Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – Barrieren am Christkindlmarkt abbauen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Beppo Brem, Mona Fuchs, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Clara Nitsche, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 13.12.2024
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben beantragt, dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft die Standplätze auf den Christkindlmärkten so zuweisen soll, dass die Barrierefreiheit zwischen Marienplatz und Sendlinger Tor nicht beeinträchtigt wird. Zudem soll das Referat für Arbeit und Wirtschaft eine stadtweite Lösung für barrierefreie Stehtische an den Ständen mit gastronomischem Angebot herbeiführen.
Da Ihrem Antrag bereits überwiegend entsprochen wird, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Zum Sachverhalt kann ich mitteilen:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft organisiert ausschließlich den Christkindlmarkt am Marienplatz. Die rund 27 weiteren Christkindlmärkte im Münchner Stadtgebiet werden von privaten Veranstaltern organisiert. Die Ihrem Antrag zur Illustration beigegebenen Bilder zeigen Stände des Christkindlmarktes am Sendlinger Tor, der so vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt wurde.
Zum Christkindlmarkt am Marienplatz 2024 gehörte in der Sendlinger Straße lediglich der Stand der Firma Stiftl, welche dort die Gastwirtschaft „Altes Hackerhaus“ betreibt. Das taktile Leitsystem in der Sendlinger Straße war zu keinem Zeitpunkt durch Stände des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft verantworteten Christkindlmarkts beeinträchtigt.
Barrierefreiheit, Inklusion und eine hohe Aufenthaltsqualität sind Kriterien, nach denen das Referat für Arbeit und Wirtschaft den Christkindlmarkt am Marienplatz ständig weiter verbessert.
Eine eigens für Querschnittsaufgaben im barrierefreien Tourismus eingerichtete Stelle im Geschäftsbereich Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality unterstützt und koordiniert die verschiedenen Bereiche, um den Münchner Christkindlmarkt für Menschen mit Behinderung zugänglicher und inklusiver zu gestalten.Sie berät Veranstalter und Standbetreiber*innen zu barrierefreien Lösungen und hilft, diese entsprechend anzupassen, um die Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Behinderungen zu berücksichtigen. Damit bekommt das Thema eine hohe Aufmerksamkeit und sensibilisiert nicht nur die Standbetreiber*innen, sondern auch die Besucher*innen des Christkindlmarkts, um Vorurteile abzubauen und das Bewusstsein für die Herausforderung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum zu schärfen.
Ziel ist es, den barrierefreien Zugang zu verbessern, sodass Menschen mit Behinderung am Markttreiben in vollem Umfang teilhaben können.
Jedes Jahr entwickelt sich der Christkindlmarkt in diesem Sinne weiter. Die gastronomischen Stände beim Christkindlmarkt am Marienplatz stellen von sich aus bereits Tische auf, die sowohl für Rollstuhlfahrer*innen als auch für Familien nutzbar sind. Diese Tische werden in eigener Zuständigkeit von den Standbetreiber*innen besorgt und jährlich erweitert und verbessert.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft geht regelmäßig auf die Standbetreiber*innen und Verbände zu und empfiehlt eine Beratung und einen Austausch mit dem Behindertenbeirat, in welchem Rahmen hier künftige Verbesserungen den Markt bereichern können.
Es spricht vieles dafür, diese im eigenen Interesse der Standbetreiber*innen liegende Initiative weiter zu unterstützen. Nicht zuletzt muss das Mobiliar zum Charakter und Erscheinungsbild des jeweiligen Standes passen. Gegen eine zentrale Beschaffung von Stehtischen spricht der hohe Finanzaufwand, der weder aus Mitteln des Produkts Christkindlmarkt noch aus zentralen Mitteln bezahlt werden kann. Zudem bestehen beim Referat für Arbeit und Wirtschaft aufgrund der Personalsituation im Bauhof keine Kapazitäten für die zusätzliche Aufbauleistung, die Einlagerung und Pflege solcher Möbel.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.