Hitze in der Stadt – Gesundheitsschutz für Münchner*innen optimieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Judith Greif, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 13.8.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen zur Stärkung der Klimaresilienz der LH München und zur Unterstützung der Münchner Bürgerschaft bei der Bewältigung der aus dem Klimawandel resultierenden gesundheitlichen Risiken die Umsetzung zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Diese sollen das bereits bestehende Gesamtkonzept des Gesundheitsreferates zum gesundheitsbezogenen Hitze- und UV-Schutz ergänzen.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.8.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zunächst möchte ich mich für Ihre Vorschläge zur Optimierung des Gesundheitsschutzes für die Münchner Bürgerschaft und die Wertschätzung der bisher durch das Gesundheitsreferat im Zusammenhang mit dem gesundheitsbezogenen Hitze- und UV-Schutz verantworteten Maßnahmen bedanken. Wie in der nachfolgenden Erörterung dargestellt, werden die vorgeschlagenen Maßnahmen auch teils bereits eigenverantwortlich oder durch die Nutzung bestehender externer Angebote umgesetzt.
1. Entwicklung eines Signets (Wort-Bild-Marke) für kühle Orte und für Trinkbrunnen bzw. „Wassertankstellen“
Die städtischen Trinkbrunnen sind an den jeweiligen Entnahmestellen bereits mit einer Beschilderung gekennzeichnet die neben dem Text „Trinkwasser“ soweit möglich auch noch einen entsprechenden Hinweis in Blindenschrift enthält. Darüber hinaus sind die Standorte der Trinkbrunnen und die im Einverständnis mit den jeweiligen Betreiber*innen gelisteten „kühlen Orte“ vollständig in der online frei verfügbaren „Karte kühler Orte“ verzeichnet.Von der Entwicklung und zusätzliche Bereitstellung eines frei verfügbaren Signets (Wort-Bild-Marke) wird seitens des Gesundheitsreferats aus nachfolgend genannten Gründen abgeraten:
Um eine wirkliche Signalfunktion entfalten zu können, müssten derartige Signets eine deutlich wahrnehmbare Größe haben. Schon aufgrund der bau- und denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten und Vorgaben, die bei Anbringung derartiger Signets an den Fassaden von Gebäuden zu beachten wären, ließe sich damit eine stadtweite optische Einheitlichkeit schwer erzielen. Zudem können insbesondere private Einrichtungen, die kühle Orte zur Verfügung stellen, nicht gezwungen werden, diese mit Hilfe des Signets zusätzlich auszuzeichnen. Die daraus resultierende Uneinheitlichkeit der Auszeichnung kühler Orte und Trinkwasserstellen mit Abweichungen von der Karte kühler Orte führt absehbar eher zu Verunsicherungen der potentiellen Nutzer*innen.
Bei einer Verknüpfung der Nutzung des Signets mit bestimmten Bedingungen würde die Landeshauptstadt München zudem in eine Garantenstellung für die seitens des Aufstellers erbrachte Leistung kommen und das Signet bei missbräuchlicher oder unzuverlässiger Nutzung von der Bevölkerung in Verbindung mit der Landeshauptstadt München gebracht werden. Die damit verbundene notwendige regelmäßige Kontrolle durch die Landeshauptstadt München würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen.
Nicht zuletzt wäre ein entsprechendes Signet für die Bürgerschaft erst dann wahrnehmbar, wenn der/die Beobachter*in sich bereits an dem Ort befindet. Eine „Fernwirkung“, wie sie die online verfügbare Karte kühler Orte zu jedem Zeitpunkt und an jedem Standort der/des Benutzers/Benutzerin bietet, wäre damit nicht gegeben.
Aus Sicht des Gesundheitsreferates sollten daher die Fortschreibung und weitere Bekanntmachung der „Karte kühler Orte“ priorisiert und ggf. weitere Tools wie z.B. ein kartenbasiertes, interaktives „Schattenrouting“ entwickelt werden, um Bürger*innen dabei zu unterstützen die Hitze- und UV-Belastung im Alltag zu reduzieren.
2. Zielgruppenspezifische Informationskampagnen
Die Einschätzung zur Notwendigkeit und Effizienz zielgruppenspezifischer Informationskampagnen wird seitens des GSR ausdrücklich geteilt. Aus diesem Grund haben auch die durch das Gesundheitsreferat seit 2023 im Zusammenhang mit dem vorbeugenden Hitze- und UV-Schutz eingeleiteten Maßnahmen besonders die vulnerablen Bevölkerungsgruppen (z.B.ältere Münchner Bürger*innen, schwangere Frauen oder Kinder- und Kleinkinder) im Fokus.
So fanden seither Informationsveranstaltungen unter anderem in Alten- und Service Zentren, bei Sportereignissen und Veranstaltungen zur Frauengesundheit sowie Aufklärung im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen im GSR (z.B. zur Einschulung) statt. Darüber hinaus wurden ehrenamtliche Stadteilgesundheitshelfer*innen speziell zum Thema Hitze unterrichtet, um niederschwellig Unterstützung vor Ort leisten zu können. Eine Übersicht zu den in diesem Zusammenhang eingeleiteten Maßnahmen und Projekten können Sie den einschlägigen Bekanntgaben des Gesundheitsreferates vom 20.7.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09598), vom 20.6.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 12645) und vom 20.3.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15674) entnehmen. Auch für 2026 ist eine erneute Bekanntgabe des Gesundheitsreferates geplant, in der die Fortschreibung der Maßnahmen dargestellt wird.
Erfreulicherweise wird für derartige Informationskampagnen seitens des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hervorragendes Informationsmaterial bereitgestellt, das die kostenintensive Entwicklung eigener Publikationen entbehrlich macht.
