Mehr Sicherheit durch Licht und kreative Gestaltung im öffentlichen
Raum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Sabine Bär, Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Dr. Michael Haberland, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.11.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie den Oberbürgermeister auf, „gemeinsam mit der MVG, der DB, dem Polizeipräsidium München, dem Baureferat, dem Kommunalreferat und dem Kreisverwaltungsreferat ein Konzept zu entwickeln, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum, insbesondere in U- und S-Bahn-Stationen, unzureichend beleuchteten Unterführungen und an Haltestellen zu stärken. Dabei sollen Maßnahmen wie eine verbesserte Beleuchtung, musikalische Einspielungen an U- und S-Bahn-Stationen, Konvexspiegel an Zugängen zu Unterführungen mit schlechten Sichtlinien, gestalterische Aufwertungen durch Streetart oder Kunstinstallationen sowie Kooperationen mit der Münchner Kunst- und Hochschulszene geprüft und umgesetzt werden.“
Die verspätete Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 28.11.2025 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch verschiedene Maßnahmen entsprochen wurde.
Zu den konkreten Ausführungen haben wir die Stellungnahmen der verschiedenen Akteure eingeholt. Im Folgenden finden Sie die Ausführungen der SWM/MVG, der Deutschen Bahn, des Polizeipräsidiums München sowie des Kreisverwaltungsreferats, Baureferats, Kommunalreferats und der Gleichstellungsstelle für Frauen:
Stellungnahme der SWM/MVG:
„Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste ist neben den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben ein wesentlicher Faktor für die Gestaltung der Haltestellen und Bahnhöfe der SWM/MVG.
Die Gestaltung umfasst baulich z.B. weite Sichtachsen und spezielle Beleuchtungskonzepte. Bei der Sanierung von U-Bahnhöfen im Bestand werden Architekturbüros beauftragt, um eine insgesamte Aufwertung zu erreichen.Durch Kunst am Bau entsteht ein Mehrwert für die Fahrgäste. Dies ist in einer Vielzahl von Münchner U-Bahnstationen wie zum Beispiel dem Georg-Brauchle-Ring, der Machtlfinger Straße und auch Moosach in der Vergangenheit umgesetzt worden.
Neben den bisher üblichen individuellen Neugestaltungen einzelner prominenter Stationen wie z.B. bei der Modernisierung des U-Bhf. Sendlinger Tor kommt auch eine standardisierte Vorgehensweise beruhend auf linienspezifischen Gestaltungskonzepten bei Modernisierungen zur Anwendung. Zu den Leitgedanken des standardisierten Gestaltungskonzepts zählen insbesondere die visuelle Beruhigung und das Herausarbeiten der imposanten räumlichen Volumina sowie die Reduktion von unnötiger Sekundärarchitektur. Vorhandene bauliche Potenziale des Verkehrsbauwerks werden gezielt gestärkt und durch neue, zeitgemäße Elemente ergänzt, die den Anforderungen des übergeordneten Gestaltungsleitfadens entsprechen und eine Erhöhung der räumlichen Qualitäten erwirken.
Die für die Entwicklung und Errichtung von künstlerisch bespielbaren Flächen und Kunstwerken sowie für den laufenden Betrieb dieser Kunstflächen erforderlichen Mittel können vor dem Hintergrund der anhaltend angespannten Finanzsituation von Stadt und SWM/MVG nicht bereitgestellt werden.
Seit dem Jahr 2000 wurde an insgesamt zehn U-Bahnhöfen klassische Musik über die Lautsprecheranlagen eingespielt. Diese Initiative wurde vor etwa vier Jahren eingestellt. Der ursprüngliche Ansatz basierte auf einer britischen Studie aus den 1990er Jahren, deren Ergebnisse nicht reproduziert werden konnten.
