Bereitstellung von Abstellflächen für LKW und Packwagen während des Oktoberfestes („Wiesn“) und weiterer Großveranstaltungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Dr. Michael Haberland, Hans-Peter Mehling, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.9.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 24.9.2025.
Ihr Antrag vom 24.9.2025 hat das Ziel, die Verwaltung zu beauftragen, dauerhaft geeignete Flächen zum Abstellen von LKW und Packwagen von Beschickern stadteigener Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereitzustellen und dabei sicherzustellen, dass die Flächen in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Veranstaltungsort liegen, eine verkehrliche Erreichbarkeit für Logistikzwecke gewährleistet ist und die Nutzung in geordneten Strukturen erfolgt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Antrag betrifft unterschiedliche Aufgabenbereiche mehrerer Referate. Während das Referat für Arbeit und Wirtschaft für die Organisation und Abwicklung des Oktoberfestes zuständig ist und den veranstaltungsbezogenen Bedarf an Logistikflächen bewertet, obliegt die Verwaltung und Bereitstellung städtischer Grundstücke und Flächen dem Kommunalreferat. Das Kreisverwaltungsreferat ist als Genehmigungsbehörde für das Oktoberfest und andere Großveranstaltungen in die Abstimmung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen eingebunden und hat daher die Federführung für die verwaltungsinterne Koordinierung der Beantwortung des Antrags übernommen.
Vor diesem Hintergrund hat das Kreisverwaltungsreferat die betroffenen Referate und Dienststellen beteiligt und deren fachliche Einschätzungen zu den im Antrag angesprochenen Fragestellungen eingeholt. Das RAW hat zudem die betroffenen Dienststellen zu einem gemeinsamen Austauscheingeladen. Die nachfolgenden Ausführungen geben das Ergebnis dieser referatsübergreifenden Prüfung wieder.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft führt hierzu Folgendes aus:
„Aus Sicht des Referates für Arbeit und Wirtschaft ist eine verkehrsgünstige (Nähe zu einer Autobahnabfahrt und ÖPNV-Anbindung) und gut erschlossene (geschotterte Fläche, möglichst mit Stromanschlussmöglichkeit) Fläche essenziell für die Durchführung von Großveranstaltungen und deren Fortbestand in München, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ausrichtung der olympischen Sommerspiele.
Mit dem Fortschreiten der Bebauung von bisher ungenutzten Baulücken und Grundstücken sind Veranstalter gezwungen ihre LKW und Packwagen im öffentlichen Straßenraum zu Lasten der Anwohner*innen abzustellen oder sich selbst geeignete Flächen zu suchen. Diese Flächen stehen aber immer weniger im Stadtgebiet München zur Verfügung. Folglich müssen LKW und Packwagen weiter weggefahren werden, das führt beim Veranstalter zu höheren Kosten, die wiederum auf Veranstaltungsbesucher*innen umgelegt werden.
München braucht für eine gesicherte Fortführung von Veranstaltungen eine Abstellfläche für LKW und Packwagen.
Auch aus touristischer Sicht wäre darüber hinaus eine erschlossene Fläche für Wohnmobile und Wohnwagengespanne für die Übernachtung ohne Aufbau von Aufbauten (klassisches Camping, für maximal drei Nächte) mit einem Wasser- und Kanalanschluss sowie einem Stromanschluss, wünschenswert. Hier kann München den Bedarf aktuell durch die beiden Campingplätze Thalkirchen und Obermenzing und den Stellplatz an der Allianz Arena bei Weitem nicht decken. Dies mit der Folge, dass Wohnmobile auf den Park & Ride-Parkplätzen (insbesondere Studentenstadt) stehen oder auf öffentlichen Straßen Platz finden müssen. Dies wiederum geht zu Lasten der Parkflächen für Anwohner*innen und führt zu einem erhöhten Individualverkehr (Parksuchverkehr) in der Innenstadt.
Die Schaffung einer geeigneten Fläche böte zudem für Münchner Fahrzeughalter*innen von Wohnmobilen und Campinganhängern die Möglichkeit, diese dort abzustellen und damit den Parkraum für Anwohner*innen zu entlasten.“
Vom Mobilitätsreferat haben wir folgende Rückmeldung erhalten:
„Das Mobilitätsreferat (MOR) bedankt sich für die Zuleitung des o.g. Stadtratsantrags und die fachliche Einbindung in dessen Beantwortung. Der in diesem Zusammenhang durch das RAW initiierte Besprechungstermin am 16.12.2025 stellte für uns einen vielversprechenden Start dar, um mögliche Stellflächen für Beschicker von stadteigenen Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu finden.
Das MOR konnte zu konkret durch das Kommunalreferat (KR) vorgeschlagenen Flächen in der Triebstraße und am Vogelweideplatz Stellung nehmen.
