Ist eine sozio-kulturelle Nutzung des Bunkers am Karl-Stützel-Platz geplant?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.7.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.7.2024, in der Sie Folgendes ausführen:
„Im September 2023 haben wir bereits beantragt, den ‚Bunkerleerstand in Bestlage‘ zu beenden und eine Nutzung zu ermöglichen. Zu diesem Antrag teilte mir die Sozialreferentin Folgendes mit:
‚Eine prinzipielle Nutzung wäre aus Sicht des Stadtjugendamtes/Jugendkulturwerk durchaus wünschenswert. Gerade was den jugendkulturellen Bereich betrifft, gibt es einen großen Bedarf an Räumlichkeiten, die gerne auch lärmintensiv genutzt werden dürfen.‘ (…) ‚Außerdem ist der Bunker derzeit nicht zugänglich. Dafür muss ein extra Zugangshäuschen aufgebaut werden, das zwar noch existiert, aber nur eine Nutzungszulassung von jeweils November bis März besitzt.‘
Erstaunlicherweise sind in den letzten Wochen äußerst schnell Planungen für den Karl-Stützel-Platz veröffentlicht worden. Darunter Pläne für einen Skateplatz, Streetball, etc. Somit ist eine Nutzung, die sich an junge Menschen richtet, geplant und dahingehend wird die Gestaltung des Karl-Stützel-Platzes oberirdisch umgesetzt.“
Für die verspätete Beantwortung möchten wir uns entschuldigen. Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen in Abstimmung mit den betroffenen Referaten Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wurde eine Nutzung des Bunkerleerstandes unter dem Karl-Stützel-Platz in die Planungen rund um die Beschlussvorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Umgriff Hauptbahnhof“ diskutiert?
Antwort:
Im Rahmen der Planungen bzgl. der Beschlussvorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Umgriff Hauptbahnhof“ wurde die Nutzung des Bunkers unter dem Karl-Stützel-Platz nicht diskutiert. In der Task-Force Bahnhofsviertel wurde eine etwaige Nutzung jedoch thematisiert.
Frage 2:
Wenn ja:
a. Wie sehen die Pläne für die Nutzung der unterirdischen Flächen aus? Welche Akteure wurden in die Planung einbezogen?
b. Ist eine jugendkulturelle Nutzung, wie vom Stadtjugendamt gewünscht, eingeplant?
c. Ist eine möglicherweise lärmintensive Nutzung des Bunkers geplant?
d. Welche Planungen gibt es zur Ausgestaltung des Zugangshäuschen? Gibt es, wie in meinem Antrag aus September 2023 Planungen, dieses künstlerisch zu gestalten (z.B. passend zur Pionierstadt München mit Graffiti)?
Antwort:
In der Task-Force Bahnhofsviertel wurde eine etwaige Nutzung auch mit dem Sozialreferat besprochen. Durch die kleinteilige Wabenstruktur der Räume sowie eine maximale Beheizbarkeit auf 16 Grad ist die Nutzungsmöglichkeit jedoch äußerst beschränkt.
Die Task-Force behält eine etwaige Nutzung mit allen Beteiligten weiterhin im Blick.
Aktuell steht jedoch die oberirdische Nutzung im Vordergrund.
Für die Nutzung des Tiefbunkers gibt es seit Beendigung der Kälteschutzanforderung keine Bedarfsanmeldung, geschweige denn ein konkretes Nutzungskonzept durch ein Fachreferat oder externe Interessenten. Das Kommunalreferat weist darauf hin, dass eine Nutzung des Bunkers wegen der schwierigen Zugangs- sowie aufwändigen Be-/Entlüftungs- und Heizungssituation sowie Brandschutzauflagen als äußerst aufwändig einzuschätzen ist. Für eine soziokulturelle Nutzung müsste durch den künftigen Betreiber eine Nutzungsänderungsgenehmigung erwirkt werden.
Auch wenn eine Nutzung des Tiefbunkers für jugendkulturelle Zwecke weiterhin wünschenswert bleibt, kann unter diesen Maßgaben und aufgrund des zu erwartenden Kostenvolumens seitens des Stadtjugendamtes aktuell eine Nutzung für junge Menschen nicht geprüft werden.
Frage 3:
Wenn nein:
a. Warum wurden in den verschiedenen Planungsrunden (Sicherheit im Bahnhofsviertel, Task Force Hauptbahnhof, Runder Tisch Luisengymnasium) nicht die freistehenden, erschlossenen unterirdischen Flächen in die Planung einbezogen?
b. Ist den einzelnen Akteursgruppen allen bekannt, dass es unterirdische Flächen zur Nutzung gibt?
c. Wurde das Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk in die Planungen des Karl-Stützel-Platzes einbezogen?
Antwort:
Die Antwort zu dieser Frage entfällt, da Frage 2 mit Ja beantwortet wurde.
Frage 4:
Welche Einschränkungen bzgl. der Planungen auf dem Karl-Stützel-Platz ergeben sich aufgrund der Skulptur des Bildhauers Mauro Staccioli?
Antwort:
Die konkrete Fläche, auf dem das Kunstwerk steht, kann bei der Planung etwaiger anderweitiger Maßnahmen zur Umgestaltung des Karl-Stützel-Platzes nicht mit verplant werden. Lediglich die Flächen um das Kunstwerk herum, können eine andere Nutzung erhalten.