Barrierefreier Ausbau des S-Bahnhalt Aubing bzw. Freiham Nord
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Nikolaus Gradl, Dr. Micheal Haberland, Heike Kainz und Hans-Peter Mehling (Stadtrats-fraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.12.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie das zuständige Referat auf, dem Stadtrat zu berichten, „wie der Umsetzungsstand zum barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Station Aubing ist. Insbesondere ist auf den Stadtratsbeschluss vom 11. November 2015 einzugehen. Dem Stadtrat werden Lösungen für eine barrierefreie Anbindung vorgelegt, die mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt sind.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 19.12.2025 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Anliegen eines barrierefreien Bahnsteigzugangs zum S-Bahnhof Aubing besteht bereits seit vielen Jahren. Mit dem im Antrag erwähnten Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2015 „Barrierefreie Ortsverbindung am S-Bahnhof Aubing“ wurde die Verwaltung bzw. das damals zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, zumindest eine barrierefreie Ortsverbindung an der Colmdorfstraße zu prüfen („Machbarkeitsstudie barrierefreie Ortsverbindung am S-Bahnhof-Aubing“, bearbeitet von der Firma Obermeyer, abgestimmt mit der DB AG, Kosten knapp 30.000 €).
Eine barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnsteigs ist von dort im Bestand nicht realisierbar, da der Bahnsteig für die notwendigen Einbauten zu
schmal ist. Ein barrierefreier Zugang von Norden und die Schaffung einer barrierefreien Ortsverbindung wäre hingegen möglich gewesen.
Die Ergebnisse der 2015 beauftragten Machbarkeit wurden dem Stadtrat am 18.7.2019 „[…] S-Bahnhof Aubing: Barrierefreie Ortsverbindung und zusätzliche Erschließung der Verkehrsstation von Westen durch neue Zugangssituation (Freiham)“, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/13679 vorgestellt.
Untersucht wurden damals eine barrierefreie Rampe, ein Aufzug und auf Wunsch des Bezirksausschusses auch eine Variante „Neubau einer Treppenanlage mit nicht barrierefreier Schieberampe“.
Als Vorzugsvariante wurde von der Verwaltung damals der Neubau einer barrierefreien Rampe vorgeschlagen. Im Vorfeld hatte die Verwaltung damals erreicht, dass die Deutsche Bahn diese Vorzugsvariante aufwärts-
kompatibel zum S4-Ausbau (bis 4-Gleise) im Norden der Personenunterführung planen (Planfeststellung), bauen und dass der Freistaat Bayern die Kosten für Planung und Bau übernehmen wird. Eine Realisierung war bis zum Jahr 2024 angestrebt.
Leider wurde dieses Vorhaben mit Beschluss des Stadtrates abgelehnt und vom Stadtrat stattdessen die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beauftragt (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/13679), in Ergänzung des laufenden und noch nicht abgeschlossenen städtebaulichen Wettbewerbs im Bereich Ubostraße.
Die DB hatte bereits zur Beschlussfassung in 2019 (s.o.) mitgeteilt, dass – sofern eine andere Lösung beschlossen würde (z.B. städtebaulicher Wettbewerb) – sie den barrierefreien Ausbau erst im Rahmen des Gesamtausbaus der S4 realisieren könne.