Das Gesundheitsreferat nutzt bereits seit dem Jahr 2023 diese kostenfrei zu beziehenden Materialien und gibt diese an die Stadtbevölkerung weiter. Zudem werden Institutionen beispielsweise über das Hitzewarnsystem des GSR dazu motiviert, diese Materialien auch selbständig zu beschaffen und an die eigene Klientel zu verteilen. Eine Verbreitung dieser Materialien in Arztpraxen und Apotheken – genauso wie in allen anderen Institutionen mit vulnerabler Klientel kann das Gesundheitsreferat jedoch nur anregen. Das Gesundheitsreferat steht als Mitglied des Bündnis Hitzeschutz Bayern seit 2023 jedoch in engem Austausch mit der Bayerischen Landesärztekammer und anderen Institutionen wie der Bayerischen Landesapothekerkammer sowie Verbänden und Vertreter*innen von pflegerischen und therapeutischen Berufsgruppen, die ihrerseits diesbezüglich auf ihre Mitglieder einwirken.
3. Digitale Hitzewarnung und Hitzetipps
Für die Münchner Bürgerschaft stehen mit den bereits etablierten staatlichen Warnsystemen NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz), KAT-WARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme) und insbesondere der WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bereits ausreichend etablierte Messengerdienste zur Verfügung, die über Hitzeereignisse und/oder Katastrophengeschehen informieren.Zudem werden Monitore etwa in U-Bahn- oder Busstationen in Hitzephasen mit den Warnmeldungen des Deutschen Wetterdiensts bespielt,
wodurch ein großer Anteil der Bevölkerung erreicht wird. Das GSR nimmt darüber hinaus wahr, dass in Hitzephasen das Thema in allen Medien, Radio und Fernsehen präsent ist und daher kein Informationsdefizit über die Hitzephase an sich zu vermuten ist.
Auch bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit seit März 2025 einen öffentlich zugänglichen WhatsApp-Kanal („Hitzefunk“) an, über den wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Hitze und Hitzeschutz bezogen werden können. Das städtische Bauzentrum München informiert zudem über Hitzeschutz in Wohnbereichen im Rahmen eines kostenfreien Beratungsangebotes und zu entsprechenden Fördermöglichkeiten.
Das Gesundheitsreferat selbst hat ein Hitzewarnsystem entwickelt, dass sich an institutionelle Betreiber*innen von Einrichtungen richtet, in denen vulnerable Gruppen betreut werden. Dieses Warnsystem basiert auf den Vorgaben des amtlichen Deutschen Wetterdienstes (DWD) und nutzt einen offenen E-Mail-Verteiler.
Angesichts des umfangreichen bestehenden Angebots würden mit der Schaffung stadteigener zusätzlicher Warnsysteme oder WhatsApp-Kanälen erhebliche Ressourcen gebunden, ohne damit eine erkennbare Verbesserung für den Bevölkerungsschutz zu erreichen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Bürger*innen unterschiedliche Präferenzen hinsichtlich der Nutzung privater Kommunikationsdienste haben und das Angebot daher gegebenenfalls nicht flächendeckend akzeptiert würde.
Im Rahmen der im ersten Quartal 2026 abzuschließenden Überarbeitung des stadteigenen Internetauftritts zum Thema „gesundheitsbezogener Hitze- und UV-Schutz“ (www.muenchen.de/hitze) werden auch die Informationen zu den o.g. Warndiensten und Informationskanälen aktualisiert und erneut der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht. Gleichermaßen wird die „Bewerbung“ und Bekanntmachung des einschlägigen städtischen Internetangebots fortgesetzt.
4. Hitzeschutz bei städtischen Freiluft-Veranstaltungen
Die verpflichtende Einführung von Hitzeschutzplänen bei Freiluftveranstaltungen kann auf kommunaler Ebene derzeit noch nicht erreicht werden. Das Gesundheitsreferat steht jedoch allen städtischen Dienststellen bei Bedarf fachlich beratend zur Verfügung. Dieses Angebot wurde beispielsweise bei der Wiesn oder der Fußball Europameisterschaft im Zusammenhang mit der Aufstellung von temporären Trinkwasserbrunnen auch von anderen städtischen Dienststellen und der SWM GmbH bereits genutzt.
5. Feste*r Ansprechpartner*in für Hitzeschutz
Das Gesundheitsreferat steht im Zusammenhang mit dem Hitze- und
UV-Schutz bereits im intensiven Austausch mit Fachdienststellen (z.B. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL), Verbänden (z.B. Bayerische Landesärztekammer BLÄK, dem Deutschen Städtetag), Partnerstädten (z.B. Beer Sheva, Bordeaux) und institutionellen Betreiber*innen von Einrichtungen aller Art, in denen vulnerable Gruppen betreut werden. Diesbezüglich sei auch nochmals auf die unter Top 2 erwähnten Bekanntgaben des Gesundheitsreferates und das von meinem Haus entwickelte Warnsystem (vgl. Top 3 und Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 12645 vom 20.6.2024) verwiesen.
In den Kontakten mit den Betreiber*innen von Einrichtungen wird selbstverständlich regelhaft auf die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem Thema „Klimawandel“ und die „Installation“ von Hitzeschutzbeauftragten in den Einrichtungen hingewiesen. Die Reaktion auf diese Hinweise ist ganz überwiegend positiv; die Einrichtungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Mangels einer gesetzlichen Grundlage kann eine verpflichtende Einrichtung entsprechender Aufgabengebiete jedoch nicht eingefordert werden.
Das Antwortschreiben wurde mit der Gleichstellungsstelle abgestimmt. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.