Planungen eines Autobahnanschlusses von der A99 an die Feldmochinger Straße – vollständige Offenlegung aller Planungsstände
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 26.1.2026
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer oben genannten Anfrage erkundigen Sie sich, ob es aktuelle, frühere oder vorbereitende Planungen der Landeshauptstadt München oder anderer öffentlicher Stellen gibt, einen direkten Autobahnanschluss von der A99 an die Feldmochinger Straße herzustellen.
Herr Alt-Oberbürgermeister Dieter Reiter hat uns Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworten wir Ihnen gerne wie folgt:
Vorbemerkung zur Planungshistorie:
Im Verkehrsentwicklungsplan 2006, der am 15.3.2006 vom Stadtrat beschlossen worden war, war der Neubau einer Umgehung von Feldmoching im Zuge der Staatsstraße 2342 von der Lerchenauer Straße bis zur Unterführung der Feldmochinger Straße unter der A99 (St 2342 neu) als eine optionale Maßnahme enthalten. Mit Beschluss vom 2.4.2008 (Sitzungsvorlage 02-08/V 11622) wurde die Verwaltung beauftragt, eine technische Machbarkeitsstudie für eine Straßennetzergänzung im Münchner Norden durchführen zu lassen. Diese Technische Machbarkeitsstudie wurde 2009 abgeschlossen. Im Anschluss wurden die Bezirksausschüsse informiert und auftragsgemäß wurden 2009 unter Einbeziehung der nördlichen Kommunen Runde Tische abgehalten und Arbeitskreise gegründet, die Ende 2010 ihre Ergebnisse vorgelegt haben. Die Ergebnisse der Technischen Machbarkeitsstudie und der Arbeitskreise wurden mit Beschluss vom 1.6.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06484) dem Stadtrat vorgelegt. Dabei wurde unter Punkt 4 des Antrags der Referentin Folgendes beschlossen:
„Das Planungsreferat wird beauftragt, den Stadtrat noch im Jahr 2011 über die Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung der technischen, naturschutzfachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 zu informieren und eine Handlungsempfehlung vorzulegen. Das Planungsreferat bleibt beauftragt, die Arbeiten unter Beteiligung des Runden Tisches fortzuführen und die Ergebnisse in die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung einzubeziehen. Folgende Varianten werden dabei betrachtet und vergleichend bewertet:
- Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Autobahnanschluss, Verlängerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Straße
- Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn
- Planfall 4: Tunnel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit Anschluss an die Autobahn
- Planfall 5: Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99“
Daraufhin wurde – wie beauftragt – ein Variantenvergleich durchgeführt, dessen Ergebnisse mit Beschluss vom 23.5.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 09317) dem Stadtrat vorgestellt wurden. Unter Punkt 3 des Antrags der Referentin wurde Folgendes beschlossen:
„Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Direktorium eine gesonderte Bürgerversammlung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Im Rahmen dieser Bürgerversammlung sollen folgende Eckpunkte eines Verkehrskonzeptes für den Münchner Norden zur Diskussion gestellt werden:
- Die St 2342neu wird aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen.
- Zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit einer Anbindung an die A99 besteht weiterer Untersuchungsbedarf (aktiver Lärmschutz in der Schleißheimer Straße, Stickstoffdeposition und Beurteilung der FFH-Verträglichkeit).“
Mit diesem Beschluss im Jahr 2012 waren alle Planungen und Überlegungen zu einem direkten Anschluss der Feldmochinger Straße an die A99 abgeschlossen bzw. eingestellt. Die geforderte Bürgerversammlung wurde am 4.12.2012 durchgeführt, auch hier gab es keinerlei Initiative, die Planungen für eine Anbindung der Feldmochinger Straße an die A99 wieder aufzunehmen.
Nachdem im Beschluss 2012 die Streichung der St2342 nur als Vorschlag in die öffentliche Diskussion eingebracht worden war, wurde sie mit Beschluss vom 8.10.2014 unter Punkt 3.1.1 des Antrags der Referentin endgültig beschlossen:
„Die ST2342 neu, die verlängerte Augustin -Rösch-Straße (VAR) und die Verlängerung Georg - Zech -Allee (VZA) werden aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen.“Seitdem gab und gibt es keine weiteren Überlegungen der Verwaltung für eine Anbindung der Feldmochinger Straße an die A99.
Die Planungen waren Teil des Verkehrskonzeptes Münchner Norden. In die Arbeiten bei diesem Verkehrskonzept und dabei insbesondere in die Runden Tische waren folgende Referate und Institutionen eingebunden: Die jeweiligen Fachthemen betreffend wurden Abstimmungen mit der Autobahndirektion Südbayern, dem Baureferat, dem Direktorium, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, den Fraktionen des Stadtrats, den Bezirksausschüssen der Stadtbezirke 10, 11, 12 und 24, dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), dem Landratsamt Dachau, der Ge-
meinde Karlsfeld, der Gemeinde Oberschleißheim, der Stadt Unterschleißheim, der Stadt Garching, dem Landkreis München, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, dem Planungsverband München, dem Städtischen Bauamt Freising und der Firma BMW AG durchgeführt. Die Sitzungsvorlagen wurden mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) abgestimmt.
Zu Ihren Fragen:
Frage 1:
Gibt es derzeit konkrete Planungen, Vorplanungen, Machbarkeitsstudien, Prüfaufträge oder informelle Überlegungen für einen Autobahnanschluss der A99 an die Feldmochinger Straße?
Antwort:
Nein, siehe Vorbemerkung.
Frage 2:
Gab es in der Vergangenheit entsprechende Planungsüberlegungen, Skizzen, Variantenprüfungen oder interne Untersuchungen, unabhängig davon, ob diese weiterverfolgt oder offiziell eingestellt wurden?
