Man klebt nur zweimal oder alles Kleben ist Leiden
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.6.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 20.6.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Am 12.6.2025 wurde in der Sparkassenstraße im Rahmen eines Pilotversuchs ein temporärer, gelber Zebrastreifen aufgebracht. Interessierte Passanten konnten bereits nach wenigen Tagen zwei wichtige Erkenntnisse gewinnen: Zum einen, dass Zebrastreifen seitens vieler Verkehrsteilnehmer eher als ästhetische Verschönerungsmaßnahme der Altstadt, denn als verpflichtender Teil der Straßenverkehrsordnung wahrgenommen werden, zum anderen aber auch, dass die Verwaltung mit der einen Hand einreißt, was sie mit der anderen soeben geschaffen hat. Zumindest sind bereits erste Teile des Zebrastreifens nach weniger als einer Woche wieder entfernt worden.“
Ihre Fragen hierzu beantworten wir in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat wie folgt:
Frage 1:
Wer war mit dem Aufbringen des temporären Zebrastreifens beauftragt?
Antwort:
Der Zebrastreifen wurde vom Mobilitätsreferat im Rahmen eines Pilotversuchs angeordnet und zunächst temporär in gelber Farbe aufgebracht, um zu beobachten, wie sich die dortige Situation durch die Markierung des Zebrastreifens verändert, wie er auf die Sicherheit der Fußgänger*innen wirkt und welche verkehrlichen Auswirkungen damit einhergehen. Für die Umsetzung hat das Baureferat eine externe Firma beauftragt.
Frage 2:
Erfolgte dies fachgerecht?
Antwort:
Markierungen in gelber Farbe werden üblicherweise mit einer sogenannten Folienmarkierung ausgeführt. Diese kann am Ende der Baustelle, oder hier dem Verkehrsversuch, rückstandsfrei von der Asphaltoberfläche entfernt werden. Die Folienmarkierung ist von dem beauftragten Markierungsunternehmen fachgerecht und ordnungsgemäß aufgebracht worden.
Frage 3:
Was hat die Maßnahme gekostet?
Antwort:
Die Kosten für die Maßnahme in Folienmarkierung und Wiederherstellung in Kaltspritzplastik hat Kosten in einem mittleren vierstelligen Betrag verursacht. Eine endgültige Abrechnung darüber liegt noch nicht vor.
Frage 4:
Warum wurden Teile des Zebrastreifens wieder entfernt?
Antwort:
Verschiebungen in der Folienmarkierung wurden bei Kontrollen festgestellt und umgehend beseitigt. Nach Einschätzung des Baureferates sind diese durch Radialbewegungen von wendenden Lieferfahrzeugen verursacht worden.
Frage 5:
Soll der Zebrastreifen zu Gänze wieder entfernt werden oder wird er wieder vollständig hergestellt?
Antwort:
Um Schäden durch Radialbewegungen von Lieferfahrzeugen zu vermeiden, wurde der gesamte Zebrastreifen zwischenzeitlich durch eine Markierung in Kaltspritzplastik ebenfalls in gelber Farbe ausgetauscht. Diese Markierungsart ist widerstandsfähiger und daher besser geeignet, die an der Kreuzung Sparkassenstraße/Tal vorkommenden Radialbewegungen aufzunehmen.
Frage 6:
Besteht die Möglichkeit, den Zebrastreifen stabiler auszuführen, falls er wieder hergestellt werden sollte?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 7:
Besteht die Möglichkeit, auf den Zebrastreifen zusätzlich per Schild/Beleuchtung etc. hinzuweisen und so die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?
Antwort:
Der Fußgängerüberweg ist wie in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gefordert, mit Zeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) beschildert. Auf eine Ausstattung mit einer zusätzlichen Beleuchtung wurde aufgrund der beabsichtigten Pilotphase vorerst verzichtet. Im Falle des dauerhaften Erhalts des Zebrastreifens könnte die Beleuchtungssituation am FGÜ grundsätzlich verbessert werden. Hierzu ist aufgrund der sehr hohen Spartendichte im Innenstadtbereich jedoch vorab zwingend die Spartenlage zu klären. Eine endgültige Aussage zur Verbesserung der Beleuchtungssituation kann erst nach einer erfolgten Abstimmung hierzu getroffen werden.
Frage 8:
Besteht die Möglichkeit, die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer zusätzlich durch Kontrollen bspw. der KVÜ oder der Polizei zu erhöhen?
Antwort:
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) ist im Bereich der Altstadt nur für die Kontrolle von Verstößen im ruhenden Verkehr zuständig. Hinsichtlich der Überwachung und Ahndung von Verstößen durch fließenden Verkehr besteht keine Zuständigkeit. Das Polizeipräsidium teilte diesbezüglich mit, dass die zuständige Polizeiinspektion 11 den Fußgängerüberweg im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits jetzt in ihre Verkehrsüberwachung einbezieht. „Postenstellungen“ sind dabei nicht möglich.