Keine Blockade von Behindertenparkplätzen durch Fahrräder und
Elektroscooter
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.8.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben und bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die seitlichen Flächen neben Behindertenparkplätzen freigehalten werden. Als mögliche Einschränkungen werden dabei vor allem auf dem Gehweg abgestellte E-Tretroller, Fahrräder und sonstige Zweiräder angeführt. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen das ungehinderte Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37
Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 7.8.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die derzeit gültige Gesetzgebung erlaubt zwar das Abstellen von E-Tretrollern und Fahrrädern auf Gehwegen, allerdings ist ein behinderndes Abstellen unzulässig und wird sanktioniert. Die Kommunale Verkehrsüberwachung sowie die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums München ahnden behindernd abgestellte E-Tretroller und Fahrräder gemäß dem (bundeseinheitlichen) Tatbestandskatalog. Bei einem Verstoß kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro verhängt werden, welches sich bei einer Gefährdung auf 30 Euro erhöht. Von einem behindernden Abstellen ist regelmäßig davon auszugehen, wenn eine Restgehwegbreite von 1,80 m unterschritten wird, oder das Ein- und Aussteigen aus dem PKW dadurch nicht mehr möglich ist.
Ein wesentliches Steuerungsinstrument hinsichtlich der Mikromobilität im Sharing-Betrieb stellt daher der Ausbau eines Netzes an Abstellflächen dar.Dies ergibt auch der Vergleich mit anderen Städten. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt des Mobilitätsreferats weiterhin auf der Schaffung eines stadtweiten Netzes an geteilten Abstellflächen für Mikromobilität (vgl. Stadtratsbeschluss Nr. 20-26/V 10861 „Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München“ aus dem November 2023 (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800). Die Ausweisung geteilter Abstellflächen führt zu einer deutlichen Verbesserung der Abstellsituation, was auch die Erfahrungen der letzten Jahre in Stadtbezirken, die bereits seit längerem Shared-Mobility Infrastruktur haben, untermauern. Die Abstellflächen werden zusätzlich mit Abstellverbotszonen hinterlegt, welche in einem Radius von 100 Metern um die Abstellflächen gelten und dazu führen, dass die Abstellflächen gut genutzt und die Gehwege im umliegenden Bereich geordnet bleiben.
Zusätzlich arbeiten die Anbieterfirmen intensiv daran, das behindernde Abstellen durch Nutzende zu minimieren. Zur Beendigung eines Mietvorgangs ist ein sogenanntes Abstellfoto obligatorisch und wird auch zuverlässig umgesetzt. Mithilfe von KI-Technologien werden, gemäß den Aussagen der Anbieterfirmen, Behinderungen sowie Gehwegbreiten auf diesen Fotos identifiziert, um entsprechende Konsequenzen für die Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren derzeit ihre eingesetzten KI-Systeme, um München spezifische Vorgaben und Parameter automatisch und zuverlässiger zu erkennen. Ebenso arbeiten die Anbieterfirmen mit sog. In-App-Informationen und Push-Nachrichten zum korrekten Abstellen von Leihfahrzeugen. Die Anbieterfirmen werden gebeten, Aufklärungshinweise zum Parken neben Behindertenstellflächen in ihren Apps zu schalten und die Nutzenden zu sensibilisieren, auf mobilitätseingeschränkte Personen Rücksicht zu nehmen.
Des Weiteren verfolgt das Mobilitätsreferat breit angelegte Öffentlichkeitsmaßnahmen, um über geteilte Abstellflächen für Mikromobilität sowie das korrekte Abstellverhalten von E-Tretrollern aufzuklären. Zu nennen wären hier zum einen Postwurfsendungen, die an Haushalte im Umkreis von fünf Gehminuten rund um neue Mobilitätspunkte oder ganze Stadtbezirke, die bisher noch keine Shared-Mobility-Flächen hatten, verteilt werden. Zum anderen ist das Mobilitätsreferat auf städtischen Veranstaltungen, wie dem Tag der offenen Tür im Rathaus und dem „Da sein für München“, mit Aufklärungsmaßnahmen zu Abstellflächen für geteilte Mobilität vertreten. In diesem Kontext wird auch erläutert, wie und wo die Miete der E-Tretroller beendet werden kann, wenn keine geteilte Abstellfläche in der Nähe ist.Darüber hinaus wurden entsprechende Spots im „Münchner Fenster“, dem Fahrgast-TV in MVG-Fahrzeugen, ausgestrahlt und es erfolgt regelmä-ßige Information über Instagram und die Webseite muenchenunterwegs. de sowie über unsere Shared-Mobility-Wanderausstellung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.