Antwort:
Ja, siehe Vorbemerkung.
Frage 3:
Welche städtischen Referate, städtischen Gesellschaften oder externen Stellen waren oder sind an solchen Überlegungen beteiligt?
Antwort:
Siehe Vorbemerkung.
Frage 4:
In welchem Planungs-, Prüf- oder Entscheidungsstadium befinden bzw. befanden sich diese Vorgänge jeweils?
Antwort:
Aktuell gibt es keine Planungen, in der Vergangenheit gab es eine Technische Machbarkeitsstudie und einen Variantenvergleich (siehe Vorbemerkung).
Frage 5:
Welche verkehrlichen Mehrbelastungen für die Feldmochinger Straße und angrenzende Wohngebiete wurden dabei angenommen oder berechnet?
Antwort:
In der Untersuchung Technischen Vorplanung – Variantenvergleich Straßennetzergänzung im Münchener Norden aus dem Jahr 2009 kam der Gutachter TÜV Rheinland/Grebner Ruchay Consulting für den sogenannten Nullfall, also ohne eine Umsetzung einer Maßnahme zu folgendem Ergebnis:
„In den Straßen innerhalb der Wohngebiete in den Ortsteilen Hasenbergl und Feldmoching, in der Dülferstraße, der Josef-Frankl-Straße und der Feldmochinger Straße sowie in der Sudetendeutschen Straße und der Neuherbergstraße in Milbertshofen/Am Hart nimmt der Verkehr gegenüber heute um über 20% zu (Anm. Bezogen auf die Netzkonzeption 2015). In der Feldmochinger Straße lag laut Prognose die Verkehrsmenge nördlich der Joseph-Frankl-Straße bei 22.000 Kfz/d, unmittelbar südlich der Joseph-Frankl-Straße bei 16.000 Kfz/d und in der Joseph-Frankl Straße bei 11.000 Kfz/d.“
Als Planfall war eine Verlängerung der Augustin-Rösch-Straße und eine Verlängerung der Georg-Zech-Allee mit einer bahnparallel geführten neuen Umgehungsstraße mit einem Anschluss an die St 2342 (Planfall 1) oder alternativ mit einem Halbanschluss an die A99 nach Westen und einem Halbanschluss an die A92 nach Norden (Planfall 2a) untersucht worden. Außerdem wurde der Planfall einer Verlängerung der Schleißheimer Straßemit den gleichen Halbanschlüssen an die A99 bzw. die A92 (Planfall 4) untersucht.
Für den Vergleich der Planfälle wurden die in der Verkehrsplanung allgemein üblichen Kriteriengruppen aus den Bereichen
- Nutzen der Maßnahme (verkehrliche Wirkungen)
- Auswirkungen auf den Menschen (Umfeld)
- städtebauliche Auswirkungen (Umfeld)
- ökologische Auswirkungen (Umwelt)
- Durchsetzbarkeit
- ökonomische Auswirkungen (Grundbesitz, Kosten)
herangezogen. Anhand dieser Kriterien wurden die drei Planfälle einander gegenübergestellt und beurteilt.
Die Planfälle einer neuen bahnparallelen Umgehungsstraße ohne oder mit Autobahnanschluss (Planfälle 1 und 2a) hätten in der Feldmochinger Straße, der Josef-Frankl-Straße, der Lerchenauer Straße und der Lerchenstraße zu deutlichen und in der Dülferstraße, der Neuherbergstraße und in der Sudetendeutsche Straße zu mäßigen Entlastungen geführt. In der Ratoldstraße und der Augustin-Rösch-Straße wäre aufgrund der Mehrbelastung aktiver Lärmschutz erforderlich gewesen.
Der Planfall 4 der Verlängerung der Schleißheimer Straße hätte in der Josef-Frankl-Straße und der Lerchenauer Straße zu deutlichen und in der Feldmochinger Straße, der Dülferstraße, der Neuherbergstraße und der Sudetendeutsche Straße zu mäßigen Entlastungen geführt. In der Schleißheimer Straße wäre eine deutliche Zunahme des Verkehrsaufkommens zu erwarten gewesen. Ein aktiver Lärmschutz wäre allerdings nicht möglich gewesen.
Im Planfall 1 hätten 61.000m² neu versiegelt werden müssen, im Planfall 2a 81.500m² und im Planfall 4 55.000m². Auch die Eingriffe in allgemeine Grünflächen, ökologische Vorrangflächen, überregionale Grünzüge und FFH-Flächen wurde quantifiziert.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf Lärm, Luftqualität, Verkehrssicherheit, Klima und Wohnumfeld wurden geprüft oder prognostiziert?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 5.Die Auswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt wurden damals grob untersucht. Nachdem die Verkehrsmenge in der
Feldmochinger Straße und in den angrenzenden Wohnstraßen durch die Planfälle zurückgegangen wäre, wäre auch die durch die Verkehrsmenge verursachte Belastung z.B. im Hinblick auf Lärm und Feinstaubbelastung in diesen Straßenzügen zurückgegangen. Vertiefende Untersuchungen wurden nicht durchgeführt, da sich der Stadtrat 2012 gegen eine Anbindung der Feldmochinger Straße an die Autobahn entschieden hatte (siehe Vorbemerkung).
Frage 7:
Wird ein solcher Autobahnanschluss von Seiten der Stadtverwaltung grundsätzlich ausgeschlossen oder weiterhin – offen oder verdeckt – als Option betrachtet?
Antwort:
Die Stadtverwaltung hat aktuell keinen Auftrag, solche Planungen wieder aufzunehmen, dementsprechend gibt es hier auch keinerlei Aktivitäten oder Überlegungen.
Das Baureferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung haben das Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.