Auswirkungen der Reform des BayKiBiG bei der Großtagespflege?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 4.5.2026
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 4.5.2026 führen Sie Folgendes aus:
„Auswirkungen der Reform des BayKiBiG bei der Großtagespflege? Der Reformprozess für das Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (BayKiBiG) wird sich auch auf die Großtagespflege in München auswirken. Welche Konsequenzen und Handlungsbedarfe sich für die Münchner Einrichtungen daraus ergeben, sind Voraussetzung dafür, dass der Stadtrat notwendige Entscheidungen und Maßnahmen einleitet.“
Zu Ihrer Anfrage vom 4.5.2026 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Die für 2027 angekündigte Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verfolgt nach Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums das Ziel der Entbürokratisierung und Qualitätsverbesserung. „Den Kitas soll ein kräftiger finanzieller Schub gegeben und mehr Zeit für die Kinder ermöglicht werden“.
Für die Kommune ist mit dem Rückzug des Freistaats Bayern aus der aktiven Gestaltung der Kindertagespflege mit zusätzlichen Verwaltungsaufwänden und Planungsunsicherheiten zu rechnen, da durch den Wegfall landesrechtlicher Vorgaben erhöhter Regelungsbedarf auf kommunaler Ebene entsteht.
Eine wesentliche Auswirkung der Reform ist u.a. der geplante Wegfall der Förderung nach Art. 20a BayKiBiG in der Großtagespflege. Diese Änderung hat erhebliche Folgen für die Münchner Großtagespflege, da derzeit rund 60 % der Großtagespflegestellen von dieser Förderform profitieren. Vom Wegfall der staatlichen Regelungen ist zudem auch Art. 20 BayKiBiG betroffen.
Die Beantwortung Ihrer aufgeworfenen Fragen setzt eine umfassende Prüfung der geplanten Reform sowie ihrer Auswirkungen voraus.
Ich bitte daher um Verständnis, dass aufgrund des Umfangs und der Detailtiefe der Reform eine Beantwortung der Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Nach Abschluss der erforderlichen rechtlichen und finanziellen Bewertungen werden die relevanten Erkenntnisse im Rahmen einer Sitzungsvorlage dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgestellt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.