Warnstreiks im Nahverkehr – Schaden oder Nutzen?
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.3.2026
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die verspätete Rückmeldung entschuldigen und bedanke mich für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrer Anfrage vom 19.3.2026 bitten Sie um Gegenüberstellung des Schadens und Nutzens der Warnstreiks im Nahverkehr.
Herr Oberbürgermeister hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Wir haben diesbezüglich die SWM/MVG und Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
Frage 1:
Welche Gehaltssumme wird an Teilnehmer dieser Warnstreiks nicht ausgezahlt?
Antwort:
„Für die Zeiträume 2.-3.2.2026, 11.-12.2.2026, 27.2.-1.3.2026 und 17.-18.3.2026 wurden errechnete 587.920,66 Euro Gehaltssumme nicht ausbezahlt.
Für die danach folgenden Streiktage konnte aufgrund der noch nicht erfolgten Gehaltsabrechnung im Monat April noch kein Wert errechnet werden.“
Frage 2:
Welche Kosten spart sich die MVG an diesen Streiktagen, z.B. Stromkosten, Treibstoffe etc.?
Antwort:
„Für die Zeiträume 2.-3.2.2026, 11.-12.2.2026, 27.2.-1.3.2026, 17.3.2026 und 18.-19.3.2026 belaufen sich die eingesparten Aufwendungen für Bus, Tram und U-Bahn – insbesondere für Treibstoff und Stromkosten – insgesamt auf 706.675 Euro.“
Frage 3:
In welcher Höhe muss die MVG auf Einnahmen verzichten?
Antwort:
„Für die Zeiträume 2.-3.02.2026, 11.-12.2.2026, 27.2.-1.3.2026, 17.3.2026 und 18.-19.3.2026 beziffern wir die Einnahmeverluste auf ca. 2.000.000 Euro.“
Frage 4:
Wie viele Verhandlungsrunden zum TV-N Bayern haben bisher stattgefunden?
Antwort:
„Es fanden bisher vier Verhandlungsrunden zum TV-N statt. Am 15. April konnte in der fünften Runde eine Einigung der Gewerkschaften mit dem Kommunalen Arbeitgeberverbund Bayern erzielt werden.“