Bäume und Sträucher bieten Vögeln und vielen anderen Wildtieren einen Lebensraum. Deshalb sollten sie so frei wie möglich wachsen. Damit sich die Gehölze optimal entwickeln können, müssen allerdings hin und wieder Rückschnitte durchgeführt werden. Die untere Naturschutzbehörde empfiehlt, Maßnahmen an Bäumen und Sträuchern nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar durchzuführen – also außerhalb der Vogelbrutzeit. Für Gehölzarbeiten ist demnach jetzt eine gute Gelegenheit. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass Baumhöhlen Wildtieren als Winterquartier dienen können. Bewohnte Baumhöhlen dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
In der Vogelbrutzeit von 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Wer doch einmal einen Rückschnitt in der Vogelbrutzeit durchführen möchten, sollte die Regelungen in § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes beachten. Infos der Stadt zu den Artenschutzvorschriften sind unter https://go.muenchen.de/infoblatt_artenschutz_rku_2024 verfügbar. Für Fragen und Auskünfte können Bürger*innen sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden per E-Mail an naturschutz.rku@muenchen.de. Wichtig ist außerdem: Im Geltungsbereich von Landschaftsschutzverordnungen, Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile, Natur- denkmäler oder der städtischen Baumschutzverordnung dürfen Gehölze nur nach vorheriger Genehmigung der Landeshauptstadt München verändert oder gefällt werden. Eine Übersicht der Geltungsbereiche und Links zu den jeweiligen Vorschriften findet sich unter https://geoportal.muenchen.de/portal/umwelt. Dort im Menüpunkt „Themen“ das Thema „Fachdaten“ auswählen.
Die untere Naturschutzbehörde bedankt sich bei den Münchner*innen für ihre Mithilfe. Denn wer die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Natur einhält, trägt zum Erhalt der wertvollen Tier- und Pflanzenwelt bei.