Einsätze des Kommunalen Außendiensts (KAD) in der Münchner Innenstadt
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 27.10.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Auf Ihre Anfrage vom 27.10.24 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Wie der Münchner Merkur in seiner Ausgabe vom 21.10.2024 berichtete, kommt es in der Münchner Innenstadt, insbesondere rund um den Sta- chus, zu Übergriffen auf die Standbetreiber durch Jugendbanden, Drogen- abhängige und Betrunkene.
Münchner Merkur vom 21.10.2024
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/standbetreiber-am-muench-ner-stachus-schlagen-alarm-93367779.html
Auf der Seite stadt.muenchen.de bewirbt die Landeshauptstadt München den Kommunalen Außendienst wie folgt: ‚Der Kommunale Außendienst (KAD) trägt dazu bei, dass München die sicherste Millionenstadt Deutschlands bleibt.‘
https://stadt.muenchen.de/infos/kommunaleraussendienst.html Angesichts der vorgenannten Geschehnisse scheint dies fragwürdig.“
Die hierbei im Folgenden zur Beantwortung Ihrer Fragen übermittelten Zahlen sind insbesondere im Gesamtzusammenhang mit der Rücknahme während der Corona-Pandemie geltender bzw. zu vollziehender Vorschriften, einer bis 2023 zu beobachtenden pandemiebedingten Verlagerung von Freizeitaktivitäten ins Freie und die 2024 deutlich erhöhte Polizeipräsenz im Einsatzgebiet des KAD zu betrachten. Zudem verweisen wir auf die aktuelle vorliegende jährliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023, die München als sicherste Großstadt Deutschlands ausweist.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen kann ich, in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt, wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie viele Mitarbeiter sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für den KAD tätig? Bitte die Jahre einzeln aufführen.
Antwort:
2022 waren 80 Beschäftigte im Außendienst der KAD tätig, 2023 75 Personen und 2024 68 Personen (Stand 22.11.24).
Frage 2:
Wie stellen sich die Personalausfälle wegen Krankheit in den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar? Bitte die Jahre getrennt aufführen.
Antwort:
2022 waren 2.140 Krankheitstage zu verzeichnen, 2023 2.032 Tage und 2024 2.124 Krankheitstage (Stand 22.11.24).
Frage 3:
In welchen zeitlichen Abständen patrouilliert der KAD insbesondere am Stachus?
Antwort:
Der Kommunale Außendienst ist in drei Schichten tätig: Frühschicht 9 bis 18.25 Uhr, Spätschicht 14.30 bis 23.55 Uhr sowie Nachtschicht 21 bis 6.25 Uhr. Die Beschäftigten im Außendienst bestreifen das gesamte Einsatzgebiet in jeder der davon im Schichtplan vorgesehenen Schicht. Feste Zeiten hierfür sind nicht vorgesehen. Vielmehr wird die Bestreifungsstärke, -häufigkeit und -länge den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Frage 4:
Wie häufig wurden im Jahr 2022, 2023 und 2024 folgende Maßnahmen durchgeführt? Bitte die Jahre getrennt aufführen.
a) Identitätsfeststellung
Antwort:
Identitätsfeststellungen nimmt der KAD nur vor, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Entsprechende personenbezogene Daten werden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsanzeigen erfasst, um diese für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens angeben zu können.
Frage 4:
Wie häufig wurden im Jahr 2022, 2023 und 2024 folgende Maßnahmen durchgeführt? Bitte die Jahre getrennt aufführen.
b) Platzverweise.
Antwort:
Der KAD sprach im Jahr 2022 707 Platzverweise aus, 2023 586 und 2024 190 (Stand 22.11.24).
Frage 5:
Wie oft musste im Jahr 2022, 2023 und 2024 die Polizei hinzugezogen werden? Bitte die Jahre getrennt aufführen.
Antwort:
Der KAD zog im Jahr 2022 200-mal die Polizei hinzu. Im Jahr 2023 wurde die Polizei knapp um die Hälfte hinzugezogen. Für das Jahr 2024 ist ein weiterer Rückgang von etwa 1/3 zu verzeichnen. Die Hinzuziehung der Polizei diente überwiegend der Personalienfeststellung.
