Nachfrage: Wie werden die Mittel der Nahmobilitätspauschale verwendet?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Fabian Ewald, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 31.10.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 31.10.2025 zu unserem Schreiben vom 6.10.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Den Rechenschaftsberichten für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 der Landeshauptstadt München ist allerdings zu entnehmen, dass mindestens im Mobilitätsreferat in den Jahren 2022-2024 die aus der Nahmobilitätspauschale zugewiesenen Mittel nicht wie geplant abfließen konnten. Ebenso ist dort für die Jahre 2020-2023 folgendes, bzw. eine annährend identische Passage, zu lesen: ‚Im Teilhaushalt Baureferat sind diverse investive Pauschalen (IHKM-Maßnahmen, Nahmobilitätspauschale, usw.) veranschlagt. Teilweise erfolgten Ist-Buchungen jedoch im Aufwand, da die zu Grunde liegenden Sachverhalte entsprechend der städtischen Buchungsvorgaben als konsumtiv eingestuft wurden. Im Rahmen des Jahresabschlusses fanden hierzu entsprechende, nachträgliche Umschichtungen von Haushaltsmitteln statt.‘ Unserer Ansicht nach sind konsumtive Aufwendungen nicht im Rahmen des MIP in Folgejahre übertragbar.“
Wir entschuldigen uns vielmals für die Überschreitung der Frist.
Zu Ihrer Anfrage vom 31.10.2025 und den darin enthaltenen Fragen teilt das Baureferat Folgendes mit:
Frage 1:
Wurden die geplanten Mittel aus der Nahmobilitätspauschale in den Jahren 2020 bis 2024 vollständig ausgeschöpft?
Antwort:
Der „Lenkungskreis Fuß- und Radverkehr“ entscheidet über die Mittelverwendung der Nahmobilitätspauschale. Der überwiegende Teil des Gesamtbudgets in den Jahren 2020 bis 2024 in Höhe von 125 Mio. Euro (25 Mio. Euro pro Jahr) wird in Maßnahmen und Projekte des Baureferats umgesetzt (108,5 Mio. Euro bzw. 87%). Die dem Baureferat zur Verfügung gestellten Mittel sind vollständig ausgeschöpft (vgl. Antwort des Baureferats zur Stadtratsanfrage F 01125 vom 6.10.2025).Neben dem Baureferat wurden durch den „Lenkungskreis Fuß- und Radverkehr“ Mittel der Nahmobilitätspauschale auch für Maßnahmen und Projekte anderer städtischer Dienststellen (Mobilitätsreferat, Referat für Klima- und Umweltschutz sowie Referat für Arbeit und Wirtschaft) genehmigt.
Diese Finanzmittel werden verwaltungstechnisch aus dem Haushalt des Baureferats in die jeweiligen Referate übertragen. Die Budgetbewirtschaftung der übertragenen Mittel obliegt den jeweiligen Referaten. Das Baureferat hat zur Beantwortung dieser Stadtratsanfrage daher alle davon berührten Referate um eine entsprechende Stellungnahme für den Zeitraum 2020 – 2024 gebeten:
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Tabelle 1: Übertragung & Bindung der Finanzmittel aus der Nahmobilitätspauschale für andere städtische Dienststellen für die Jahre 2020-2024
1 Nicht gebundene Mittel nach Jahren: 2021: 2,5 Mio. Euro, 2022: 1,1 Mio. Euro, 2023: 1,3 Mio. Euro, 2024: 0 Euro (Im Jahr 2024 wurden mehr Mittel verbraucht als übertragen wurden. Die Differenz wurde durch das Referatsbudget ausgeglichen).
2 Umschichtung zum KVR betrifft ausschließlich 2020 und die Straßenverkehrsbehörde (seit 2021 im MOR)
Das Mobilitätsreferat teilte Folgendes mit:
„Dem Mobilitätsreferat werden für die Umsetzung von Projekten in Zusammenhang mit dem Fuß- und Radverkehr Finanzmittel nach Entscheidung des ‚Lenkungskreises Fuß- und Radverkehr‘ aus der Nahmobilitätspauschale bereitgestellt.
In den Haushalt des Mobilitätsreferats wurden für die Jahre 2020 bis 2024 Finanzmittel von in Summe 15,77 Mio. Euro umgeschichtet, wovon 1,61 Mio. Euro aufgrund der angespannten Haushaltslage konsolidiert wurden. Von den verbleibenden Mitteln in Höhe von 14,16 Mio. Euro sind Mittel in Höhe von 9,37 Mio. Euro abgeflossen. Die Abweichung der tatsächlich verwendeten Mittel entgegen den Planansätzen resultiert daraus, dass einige Planungen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, weiterverfolgt und umgesetzt werden konnten. Auch wurden nicht alle geplanten Pro-jekte durchgeführt, um den Konsolidierungsvorgaben nachzukommen und den Mittelabfluss gering zu halten.
Darüber hinaus ist durch die Nichtbesetzung von Stellen und ausbleibenden Nachbesetzungen aufgrund des ausgeschöpften Personalbudgets ein Personalengpass entstanden, der dazu geführt hat, dass nicht alle Projekte in geplantem Umfang durchgeführt bzw. umgesetzt werden konnten. Ebenso waren aus den dargelegten Gründen Projektverschiebungen auf Folgejahre nicht zu vermeiden.
Gemäß Punkt 7 der Regelungen zum Haushaltsvollzug werden die konsumtiv nicht verbrauchten Ansätze am Ende des Jahres von der Stadtkämmerei eingezogen und verfallen zugunsten des Jahresabschlusses.
Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass den Planungsvorgaben nachzukommen ist. Wir verbessern daher die internen Prozesse zur Mittelanmeldung mit dem Ziel, die Abweichung zwischen Mittelplanung und Mittelabfluss zu minimieren, kontinuierlich.“
Auf Grundlage der Rückmeldungen der beteiligten Referate ist die Frage hinsichtlich des Gesamtbetrages der Nahmobilitätspauschale mit Nein zu beantworten.
Insgesamt stand im Zeitraum 2020 bis 2024 ein verfügbares Gesamtbudget in der Nahmobilitätspauschale von insgesamt 125 Mio. Euro (jährlich 25 Mio. Euro) zur Verfügung. Hiervon wurden 118,42 Mio. Euro verfügt bzw. für laufende Projekte gebunden. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von insgesamt 94,74%. Folglich wurden im selben Zeitraum insgesamt 6,56 Mio. Euro bzw. 5,26% (betrifft Haushaltsreste des MOR und RKU) zugunsten des Gesamthaushalts eingezogen, davon 1,62 Mio. Euro als konsolidierte Mittel des MOR.
Frage 2:
Falls nein: in welcher Höhe in Prozent und absolut konnte das verfügbare Gesamtbudget gebunden werden? Ergänzung: Insgesamt und aufgeschlüsselt nach Referaten.
Antwort:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 3:
Neu: Wann fließen eventuelle Restmittel zurück an die Stadtkämmerei?
Antwort:
Die nicht verbrauchten (nicht gebundenen) Finanzmittel in Höhe von 6,56 Mio. Euro (betrifft Haushaltsreste des MOR und RKU) waren konsumtiv veranschlagt und wurden gemäß den Regelungen zum Vollzug des Haushalts der Landeshauptstadt München nicht ins Folgejahr übertragen und zugunsten des Gesamthaushalts eingezogen.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz, das Mobilitätsreferat sowie die Stadtkämmerei haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.