Ein zentrales Anliegen unseres Fachbereichs ist es, konkrete Ortsvorschläge zu erhalten, um eine fundierte verkehrliche Einschätzung abgeben zu können. Ohne präzise Informationen über die Verwendung von konkreten Flächen sind wir leider nicht in der Lage, die relevanten verkehrlichen Belange zu bewerten. Ein wichtiger Aspekt, der während des Treffens zur Sprache kam, ist die Notwendigkeit, den Betreiberstatus, den Umfang sowie die Art der Nutzung der gesuchten Fläche vorab klar zu definieren.
Wir stehen dem RAW, dem KVR, dem KR und möglichen weiteren Stellen der LHM, die dem Münchner Schaustellerverband oder einem anderweitigen Betreiber Flächen zur Verfügung stellen möchte, gerne beratend zur Seite. In ähnlichem Umfang geschieht dies beispielhaft und in sehr bewährter Weise seit vielen Jahren gegenüber der Messe München, wenn etwa für die IAA Mobility oder die bauma dezentrale Park- und Logistikflächen gesucht und genutzt werden.“
Das Baureferat teilte uns Folgendes mit:
Baureferat (Gartenbau)
„In seiner Rolle als Eigentümer betreibt das Baureferat (Gartenbau) die öffentlichen Parks und öffentlichen Grünanlagen. Diese Flächen sind ausgebaut und gärtnerisch gestaltet. Gemäß städtischer Grünanlagensatzung besteht der vorwiegende Nutzungszweck in der Erholungs- und Freizeitnutzung einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten. Der Nutzungsdruck und die ökologischen Anforderungen an die Grünflächen sind enorm.
Grundsätzlich verfügen öffentliche Grünanlagen nicht über befestigte Flächen, auf denen Fahrzeuge abgestellt werden könnten. Zudem sprechen emissions- und naturschutzrechtliche Aspekte gegen die Abstellung von KFZs auf unbefestigten Grünanlagenflächen. Auch Veranstaltungsflächen wie z.B. die „Tollwoodfläche“ als Teil von öffentlichen Grünanlagen sind u.a.wegen der hohen Auslastung durch Veranstaltungen sowie der unbefestigten Oberflächen nicht zum dauerhaften oder systematischen Abstellen von LKWs und Packwägen geeignet.
Es können daher keine passenden Abstellflächen für LKWs und Packwägen während des Oktoberfestes und anderer Großveranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen oder Parks bereitgestellt werden.“
Baureferat (Tiefbau)
„Das Baureferat (Tiefbau) hat den Unterhalt für öffentlich gewidmete Verkehrsflächen. Welche Flächen für Veranstaltungen benötigt werden und welche verkehrlichen Einschränkungen damit einhergehen, legen die zuständigen Genehmigungsbehörden, Kreisverwaltungsreferat und Mobilitätsreferat, fest. Weitere Flächen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums für Veranstaltungen genutzt werden können, stehen der Hauptabteilung Tiefbau nicht zur Verfügung.“
Baureferat (Ingenieurbau)
„Das Baureferat Ingenieurbau verfügt über keinen geeigneten Flächen, die den Anforderungen entsprechen und zur Verfügung gestellt werden können.“
Das Kommunalreferat führt wie folgt aus:
„Die Abteilung Immobilienmanagement im Kommunalreferat (IM) verwaltet u.a. das sog. ‚Vorratsvermögen‘ der vom KR verwalteten Immobilienbestände. Diese Grundstücke werden vorgehalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft für kommunale Zwecke zu verwenden. Nicht selten sind diese Flächen bereits mehrfach reserviert. Vor diesem Hintergrund stehen freie Flächen nur für Zwischennutzungen, aber nicht dauerhaft zur Verfügung.
IM erreichen bereits seit einigen Jahren regelmäßig entweder direkt Anfragen von Schaustellern, Schaustellerverbänden oder aber auch durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) nach geeigneten Flächen im Sinne des vorliegenden Stadtratsantrages.
Insbesondere im Zeitraum rund um das Oktoberfest werden Logistikflächen zur Unterbringung von LKW und Packwägen benötigt. Den gewerblichen Interessenten wurden zu diesen Nachfragen bereits eine Reihe von Grundstücken im Stadtgebiet seitens IM vorgeschlagen und dabei parallel auch auf inserierte Grundstücke auf der Immobilienhomepage der Landeshauptstadt München (www.immomuenchen.de) verwiesen. Nahezu alle dieser Flächen kamen bisher aufgrund der Lage, Größe, Beschaffenheit und Zufahrtsituation für Schausteller nicht in Frage. Gegenwärtig sind lediglich zwei Flächen aus dem städtischen Portfolio im Münchner Norden an Schausteller vermietet.
