Aufwandsentschädigung für angehende Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr bei der MüK II – Gleichbehandlung sicherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Nikolaus Gradl, Ulrike Grimm, Dr. Michael Haberland, Dr. Evelyne Menges und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.3.2026
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrem Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München wird gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass für angehende Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr (PJ) bei der München Klinik gGmbH (MüK) eine angemessene monatliche Aufwandsentschädigung eingeführt wird. Es geht dabei nicht um eine Vollvergütung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern um eine angemessene Anerkennung und Gleichbehandlung mit anderen Ärzten im PJ. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bis zu einer bundeseinheitlichen Refinanzierungsregelung eine interimistische, stufenweise oder teilweise Finanzierung ermöglicht werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, ihrem Antrag vom 2.3.2026 als Brief zu beantworten und teile ich Ihnen unter Berücksichtigung einer erneuten Stellungnahme der München Klinik gGmbH (MüK) und bezugnehmend auf mein Antwortschreiben zu ihrem vorhergehenden Antrag Nr. 20-26/A 06079 vom 10.2.2026 zum gleichen Sachverhalt Folgendes mit:
Wie bereits erläutert, wird die Thematik der Vergütung/Aufwandsentschädigung von Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) derzeit bundesweit intensiv diskutiert. Die Forderung nach einer angemessenen finanziellen Unterstützung der PJ-Studierenden als Zeichen der Anerkennung ist nachvollziehbar, gerade vor dem Hintergrund der hohen Belastung im klinischen Alltag sowie als Instrument der Nachwuchsgewinnung im Gesundheitswesen.
Deshalb gab es von Seiten der LHM in der Vergangenheit bereits mehrere Vorstöße, um das Thema beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu platzieren. Der Bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume appellierte daraufhin im August 2024 an den damaligen Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Studierende im PJ gesetzlich zu verankern, um Existenzsorgen zu beenden und einen „Flickenteppich“ zu verhindern, der die Wahl der Ausbildungsstelle unfair beeinflusse. Auch imKoalitionsvertrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wurde das Thema adressiert: Für das Praktische Jahr im Medizinstudium soll eine Aufwandsentschädigung eingeführt werden, die sich mindestens am BAföG-Satz orientiert. Diese Regelung ist jedoch bisher nicht umgesetzt.
Somit existiert bisher leider keine gesetzlich geregelte Refinanzierung einer PJ-Vergütung innerhalb der Krankenhausfinanzierung. Nach aktuellem Stand sind PJ-Studierende weder im DRG-System noch im Pflegebudget oder in den gegenwärtigen Vorhaltefinanzierungen als eigenständiger Refinanzierungstatbestand berücksichtigt.
Die MüK beteiligt sich umfangreich an der Ausbildung der PJ-Studierenden und betreibt einen hohen Aufwand mit entsprechend monetären Folgen, um die PJ-Ausbildung in hoher Qualität anzubieten. In der MüK sind zeitgleich jährlich ca. 130 bis 150 PJ-Studierende im Einsatz. Die jährliche Gesamtzahl beläuft sich auf ca. 450 bis knapp 500 PJ-Studierende, deren Vergütung monatlich geleistet und gegenfinanziert werden müsste. Eine Aufwandsentschädigung für alle PJ-Studierenden im Umfang von 200 - 600 Euro monatlich würde daher einen großen finanziellen Mehraufwand bedeuten. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende würde zu weiteren ungedeckten Kosten führen, die letztlich durch den städtischen Haushalt getragen werden müssten.
Die Einführung einer Aufwandsentschädigung von PJ-Studierenden würde auch einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen, der die bereits bestehende Unterfinanzierung der Betriebsgemeinkosten weiter erhöhen würde und zusätzlich zur Umsetzung des Medizinkonzepts MüK 20++ und der umfänglichen Bautätigkeit gestemmt werden müsste. Insbesondere wären laufende sozialversicherungs- und steuerrechtlich korrekte An- und Abmeldeprozesse erforderlich, die einen zusätzlichen Personalaufbau in der Verwaltung unumgänglich machen würden.
Vor dem Hintergrund des bereits heute bestehenden hohen Defizits der München Klinik sowie der damit verbundenen erheblichen Belastung für den Haushalt der Landeshauptstadt München muss derzeit von der Einführung einer PJ-Aufwandsentschädigung Abstand genommen werden. Bisher entstehen der München Klinik dadurch jedoch keinerlei Nachteile im Sinne eines Attraktivitätsverlustes oder nicht erfolgreicher Fachkräftesicherung durch das nicht vorhandene Angebot einer PJ-Vergütung. Sobald eine Refinanzierungsregelung geschaffen ist, wird die MüK selbstverständlich eine entsprechende Aufwandsentschädigung leisten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.