Allacher Tunnel – Maßnahmen als IBA-Projekt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.11.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Folgendes:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, die verkehrlichen Maßnahmen im Zuge der Sanierung des Allacher Tunnels als Projekt zur Internationalen Bauausstellung (IBA) anmelden zu lassen.“
Wir bedauern, die verspätete Antwort. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Im Rahmen der Initiative „Mobile Zukunft München“ (MZM) erfolgte durch den Freistaat Bayern die Finanzierung des Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“. Die Beauftragung erfolgte durch die Landesbaudirektion Bayern, die Projektkoordination übernahm die Landeshauptstadt München.
In der Zeit von Mai 2024 bis November 2025 wurden im Rahmen des
projektbegleitenden Arbeitskreises der MZM zum Projekt „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen durch die verkehrlichen Einschränkungen vorgeschlagen und diskutiert. In der Folge wurden die Maßnahmen durch die Gutachter USP Projekte GmbH und gevas Humberg & Partner GmbH auch modellgestützt untersucht.
Diskutiert wurden insgesamt mehr als 50 mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation während der Baumaßnahme. Insgesamt 22 Maßnahmen wurden vertieft untersucht. Davon wurden durch die Gutachter insgesamt 12 Maßnahmen mit relevanter verkehrlicher Wirkung zur Umsetzung empfohlen, da sie im Wirkungsbereich der Projektpartner liegen, zeitlich realisierbar sind und eine Verbesserung der Verkehrssituation erreichen können.
Die Ergebnisse des Projektes wurden im November 2025 dem Lenkungskreis der MZM – in dem auch Stadtratsmitglieder vertreten sind – in Form eines Maßnahmenbündels von 10 Maßnahmen aus den Bereichen Mobilitätsmanagement, Kfz-Verkehr und Umweltverbund vorgestellt.Diese sind (in Klammern die für die Maßnahme zuständige Organisation):
1. Kommunikation (Autobahn GmbH)
2. Optimierung der Verkehrsinformationen zur erwarteten Verkehrslage durch Korridormanagement und Navi-Dienstleister (Autobahn GmbH)
3. Betriebliches Mobilitätsmanagement (IHK/RAW)
4. Anpassung von Arbeitszeitmodellen und Abstimmung von Schichtzeiten (betroffene Unternehmen)
5. Spezifisches Störfallmanagement im Tunnel und im Wirkungsbereich (Autobahn GmbH)
6. Koordination von Baustellen (intermodal) (Regierung von Oberbayern, MVG, MVV)
7. Ausgestaltung der B 471 als Alternativroute zum Tunnel Allach (Autobahn GmbH, Regierung von Oberbayern, StBA Freising, LRA Dachau
und Freising)
8. Ride-Sharing App und Online-Informationen (MVV)
9. Verkehrsberuhigung im Bereich von Eschenried, Gröbenried und dem westlichen Bereich von Karlsfeld (LRA Dachau)
10. Umsetzung Priorisierungskonzept und Ausbau Buslinien 172 und 710 (MVV)
Finanzierung und Umsetzung der genannten Projekte liegen bei den Zuständigen.
Die Federführung für die IBA innerhalb der Landeshaupt München liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde daher in seiner Funktion als Betreuungsreferat um Abgabe einer Stellungnahme zum eingereichten Stadtratsantrag gebeten.
Die vorliegende Stellungnahme, die dem Antwortschreiben als Anlage beigefügt ist, benennt inhaltlich die Fragen, die auszuführen sind (Fragebogen), um eine IBA-Projektidee einzureichen, zudem wird eine notwendige Abstimmung zwischen den betroffenen städtischen Referaten erbeten.
Das Mobilitätsreferat bewertet Ihr Anliegen wie folgt:
Durch die Baumaßnahmen am Tunnel Allach kommt es zu Verkehrsverlagerungen auf dem der A 99 nachgeordneten Straßennetz. Die im Rahmen des MZM-Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ entwickelten zehn Maßnahmen dienen der Entlastung dieser Straßennetzabschnitte und der betroffenen Bürger*innen. Die zehn Maßnahmen fallenjedoch mehrheitlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München.
Die weiteren Arbeitsschritte für die einzelnen Projekte erfolgen unabhängig voneinander durch die jeweils Projektverantwortlichen, deren eigenverantwortliche Zuständigkeiten klar voneinander abgegrenzt sind. Die Mitglieder des MZM-Lenkungskreises haben zum Abschluss des MZM-Projekts ein Schreiben an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder verfasst, in dem sie die Ergebnisse des Gutachtens dargelegt und um planerische sowie finanzielle Unterstützung bei der Minimierung der verkehrlichen Auswirkungen gebeten haben. Darüber hinaus wurde der Bundesverkehrsminister gebeten, die Projektsteuerung für die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes zu übertragen.
Wie in der beigefügten Stellungnahme des Referats für Stadtplanung und Bauordnung dargelegt, müssen IBA-Projektideen bestimmte Kriterien erfüllen und sich zudem „Zukunftsthemen auf exzellente Art und Weise nähern“. Die Umsetzung von IBA-Projektideen obliegt den zuständigen Organisationen, weshalb diese auch im Sinne eines erfolgreichen IBA-Projekts die Projektidee einreichen und an deren Qualifizierung mitwirken. Die Landeshauptstadt München ist für keine der benannten Maßnahmen vollumfänglich zuständig, weswegen von einer Einreichung abgesehen wird. In der Begründung des Stadtratsantrags wird zudem ausgeführt, dass ein IBA-Projekt zur Gewinnung von Mitteln genutzt werden soll. Hierzu ist festzustellen, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeiten gibt, über die Einreichung einer IBA-Projektidee Mittel zu erhalten. Die IBA-Projektideen müssen vielmehr eigenwirtschaftlich umgesetzt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.