Die primäre Zielsetzung der Musikbeschallung lag in der Schaffung einer angenehmeren Atmosphäre in den U-Bahnhöfen. Über die Jahre hinweg wurden regelmäßig Meinungsumfragen durchgeführt und zahlreiche Presseanfragen beantwortet. Die Resonanz der Fahrgäste fiel dabei sehr unterschiedlich aus. Bezeichnenderweise wurde die Einstellung der Musikbeschallung von der Mehrheit der Fahrgäste kaum wahrgenommen. Eine umfassende Untersuchung durch den internationalen Dachverband im Jahr 2011 führte ebenfalls zu keinem eindeutigen Ergebnis hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Maßnahme.“
Stellungnahme der Deutschen Bahn:
„Die von den Antragstellern angeführten Maßnahmen wie Gestaltung von Zugängen und Unterführungen, Beleuchtungsverbesserungen oder auch die Anbringung von Spiegeln bei schlechter Einsehbarkeit werden seitensder DB, DB InfraGo, Personenbahnhöfe bereits an S-Bahn-Stationen umgesetzt. Allein eine musikalische Untermalung ist bis dato nicht erfolgt. Im Rahmen unserer laufenden Umstellung der Beleuchtung auf LED werden sämtliche Bereiche in unserem Zuständigkeitsbereich heller beleuchtet.
Auch wurden – oft in Kooperation mit den Kommunen – bereits Unterführungen gestaltet, sei es mit künstlerischen Gestaltungen oder neuen, helleren Fliesen.
Oft liegen auch die Unterführungen zu unseren Bahnhöfen in der Zuständigkeit der Kommune. Wir würden uns freuen, wenn die Landeshauptstadt München hier Gestaltungen und Beleuchtungsverbesserungen vornehmen würde. Hier würden wir das Konzept dann in den Zugängen, die in unserem Zuständigkeitsbereich liegen, fortsetzen.
Ganzheitlich betrachten wir unsere Bahnhöfe mit unserem Programm der Zukunftsbahnhöfe, mit dem wir als DB bundesweit 2024 gestartet haben. Ganzheitlich heißt hier, dass wir Standards für unsere Bahnhöfe entwickelt haben, abhängig u.a. von Ihrer Größe und den Fahrgastzahlen. Neben Barrierefreiheit und Gestaltung einer Mobilitätsdrehscheibe mit Anbindung an den ÖPNV kommen hier auch Beleuchtungserneuerungen und die Gestaltung der Bahnhöfe zum Tragen.
Eine ganzheitliche Umsetzung ist hier nur mit den Kommunen möglich. Sogenannte Zukunftsbahnhöfe im S-Bahn-Netz München sind bis heute die Stationen Heimstetten, Gilching-Argelsried, München-Lochhausen, München-St.-Martin-Straße, Stockdorf und Unterschleißheim. Weitere sind in Planung.“
Stellungnahme der Polizeiinspektion München:
„Das Polizeipräsidium München hat in Zusammenarbeit mit mehreren Kooperationspartnern diverse präventive Maßnahmen und Kampagnen zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls durchgeführt. Die betreffenden Projekte werden fortlaufend weiterentwickelt; die jeweils erforderlichen Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und umgesetzt. Dabei wird auch auf die neuesten Forschungsergebnisse zur städtebaulichen Kriminalprävention eingegangen. Aktuell erarbeitet das Bayerische Landeskriminalamt ein Rahmenkonzept zur städtebaulichen Kriminalprävention. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in künftige Präventionsmaßnahmen einfließen.Weiterhin werden städtebauliche Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Taskforce Innenstadt geplant und umgesetzt. Die Taskforce, bestehend unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Landeshauptstadt München und des Polizeipräsidiums München, arbeitet kontinuierlich an weiteren Maßnahmen und Konzepten zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum.“
Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferats:
„Wie aus dem Sicherheitsreport 2025 des Polizeipräsidiums München hervorgeht, ist München die sicherste Großstadt in Deutschland, die Kriminalitätsrate ist rückläufig und die Aufklärungsquote liegt auf hohem Niveau. Trotzdem kann die gefühlte Sicherheit von den statistischen Zahlen abweichen. Daher arbeitet das Kreisverwaltungsreferat als Sicherheitsbehörde zusammen mit der Münchner Polizei und weiteren Akteur*innen kontinuierlich daran, das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl im gesamten Stadtgebiet München zu gewährleisten.
