Das Sozialreferat warnt die Bundesregierung dringend davor, Geflüchtete aus der Ukraine rückwirkend auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes umzustellen. Eine Umstellung könne nur in der Zukunft und nur für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine erfolgen. Wünschenswert sei eine ausreichende Vorbereitungszeit für die kommunale Verwaltung und eine Finanzierung des kommunalen Personalaufwands.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir haben inhaltlich die Zweiklassengesellschaft zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und Asylbewerber*innen durch eine unterschiedliche Fördergrundlage immer kritisiert. Es ist aber aus unserer Sicht zwingend erforderlich, eine Umstellung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich für neu ankommende Ukrainer*innen vorzusehen. Rückwirkende Umstellungen, egal für welchen Personenkreis, würden die Kommunalverwaltung im Übermaß überlasten und sind nicht bewältigbar. Denn die Kommunen müssten die Leistungen mit eigenem, nicht refinanziertem Personal prüfen, verbescheiden und auszahlen. Dadurch würde die Verwaltung bewusst handlungsunfähig gemacht, und das kann niemand wollen.“
Ob von der pauschalen Ausgleichssumme, die der Bund an die Länder leistet, in München tatsächlich etwas ankommt, ist aus Sicht des Sozialreferats fraglich. Ein Wechsel von einem Teil der Flüchtlinge aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz bringt hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration allerdings einige Hürden mit sich.
Denn der von der Bundesregierung gezündete Job-Turbo zur Integration von Geflüchteten zeigt erste Erfolge. Zunächst wurde der Fokus auf Sprach- und Integrationskurse gelegt. Ziel ist es, langfristig qualifikationsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, zumal eine große Zahl der ukrainischen Geflüchteten einen Hochschulabschluss hat. In Bayern beträgt die Beschäftigungsquote für Menschen aus der Ukraine mittlerweile 39 Prozent. Die Jobcenter beraten gezielt und aus einer Hand in allen Fragen der Arbeitsmarktintegration – vom Sprachkurs über Bewerbertraining und Weiterbildung bis zur Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder oder nach Praktika.
Wenn zukünftig Flüchtlinge aus der Ukraine Asylbewerberleistungen erhielten, fiele laut Sozialreferat dieser Betreuungs- und Beratungsansatz weg, der auf eine schnelle und angemessene Arbeitsintegration abzielt. Vielmehr ergäbe sich eine Mischzuständigkeit der Kommunen und der beitragsfinanzierten Arbeitsagenturen. Im Gegensatz zur bestehenden Regelung im Bürgergeld-Gesetz würde die Verpflichtung, eine Arbeitsstelle anzutreten oder die Beratungsangebote der Agentur für Arbeit zu nutzen, entfallen, wenn diese nicht im Regierungsentwurf aufgenommen wird. Das aktuelle Asylbewerberleistungsgesetz sieht eine verpflichtende Regelung nicht vor. Eine Mitwirkung kann nach heutiger Gesetzeslage nur freiwillig erfolgen. Sollte es hier eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz geben, würde das den Aufbau neuer Strukturen für die Kommune erfordern.