Roth-Grünes Posten-Desaster mit Ansage?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 21.2.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 21.2.2025 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Am 20.2.2025 wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bekannt, dass die Stelle des Leiters des Kulturreferats bis auf Weiteres nicht mit dem hierfür gewählten Bewerber, Dr. Florian Roth, besetzt werden darf.
Die CSU/FW-Fraktion hatte schon beim Beschluss für die (weitergehende) Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit sonstigem Qualifikationserwerb darauf hingewiesen, dass sich die Stadt ‚auf dünnem Eis‘ bewegt. Ein Bewerbermangel mit ausreichender Qualifikation sei nicht festzustellen. Dieser Einschätzung folgt das Verwaltungsgericht nun. Nach der Wahl entschied sich sein Mitbewerber Kulturreferent Anton Biebl seine Amtszeit vorzeitig zu beenden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Seit welchem Zeitpunkt ist der Stadtverwaltung die Einreichung eines Eilantrags gegen die Besetzung bekannt?
Antwort:
Siehe Dringlichkeitsantrag des Oberbürgermeisters vom 25.2.2025, Sitzungsvorlage-Nr. 20-26/V 16076.
(https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8935309)
Frage 2:
War Anton Biebl die unsichere Rechtslage bzgl. der Wahl des Referenten bekannt (wurde er über den Eilantrag informiert) und konnte er sie in seine Entscheidung zur Verkürzung seiner Amtszeit mit einbeziehen?
Antwort:
Herr Biebl und die anderen Bewerber*innen wurden von der Rechtsabteilung des Direktoriums nicht über den Eilantrag informiert. Sie sind keine Verfahrensbeteiligten im Rechtsstreit. Es handelt sich im Übrigen um einevertrauliche Personalangelegenheit. Ob Herr Biebl von anderen Stellen informiert wurde, ist bei der Rechtsabteilung nicht bekannt.
Frage 3:
Mit welcher Argumentation versuchte die LH München den Eilantrag abzuwehren?
Antwort:
Siehe Dringlichkeitsantrag des Oberbürgermeisters vom 25.2.2025, Sitzungsvorlage-Nr. 20-26/V 16076.
(https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8935309)
Frage 4:
Gab es eine mündliche Verhandlung? Durch wen wurde die LH München dabei vertreten? Gab es weitere Prozessbeteiligte?
Antwort:
Es gab keine mündliche Verhandlung. Neben dem Antragsteller, der Stadt als Antragsgegnerin und dem gewählten Bewerber als Beigeladenem gab es keine weiteren Verfahrensbeteiligten.
Frage 5:
Warum wurde der Stadtrat nicht über den Vorgang informiert?
Antwort:
Der Oberbürgermeister führt zuständigkeitshalber alle Passivprozesse der Stadt und des Stadtrats (§ 22 Abs. 1 Nr. 13 GeschO-Stadtrat a.E.).
Frage 6:
Hat der Oberbürgermeister Dr. Florian Roth bereits durch Übergabe einer Ernennungsurkunde zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied ernannt? Falls ja: Warum wurde die Entscheidung des VG München nicht abgewartet?
Antwort:
Nein.
Frage 7:
Welche weiteren (rechtlichen) Schritte sind geplant?
Antwort:
Siehe Dringlichkeitsantrag des Oberbürgermeisters vom 25.2.2025, Sitzungsvorlage-Nr. 20-26/V 16076.
(https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8935309)
Frage 8:
Wann wird der Stadtrat mit der Frage der Rechtsmitteleinlegung befasst oder beabsichtigt der Oberbürgermeister diesbezüglich eine dringliche Anordnung zu erlassen?
Antwort:
Siehe Dringlichkeitsantrag des Oberbürgermeisters vom 25.2.2025, Sitzungsvorlage-Nr. 20-26/V 16076.
(https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8935309)
Frage 9:
Wie soll künftig dafür Sorge getragen werden, dass sich solche Verfahrensmängel und Fehleinschätzungen zum Qualifikationserwerb nicht wiederholen?
Antwort:
Bei künftigen Verfahren wird die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts gemäß Beschluss vom 20.2.2025 berücksichtigt.