kompensieren, sofern Belegungszeiten zur Verfügung standen.
Zuletzt hatten sechs Schwimmvereine insgesamt 21 Stunden je Woche bei den SWM-Bädern angemietet und dafür Zuschüsse erhalten. Mittlerweile ist es gelungen, 11 dieser Stunden in städtischen Bädern (ohne Zuschüsse und bei weit günstigeren Konditionen gem. den Städtischen Nutzungsentgelten) zu kompensieren. Von der ergänzenden Möglichkeit, Selbstzahler in den SWM-Bädern zu werden, haben zusätzlich alle fünf Vereine Gebrauch gemacht.
Nur zum Vergleich sind in den 35 Schulschwimmbädern derzeit 98 Vereine Schwimmanbieter etc. beheimatet und verfügen dort allein wochentags über rd. 1.400 Wochenstunden.
Zu 2.
Eine Neufassung der Sportförderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung des Anfängerschwimmens, z.B. durch eine Subventionierung der Wasserflächenmieten, findet faktisch bereits statt, da die Landeshauptstadt München z.B. Lehrschwimmbecken zu deutlich ermäßigten Preisen für Training und auch für Schwimmkurse zur Verfügung stellt. Z.B. kostet eine Stunde für ein ganzes Lehrschwimmbecken derzeit 17 Euro. Die Anmietung von SWM-Bädern ist teurer. Derzeit kostet dort die Anmietung für ein Lehrschwimmbecken 52 Euro, die meisten Anmietungen beziehen sich auf ein halbes Lehrschwimmbecken zu einem Preis von 26 Euro je Stunde. Daher erfolgt die Bezuschussung von angemieteten Schwimmzeiten subsidiär und ausschließlich für Training und Wettkampf.
Zu 3.
Verwiesen wird auf das Infrastrukturkonzept für die Münchner Schulschwimmbäder (Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20/V 12007 vom 19.9.2018) zur Bereitstellung der entsprechenden Sportinfrastruktur und auf den Stadtratsbeschluss zur Schwimmoffensive (Sitzungsvorlage Nr. 20 - 26/ V 04636) vom 27.10.2021.
Schwimmen soll nach Lehrplan Plus in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen angeboten werden und ist in Abhängigkeit der Schulart, eines von fünf bis sechs Handlungsfeldern im Sport. Folglich entfielen ca. 1/6 bis 1/5 des Sportunterrichts in allen Jahrgangsstufen aller allgemeinbildenden Schulen auf Schwimmen.Das sog. Schulschwimmen ist jedoch differenziert zum sog. „Schwimmenlernen“ zu sehen, das in den ersten vier Jahren der Grundschule erfolgen sollte und lehrplanmäßig bis zur Frühschwimmbefähigung (sog. Seepferdchen) reicht. Kurz zusammengefasst: jedes Grundschulkind sollte eine Grundkompetenz in Schwimmen erhalten. In den weiterführenden Schulen sollte die Schwimmkompetenz vertieft und/oder in ein Schwimmtraining übergeführt werden. Hier unterstützt das Referat für Bildung und Sport, Abteilung Schulsport, mit derzeit elf Sportförderlehrkräften sowie zusätzlichen Honorarkräften, die den Grundschullehrer*innen zum einen als Differenzierungshilfen zur Seite stehen, aber auch dabei helfen die in der Pandemie aufgelaufenen Defizite bei den Schüler*innen auszugleichen. Es hat sich seit 2018 bewährt, in den letzten beiden Wochen vor den Sommerferien den Regelschwimmunterricht auszusetzen und den Schulen das Angebot zu unterbreiten, epochal, also in konzentrierter Form, zielgruppenspezifisch, Schwimmunterricht durchzuführen. Zahlreichen Kindern und Jugendlichen wurde die Teilnahme ermöglicht. Mehrere hundert Schwimmabzeichen, von Seepferdchen bis Schwimmabzeichen in Gold, konnten bisher abgelegt werden.
Es entspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, die städtischen Schulschwimmbäder nach der Schulbelegung auch außerschulisch z.B. für Vereine im Breiten- und Leistungssport und/oder für Schwimmangebote zur Verfügung zu stellen. Insofern ergeben sich grundsätzlich wochentags weitere Belegzeiten bis 22 Uhr in Lehrschwimmbecken bzw. 23 Uhr in Sportschwimmbecken. Was die Vereine und sonstigen Nutzergruppen machen, z.B. ob Training oder Schwimmangebote, obliegt diesen in eigener Entscheidung.
Zu 4.
23,3 Prozent der deutschen Bevölkerung können nach eigenen Angaben gar nicht oder nur schlecht schwimmen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ergeben. Eine Erhebung zur Lage der Schwimmausbildung speziell für München gibt es nicht, die Schwimminfrastruktur ist hier jedoch deutlich besser als in anderen Städten und Regionen Deutschlands.
Zu 5.
Die Münchner Schulschwimmbäder werden nach Schulschluss an Münchner Schwimmvereine, Rettungsorganisationen, Schwimmschulen und
sonstige Wassersportanbieter überlassen. Die Auslastung der Bäder zu den für Schwimmlernkurse geeigneten Zeiten liegt bei nahezu 100 Prozent. Die konkrete Nutzung der Wasserflächen (Anfänger- oder Fortgeschrittenenschwimmkurse; Kinder- oder Erwachsenenschwimmkurse;
Schwimmkurse oder Sportschwimmen) liegt in der Autonomie der Anbieter.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.