Frage 6:
Wie häufig wurden im Jahr 2022, 2023 und 2024 Verstöße gegen städtische Regelungen und Straftaten mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet bzw. zur Anzeige gebracht? Bitte die Jahre und Maßnahmen getrennt aufführen in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Antwort:
Der KAD hat im Jahr 2022 1.565 Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen. Im Jahr 2023 lag die Anzahl marginal darunter. Für das Jahr 2024 war ein Rückgang von ca. 2/3 gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. (Stand 22.11.24).
Eine Aufgliederung der Verstöße gegen städtische Regeln oder allgemeine Vorschriften, etwa das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, ist nicht möglich.
Für die Erforschung von Straftaten sind ausschließlich die Behörden und Beamt*innen des Polizeidienstes zuständig. Hierzu verweisen wir auf den Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München, zuletzt für das Jahr 2023.
Frage 7:
Gibt es Protokolle, die die Einsätze dokumentieren und wenn ja, wo sind diese einzusehen?
Antwort:
Es werden durch den KAD für interne Zwecke Berichte zum Schichtverlauf erstellt. Erkenntnisse aus der Bestreifung werden ortsbezogen zusammengefasst und getroffene Maßnahmen einzeln dokumentiert.
Frage 8:
Wie oft wurden bei den Einsätzen die Personalien von Kindern und Jugendlichen festgestellt? Bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Antwort:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 4a.) verwiesen. Der KAD nimmt ohne Anlass keine personenbezogenen Daten auf. Eine Identitätsfeststellung erfolgt bei Vorliegen eines Verdachts hinsichtlich der Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Eine Aufschlüsselung, welche Ordnungswidrigkeitenanzeigen sich gegen Jugendliche gerichtet haben, ist nicht möglich. Das Verhalten von Kindern kann zudem nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres generell nicht geahndet werden.
Frage 9:
Wie oft wurden die Eltern angesprochen bzw. die Kinder u. Jugendlichen an die Eltern übergeben? Bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Antwort:
Mangels getroffener Maßnahmen bzgl. Frage 8 ist auch hierzu keine Beantwortung für den KAD möglich.
Frage 10:
Wie oft wurde das Jugendamt eingeschaltet? Bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Antwort:
Bei offensichtlicher Gefährdung des Kindeswohls oder des Jugendschutzes bindet der KAD die Polizei und/oder das Jugendamt zuständigkeitshalber durch Weitergabe des Sachverhalts ein. Eine Angabe von Fallzahlen ist mangels statistischer Erhebung nicht möglich.
Frage 11:
Wie oft gab es Gefährderansprachen? Bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Antwort:
Der KAD führt keine Gefährderansprachen durch, die Zuständigkeit hierfür liegt nach § 11 des Polizeiaufgabengesetzes bei der Polizei.
Frage 12:
Was gedenkt die Stadt zu tun, wenn dieselben Kinder und Jugendlichen fortgesetzt den Standbetrieb gestört haben bzw. stören?
Antwort:
Wie in allen Fällen von Ordnungsstörungen innerhalb des Einsatzgebietes wird der KAD von den ihm übertragenen Befugnissen Gebrauch machen und eine rechtliche Ahndung von Verhalten durch Jugendliche, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört, einleiten und bei Bedarf die Polizei hinzuziehen. Die durch die Standbetreiber*innen publik gemachten Sicherheitsbedenken wurden durch das Kreisverwaltungsreferat wie auch die Polizei München bereits aufgegriffen. So stehen beide, zusätzlich zu entsprechender Präsenz, auch im direkten Austausch mit den Standbetreiber*innen.
Frage 13:
Welche Folgen haben wiederholt ausgeführte Verstöße und Straftaten durch Kinder und Jugendliche für diese bzw. für deren Eltern?
Antwort:
Wiederholte Störungen der Sicherheit und Ordnung können ortsbezogene Aufenthalts- und Betretungsverbote für die*den Störer*in nach sich ziehen, dies gilt auch für jugendliche Personen. Hinzu tritt die Möglichkeit von Maßnahmen der Jugendhilfe und für Jugendliche ab 14 auch die Ahndung über Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.