Optimierung der Baustellenabwicklung Stadtmuseum
Anfrage Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.12.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken. Die Geschäftsordnungsfrist konnte leider nicht eingehalten werden. Die zuständige Fachabteilung ist derzeit mit einer hohen Arbeitslast konfrontiert. Die Ende 2024 initiierte notwendige Haushaltskonsolidierung konfrontiert die Münchner Stadtverwaltung mit einer herausfordernden Personalsituation. Kürzungen im Finanz- und Personalhaushalt waren und bleiben zwingend erforderlich. Hiervon ist auch das Mobilitätsreferat betroffen und hat Stellen abgegeben. Die personellen Kapazitäten der zuständigen Abteilung Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3) sind derzeit auf 76% zurückgefahren. Im Gegenzug muss die Abteilung zusätzliche Pflichtaufgaben im Bereich der kritischen Infrastruktur übernehmen. Eine ordnungsgemäße Beantwortung innerhalb der vorgesehenen Fristen war daher nicht möglich.
In Ihrer Anfrage vom 19.12.2025 führen Sie aus, dass es im Zuge der Sanierung des Stadtmuseums seit Oktober 2025 zu erheblichen Einschränkungen für den Radverkehr und den Kfz-Verkehr im Rosental kommt, und bitten um Prüfung möglicher Optimierungen der Baustellenabwicklung sowie alternativer Flächennutzungen.
Der Oberbürgermeister hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Besteht die Möglichkeit, die Baustelleneinrichtung so zu organisieren, dass diese Einschränkungen mindestens verringert, bestenfalls aber ganz verhindert werden?
Antwort:
Die Baustelleneinrichtung wurde im Vorfeld sowie fortlaufend im Rahmen des Genehmigungsverfahren für verkehrsrechtliche Anordnungen intensiv mit allen beteiligten internen und externen Dienststellen abgestimmt und optimiert. Ziel ist es stets, die verkehrlichen Auswirkungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.Die aktuell beanspruchten Flächen stellen bereits das für die Bauabwicklung erforderliche Minimum dar. Eine weitere Reduzierung würde die Bauabläufe erheblich beeinträchtigen und zu einer Verlängerung der Bauzeit sowie damit verbunden zu länger andauernden Einschränkungen führen.
Frage 2:
Wurden in der Gesamtabwägung auch Flächen auf angrenzenden städtischen Plätzen geprüft?
Antwort:
Im Rahmen der Planung wurden auch alternative Flächen im Umfeld, insbesondere angrenzende städtische Plätze, in Abwägung einbezogen.
Eine Verlagerung von Baustelleneinrichtungsflächen würde jedoch zusätzlichen Baustellenverkehr zwischen Lager- und Baustellenflächen erzeugen und damit die Verkehrsbelastung im Umfeld insgesamt erhöhen. Darüber hinaus würden sich zusätzliche Konfliktpunkte mit dem Fuß- und Radverkehr ergeben.
Zudem bestehen im Bereich des St.-Jakobs-Platzes erhöhte sicherheitsrechtliche Anforderungen aufgrund sensibler Nutzungen und Schutzobjekte. Auch aus brandschutztechnischer Sicht ist eine Nutzung nur unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere unter Sicherstellung ausreichender Rettungs- und Querungsmöglichkeiten.
Weiterhin erfüllen die genannten Flächen wichtige öffentliche Nutzungsfunktionen, unter anderem für Veranstaltungen, Sondernutzungen (z.B. Kunstaktionen) und Märkte. Eine zusätzliche Inanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungsflächen würde die Nutzbarkeit für Bürger*innen erheblich einschränken und die Aufenthaltsqualität im Umfeld deutlich beeinträchtigen.
Insgesamt wurde daher im Rahmen der Gesamtabwägung der aktuell gewählte Standort der Baustelleneinrichtung als die geeignetste Lösung bewertet.