Sofern Maßnahmen, wie zum Beispiel verbesserte Beleuchtung, musikalische Einspielungen, Konvexspiegel oder gestalterische Aufwertungen nicht umgesetzt werden können bzw. nicht die erhofften Verbesserungen mit sich bringen, gibt es bereits zur Steigerung des Sicherheitsgefühls folgende Maßnahmen:
Mögliche Plätze und Orte, an denen sich im Stadtgebiet München Sicherheitsstörungen entwickeln können, unterliegen einer ständigen Beobachtung und Behandlung in den S.A.M.I.-Sitzungen. Bei S.A.M.I. handelt es sich um das Sicherheits- und Aktionsbündnis Münchner Institutionen. Ziel des Bündnisses ist es, durch gemeinsames und koordiniertes Handeln der zuständigen Behörden den hohen Sicherheitsstandard in der Landeshauptstadt München zu erhalten und auszubauen sowie durch aktive Präventionsarbeit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Münchner Lebensqualität zu leisten. Das Gremium trifft sich in der Regel viermal jährlich.
Dem Teilnehmerkreis gehören neben den verschiedenen Referaten der Landeshauptstadt München das Polizeipräsidium München an. Dem Anlass entsprechend werden weitere Teilnehmende hinzugezogen, zum Beispiel von der Deutschen Bahn AG oder Bundespolizei.
Darüber hinaus hat Herr Oberbürgermeister Reiter im Jahr 2024 die Taskforce Bahnhofsviertel unter der Federführung des Kreisverwaltungsreferates einberufen. Die Taskforce befasst sich mit Maßnahmen zurVerbesserung der Situation im Bahnhofsviertel. Ziel der Taskforce ist es, den problematischen Verfestigungen und negativen Entwicklungen im Bahnhofsviertel zeitnah entgegenzuwirken und zwischen allen beteiligten Stellen abgestimmte Maßnahmen zu treffen und umzusetzen. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem südlichen Bahnhof, um auch dort die Sicherheit und Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Neben den genannten Austauschformaten wurde im Rahmen der Taskforce Bahnhofsviertel zudem eine strategische Sicherheitsrunde installiert. Sie tagt unter der Federführung des Kreisverwaltungsreferates und der Stadtwerke München/Münchner Verkehrsgesellschaft. Die strategische Sicherheitsrunde besteht aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Polizeipräsidiums München, der Bundespolizei, Deutschen Bahn - Sicherheit, Stadtwerke München/Münchner Verkehrsgesellschaft - Konzernsecurity und des Kreisverwaltungsreferates/Kommunaler Außendienst.
In diesem Gremium erfolgt ein regelmäßiger gemeinsamer Austausch unter anderem zu den Themen:
- Monitoring von Verlagerungstendenzen
- Müll und Verwahrlosung
- subjektives Sicherheitsempfinden
Wo erforderlich, werden die Schnittstellen, Meldewege und Informationen zu einem gemeinsamen Lagebild für die Arbeit auf operativer Ebene optimiert und weitere Maßnahmen besprochen.
Das Einsatzgebiet des Kommunalen Außendienstes (KAD) ist gemäß Stadtratsbeschluss ausschließlich auf den öffentlichen Raum im Bereich um den Hauptbahnhof München festgelegt (vgl. Nr.14-20/V 06227 vom 14.6.2016 sowie Nr.14-20/V 08288 vom 25.7.2017). Hier kontrolliert er u.a. die Alkoholverbotsverordnung (AVV) um den Hauptbahnhof in der Arnulfstraße, der Bayerstraße und am Bahnhofsplatz. Hinsichtlich der dort befindlichen Tramhaltestellen erhöht die Präsenz des KAD zur Überwachung der AVV das Sicherheitsgefühl im Umgriffsbereich der AVV, damit auch für Nutzer*innen des dort betriebenen ÖPNV.
