Sichere Radwegenden schnell umsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoğlu, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Christian, Smolka, Florian Schönemann und Andreas Voßeler (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 24.4.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitten wir um Verzeihung für die Überschreitung der Beantwortungsfrist und bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die sofortige Verbesserung bestehender Radwegenden mit einfachen Lösungen, um unter anderen ihre Sicherheit und Übersichtlichkeit zu verbessern.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Verbesserung der Sicherheit und Einrichtung möglichst fehlerverzeihender Radinfrastruktur durch „einfache“ Lösungen in Form von Markierungen und Beschilderungen; um eine Pflichtaufgabe der Straßenverkehrsbehörde zu erfüllen. Eine Prüfung erfolgt deshalb im Tagesgeschäft auch unabhängig von einer Beantragung durch den Stadtrat als Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 24.4.2025 teilen wir Ihnen daher Folgendes mit:
Das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München hat sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Prüfung von Radwegenden befasst. Von Bürgerseite wurden insgesamt über 100 Radwegenden an den Oberbürgermeister mit der Bitte um Überprüfung unter dem Titel „Warum hört der Radweg hier auf?“ weitergegeben. In der Rathaus Umschau vom 9.9.2022 wurde ein Teil davon sehr schnell beantwortet. Aktuell wird weiter intensiv am Thema Radwegenden gearbeitet. Dazu findet unter anderem ein verstärkter Austausch zu dem Thema zwischen den Straßenplaner*innen des Bezirksmanagements und den Bereichen der Straßenverkehrsbehörde Radverkehr und Lichtsignalanlagen statt.In vielen der untersuchten Fälle geht es um die Überleitung des Radverkehrs von einem baulichen Radweg oder Radfahrstreifen in den Mischverkehr. An diesen Stellen ist es besonders wichtig, Radfahrende in eine sichere Ausgangsposition gegenüber dem motorisierten Fahrverkehr zur gemeinsamen möglichst konfliktfreien Nutzung der Fahrbahn zu bringen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird dabei verstärkt nach Lösungen gesucht, die eine Überleitung sicherer gestalten, aber keine bauliche Umgestaltung voraussetzen. Bei ohnehin vorgesehenen baulichen Maßnahmen – wie zum Beispiel Sanierungen der Fahrbahn – wird zudem versucht, Synergien zu nutzen.
Die insbesondere im Jahr 2022 vermehrt und gebündelt gemeldeten Radwegenden sind zu etwa 83% bearbeitet. Die Prüfung der ausstehenden gemeldeten Radwegenden erfolgt derzeit. Bei einem nicht unerheblichen Anteil der gemeldeten noch nicht bearbeiteten Stellen handelt es sich um regelkonforme Überleitungen in den Mischverkehr ohne dringenden Handlungsbedarf. Die gemeldeten Stellen werden auch im Hinblick auf mögliche Umsetzungs-Synergien weiter beobachtet. Bei anderen Örtlichkeiten wird sich durch bereits vorgesehene oder abgeschlossene Planungen mit baulichen Anpassungen mit der Zeit eine Verbesserung für den Radverkehr einstellen.
Oberste Priorität haben stets Örtlichkeiten, bei denen konkrete Gefahrensituationen festgestellt werden. Insbesondere bei diesen Örtlichkeiten werden möglichst mit überschaubarem Aufwand kurzfristig umsetzbare Verbesserungen gesucht. Denkbare und eingesetzte Maßnahmen sind und waren dabei Piktogramme, zusätzliche Beschilderungen, Markierungen, Einfärbungen oder die Reduzierung von Parkplätzen (durch die Anordnung von Halteverboten). Die Maßnahmen im Einzelfall sind dabei stets mit verschiedenen Beteiligten (z.B. Polizei, BA, verwaltungsintern) abzustimmen. Auch vermeintlich „einfache“ Maßnahmen erfordern immer zahlreiche Abstimmungsprozesse und eine sorgfältige Abwägung, was entsprechend Zeit und Kapazitäten in Anspruch nimmt. Zudem muss die Umsetzung der Maßnahmen in eine bereits umfangreiche und dichte Auftragsliste eingetaktet werden.
Radwegenden, die beispielsweise schon verbessert werden konnten, sind der Nockherberg, an dem eine Piktogrammkette markiert wurde, die Ludwigsfelder Straße, an der die bauliche Einleitung des Radverkehrs in Anlehnung an Bild 13 der ERA umgesetzt wurde und das Radwegende
Oskar-von-Miller-Ring | Fürstenstraße, an dem der Radweg als Teil des Altstadt-Radlrings weitergebaut wurde. Weiterhin wurden im Bereich derBahnunterführung in der Chiemgaustraße zwischen Schwanseestraße und Pfälzer-Wald-Straße | Aschauer Straße aktuell verschiedene Maßnahmen wie die Markierung bzw. Erweiterung von Piktogrammen, die Verlängerung der markierten Ausleitung in den Mischverkehr auf der Südseite oder eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Nordseite in die Wege geleitet, deren Umsetzung durch das Baureferat bereits erfolgen konnte bzw. im Frühjahr vorgesehen ist.
Unabhängig von den gemeldeten Radwegenden wird das Mobilitätsreferat im Sinne des übergeordneten Ziels der „Vision Zero“ selbstständig hinsichtlich der Überprüfung von Radwegenden tätig. Entscheidend für die Priorisierung ist im Interesse der Unfallvermeidung an erster Stelle die Gefahrenlage vor Ort. Im Sinne der vorstehenden Systematik wird das Mobilitätsreferat fortlaufend etwa aufgrund von Anliegen aus der Bürgerschaft an Verbesserungen zu Radwegenden arbeiten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.