Sonnencreme-Spender in Münchner Freibädern installieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 1.7.2025
AntwortGesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, in enger Abstimmung mit der Stadtwerke München GmbH die Installation von Sonnencreme-Spendern in ausgewählten Münchner Freibädern zu prüfen und zeitnah umzusetzen.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 1.7.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Schutz der Münchner Stadtbevölkerung vor gesundheitsgefährdender Sonnenexposition und UV-Strahlung ist ein zentrales Anliegen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Angesichts steigender Inzidenzen bösartiger Hauterkrankungen unterstützt die Landeshauptstadt München ausdrücklich geeignete Vorbeugemaßnahmen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand der wirksamste Schutz vor den gesundheitlichen Risiken ultravioletter Strahlung in der Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung sowie der Nutzung textiler Schutzkleidung besteht. Die Anwendung geeigneter, individuell abgestimmter Sonnenschutzmittel stellt dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Prävention dar, der gegenüber der generellen Vermeidung oder Reduzierung einer gesundheitsgefährdenden Exposition jedoch von geringerem Einfluss ist. Hieraus ist zu folgern, dass die Anwendung von Sonnenschutzmitteln zwar unbedingt zu empfehlen ist, deren Verwendung jedoch nicht zu einer Vernachlässigung anderer Schutzmöglichkeiten oder Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der Sonne verleiten darf.
Eine sachgerechte und wirksame Anwendung von Sonnenschutzmitteln setzt zudem die Auswahl eines dem individuellen Hauttyp entsprechenden Lichtschutzfaktors, die Verwendung ausreichender Mengen und die gleichmäßige Verteilung sowie vor allem das rechtzeitige Auftragen vor Beginn der Sonnenexposition voraus.
Für Kleinkinder und Säuglinge müssen zudem spezielle, auf deren besondere Hautbedürfnisse abgestimmte, Präparate Anwendung finden. Die Bereitstellung von einem Sonnenschutzmittelpräparat erst im Schwimmbad kann diesen Basisanforderungen jedoch nicht entsprechen.
Auch ist zu beachten, dass die Auswahl geeigneter Sonnenschutzmittel angesichts der unterschiedlichen Hauttypen, individueller Bedürfnisse und Vorlieben, aber auch angesichts möglicher allergischer Reaktionen ein erhebliches Konflikt- und Schadenspotential birgt.
Bei Betrieb öffentlicher Spenderanlagen für Sonnenschutzmittel ist zudem das Auftreten von Hautirritationen oder Infektionen sowie auch erheblich nachlassender Wirksamkeit infolge mikrobiologischer Kontamination oder Alterung nicht auszuschließen, da ein wirksamer Schutz vor Manipulation und Verunreinigung auch auf einem Freibadgelände nicht mit hinreichender Sicherheit sicher zu gewährleisten ist.
Letztendlich sind Sonnenschutzmittel als frei verkäufliche Kosmetika im gesamten Stadtgebiet und zum Teil auch in den Freibädern selbst kostengünstig und niederschwellig verfügbar. Daher ergibt sich auch aus diesem Blickwinkel kein Bedarf für deren kostenlose Bereitstellung durch die Landeshauptstadt München.
Nach eingehender Prüfung der zu beachtenden medizinischen, hygienischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen ist aus Sicht des Gesundheitsreferates der Landeshauptstadt München die Aufstellung öffentlicher Sonnenschutzmittelspender in den Münchner Freibädern nicht zu befürworten.
Ungeachtet dessen ist die Aufklärung über die gesundheitlichen Gefahren der UV-Strahlung wie eingangs erwähnt ein zentrales Anliegen der Landeshauptstadt München. Das Gesundheitsreferat setzt hierbei auf bewährte Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen von Aufklärungsaktionen, die Verteilung von Informationsmaterialien sowie Beratung zu diesem Thema im Rahmen der Stadtteilgesundheitstage, der umweltmedizinischen Beratung und anlässlich spezieller Aktionstage wie beispielsweise dem Münchner Sportfestival oder dem Tag der Daseinsvorsorge.
Die Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Gefahren von UV-Strahlung erfolgt hierbei über alle Anwendungsfälle hinweg kontinuierlich und wird im gesamtstädtischen Kontext evaluiert und weiterentwickelt.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit geschäftsordnungsgemäß abgeschlossen ist.