In Ihrem Antrag führen Sie weiter aus, dass von der Verwaltung auch darzustellen ist, „wie eine provisorische Erreichbarkeit des Bahnsteigs auf der westlichen Seite vom Bahnübergang Germeringer Weg aus umgesetzt werden kann.“
Hierzu hatte sich auch der Facharbeitskreis (FAK) Mobilität im Behindertenbeirat am 26.1.2026 gemeldet, der in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten den Antrag unterstützt, um den Bahnsteig des S-Bahnhofs Aubing schnellstmöglich barrierefrei zugänglich zu machen:
„Die im Antrag vorgeschlagene (Zwischen-)Lösung mit einer Rampe zur Stirnseite des Bahnsteigs wäre ein Ausweg aus einem jahrzehntelangen Dilemma, das durch die langwierigen Planungen der Bahn verursacht wird. […]
Von dem Einbau einer Rampe in der vorgeschlagenen Form würden alle Bürgerinnen und Bürger aus Aubing und Freiham profitieren, insbesondere diejenigen, die auf einen barrierefreien Zugang zur S-Bahn angewiesen sind; also Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Fahrrad. Für die Verkehrsinfrastruktur von Aubing und für den Stadtteil Freiham, der zudem als besonders inklusiv gelten soll, wäre diese Maßnahme ein wichtiger Baustein, von dem die dort bereits Wohnenden schon jetzt profitieren würden.“
Das Mobilitätsreferat hatte zu diesen berechtigten Forderungen die Deutsche Bahn und den Freistaat Bayern und Stellungnahme gebeten:
Die Deutsche Bahn hat mit Schreiben vom 9.2.2026 wie folgt geantwortet:
„Der barrierefreie Ausbau der Verkehrsstation Aubing soll gemäß Planungsauftrag des Freistaats im Zusammenhang mit dem viergleisigen Ausbau der Strecke Pasing – Fürstenfeldbruck erfolgen. Grundsätzlich steht die DB Vorabmaßnahmen zum barrierefreien Ausbau offen gegenüber. Für eine Prüfung der Umsetzbarkeit einer vorgezogenen Überbrückungsmaßnahme zur Barrierefreiheit benötigt die DB allerdings einen Planungsauftrag und eine Finanzierungsübernahme.
Aktueller Sachstand Projekt:
Planungsauftakt erfolgte zum Ende des Jahres 2025. Die Vorplanung wird voraussichtlich bis Ende 2028 fertig sein. Gemäß Auftrag müssen hier 2 unabhängige Planungen erstellt werden. Eine Vorplanung für innenliegende S-Bahn-Gleise und eine Vorplanung für außenliegende S-Bahn-Gleise“
Der Freistaat Bayern verwies auf die noch aktuell gültige Aussage vom September 2025 zum Ausbau der S4. Demnach teilte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr dem Mobilitätsreferat im September 2025 mit, „dass Bund, Freistaat und DB sich einig sind, „die Ausbauplanungen auf dem Streckenast Pasing – Fürstenfeldbruck voranzutreiben. Um hier Fortschritte beim viergleisigen Streckenausbau erzielen zu können, hat der Freistaat sich freiwillig bereiterklärt, als Vorleistung entsprechende Planungen bei der Deutschen Bahn (DB) in Auftrag zu geben. Der neue Planungsvertrag wurde von der DB im Juni 2025 unterzeichnet. Im Rahmen des viergleisigen Ausbaus wird auch der barrierefreie Ausbau der Station Aubing geplant. Einen vorgezogenen Ausbau hatte der Bezirks-
ausschuss seinerzeit abgelehnt, somit gibt es derzeit auch keine Perspektive, die Station vorgezogen auszubauen.
Grundsätzlich gilt, dass der Bund gemäß Grundgesetz für den Aus- und Neubau der bundeseigenen Schieneninfrastruktur verantwortlich ist. Auch für die bundeseigenen Bahnstationen – und dazu gehören die Münchner S-Bahnstationen – ist der Bund verantwortlich, so auch für deren barrierefreien Ausbau.“
Um in dieser Sache einen erneuten Lösungsversuch zu unternehmen, schlägt das Mobilitätsreferat folgendes vor:
In mündlichen Gesprächen hatte sich die Deutsche Bahn zur Umsetzbarkeit einer provisorischen Barrierefreiheit am Westkopf des Bahnhofs Aubing bislang sehr kritisch bzw. ablehnend gezeigt. Nunmehr zieht die Deutsche Bahn aber eine Machbarkeitsstudie für eine „Prüfung der Umsetzbarkeit einer vorgezogenen Überbrückungsmaßnahme zur Barrierefreiheit“ am Westkopf des S-Bahnhofs Aubing in Betracht. Daher wird das Mobilitätsreferat auf die MVV GmbH zugehen, um zu prüfen, ob diese Studie in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern und der DB beauftragt und wie diese finanziert werden kann.
Die MVV GmbH und das Mobilitätsreferat werden den Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirks über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen unterrichten.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie die MVV zeichnen das Antwortschreiben mit.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.