Aus dem Vorratsvermögen des vom KR verwalteten Immobilienbestandes können aktuell im Sinne des Stadtratsantrags zwei weitere Flächen vorgeschlagen werden, die – wie zuvor ausgeführt – nicht dauerhaft, aber für einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu wenigen Jahren, zur Verfügung stehen. Eines dieser Grundstücke liegt an der Triebstraße in Moosach und ist vermietbar, sobald die vorhandene, aber nicht verkehrssichere Lagerhalle zurückgebaut ist (nutzbare Fläche nach Rückbau ca. 2.400m²). Eine zweite Fläche befindet sich im Münchner Osten am Vogelweideplatz (nutzbare Fläche ca. 4.500m²). Die Eignung der Flächen muss von Interessenten festgestellt werden. Die Vermietung darf nur zu ortsüblichen Konditionen erfolgen. Aus personellen und finanziellen Gründen muss ein durchgängiger Hauptmieter auftreten, der unterjährig die Nutzung während der verschiedenen Events im Stadtgebiet koordiniert und das Gelände vor Ort betreut und instand hält. Es ist davon auszugehen, dass mehrere ‚Betreiber‘ für solch eine Fläche in Frage kommen, so dass eine Vermietung nur nach Bewerbung auf ein öffentliches Inserat möglich ist. Das KR wird das RAW über diese beiden Flächen informieren.
Neben der internen Prüfung kontaktierte das KR parallel auch die Messe München GmbH und die Olympiapark München GmbH, um etwaige dortige Verfügbarkeiten in veranstaltungsfreien Zeiträumen ebenfalls zu klären.
Die Messe München GmbH bot ihre Unterstützung an und informierte, dass dort temporär die Option besteht, Flächen auf dem Messegelände für die Unterbringung von LKW und Packwagen zur Verfügung zu stellen. Allerdings möchte die Messe München GmbH nicht als direkter Ansprechpartner genannt werden. Die entsprechende Kommunikation kann über das KR erfolgen. Interessierte können per Mail an im-iwa.kom@muenchen.de anfragen, ob Flächen verfügbar sind. Das KR koordiniert sich dazu mit der Messe München GmbH und stellt bei Bedarf den Kontakt her. In diesem Zusammenhang wird die Messe München GmbH auch über die Konditionen informieren.
Von der Olympiapark München GmbH erhielten wir die Mitteilung, dass dort in den nächsten Jahren keine Logistikflächen aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen verfügbar sind.“
Seitens des Kreisverwaltungsreferats ist festzustellen, dass sich durch das beständige Wachstum Münchens und dem daraus resultierenden erhöhtenBedarf an Flächen für Wohnen, Bildung, Erholung und Konsum einerseits und der ebenfalls steigenden Zahl an Großveranstaltungen andererseits ein zunehmendes Spannungsverhältnis zwischen beiden Entwicklungen ergibt.
Diese Entwicklung beobachtet das Kreisverwaltungsreferat grundsätzlich im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Einerseits nimmt insbesondere die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes durch verschiedene dauerhafte oder temporäre Sondernutzungen, z.B. durch Freischankflächen, Radabstellanlagen, Mobilitätspunkte, Baumpflanzungen etc. von Jahr zu Jahr zu, andererseits finden auch immer mehr Veranstaltungen und Versammlungen statt. Der zur Verfügung stehende Raum wird geringer, während sich gleichzeitig die Nutzungsfrequenz erhöht.
Wie das Referat für Arbeit und Wirtschaft in seiner Stellungnahme ausführt, werden aktuell noch freie Flächen zunehmend bebaut und stehen dann für andere Nutzungen nicht mehr zur Verfügung. Andererseits dürfte es in der Regel schwer zu vermitteln sein, verkehrsgünstig gelegene Flächen mit guter Anbindung an den ÖPNV nur deshalb nicht zu bebauen, weil die Grundstücke temporär als Abstellflächen für Schaustellerinnen und Schausteller genutzt werden sollen.
Das Kreisverwaltungsreferat verfügt selbst über keine geeigneten Flächen im Sinne des Antrags. Öffentlicher Verkehrsgrund kommt für die beantragte Nutzung aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates nicht in Betracht, da diese eine zum Teil erhebliche Mehrbelastung der betroffenen Anwohner*innen und anliegenden Gewerbebetriebe bedeuten würde.
Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferats sollten daher die vom Kommunalreferat vorgeschlagenen Flächen als Logistikflächen in Betracht gezogen werden. Interessenten können demnach mit dem Kommunalreferat in Kontakt treten. Auch die Flächen der Messe München GmbH bleiben weiterhin eine Option.
Ich hoffe, mit den vorstehenden Ausführungen den aktuellen Sachstand sowie die bestehenden Handlungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargestellt zu haben. Die beteiligten Referate werden die Entwicklung der Flächenverfügbarkeit und der Anforderungen an Großveranstaltungen auch weiterhin im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten begleiten. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.