Vermeidung von Verkehr: temporäre Einbahnstraßenregelung in der Prälat-Zistl-Straße erst ab der Tiefgarageneinfahrt Schrannenhalle
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Dr. Michael Haberland, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 28.10.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitten wir die verspätete Beantwortung zu entschuldigen und bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag forderten Sie, die aufgrund der Baustelle des Stadtmuseums voraussichtlich bis März 2026 geltende Einbahnstraßenregelung in der Prälat-Zistl-Straße erst ab der Tiefgargeneinfahrt Schrannenhalle auszuweisen.
Zu Ihrem Antrag vom 28.10.2025 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch entsprechende Maßnahmen entsprochen wurde:
Im Zuge der Baustelle am Stadtmuseum wurde die Verkehrsführung in der Prälat-Zistl-Straße unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Belange aller Verkehrsteilnehmenden fortlaufend geprüft und angepasst.
Dabei wurde insbesondere auch die Erreichbarkeit der Tiefgarage Schrannenhalle berücksichtigt. Eine Zufahrt zur Tiefgarage von der Blumenstraße über die Fritz-Neuland-Straße ist seit dem 18.11.2025 trotz der bestehenden temporären Einbahnstraßenregelung möglich.
Die Tiefgarage kann weiterhin direkt angefahren werden. Der Umweg über den Oberanger und das Rosental ist nicht erforderlich. Da in der Prälat-Zistl-Straße für Falschfahrende keine Wendemöglichkeit vorhanden ist, wurde mit den Betreibern der Garage vereinbart, dass innerhalb von 15 Minuten im Parkhaus gewendet werden kann. Vor der Parkhauseinfahrt ist eine Tafel mit entsprechendem Hinweis vorhanden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.