Ein Einsatz des KAD im Hausrechtsbereich der MVG und der Deutschen Bahn als Unterstützungsleitung ist darüber hinaus nicht erforderlich, da die U-Bahn-Wache der MVG den Bereich der U-Bahnstationen mit eigenen Streifen kontrolliert. Gleiches gilt für den Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn bzgl. der S-Bahnstationen. Das Schaffen von Doppelstrukturen im Hausrechtsbereich der MVG bzw. DB ist dabei weder organisatorisch noch im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage als zielführend zu bewerten.Um das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt zu erhöhen, wurde kürzlich die Kampagne „Sicher unterwegs“ von MVG, der Münchner Polizei, der Bundespolizei sowie der Deutschen Bahn gestartet. Sie informiert über Sicherheitseinrichtungen und über wichtige Verhaltensweisen. Sicherheitspersonal, Kameras und Notrufsäulen unterstützen die Sicherheit an Bahnhöfen, Haltestellen und in den Transportmitteln selbst.
Angesichts der genannten umfassenden Maßnahmen hält das KVR es nicht für erforderlich, ein weiteres Konzept zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum, insbesondere in U- und S-Bahn-Stationen, Unterführungen und an Haltestellen, zu entwickeln.“
Stellungnahme des Baureferates zum Punkt der „unzureichend beleuchteten Unterführungen“:
„Die Ausleuchtung der Münchner Unterführungen im Betrieb und Unterhalt des Baureferats erfolgt nach den gültigen Normen und Regelwerken. Sollte es konkrete Örtlichkeiten geben, auf die der Stadtratsantrag Bezug nimmt, wird die zuständige Fachabteilung des Baureferats diese prüfen. Bitte informieren Sie uns hierzu über das E-Mail-Postfach: strassenbeleuchtung.bau@muenchen.de.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das LED-Austauschpro-
gramm des Baureferats für die Münchner Unterführungen hin. Mit den guten Eigenschaften der LED-Technik bei Lichtlenkung und gleichmäßiger Ausleuchtung lässt sich die Beleuchtungssituation in den Unterführungen insgesamt verbessern. Im aktuellen Projekt werden derzeit 79 Fuß- und Radwegunterführungen auf LED-Technik umgestellt. Diese Arbeiten sind voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen.“
Stellungnahme des Kommunalreferates:
„Das Kommunalreferat verwaltet städtische Privatflächen, aber keine öffentlichen Flächen (bspw. Verkehrs- und Grünflächen). Nur in Einzelfällen sind die unsererseits verwalteten Flächen überhaupt öffentlich zugänglich. Eine Bewegungs- oder Dauerbeleuchtung ist auf diesen Flächen aufgrund von Nachbarschaftsbelangen oder auch Denkmalschutzgründen meist nicht durchführbar.“Stellungnahme der Gleichstellungsstelle für Frauen:
„Die GSt weist darauf hin, dass insbesonders geschlechterbezogen unterschiedliche Erlebens- und Bedrohungsmuster zu differenten Nutzungseinschränkungen und Tabuzonen im ÖPNV und im öffentlichen Raum führen. Zu diesbezüglichen Themenstellungen haben die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen und die Gleichstellungsstelle für Frauen u.a. Kommissionsempfehlungen entwickelt und Aktionsplan-Projekte in der Bearbeitung der „Europäischen Charta zur kommunalen Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene“ begleitet, um geschlechtsspezifische Bedarfslagen zu berücksichtigen. Dies ist in diesem Antwortschreiben nicht adressiert. Eine gleichstellungsbezogene Geschlechterperspektive ist aber unverzichtbar, wenn eine „Stadt für Alle“ umgesetzt werden soll. Aufgrund dessen bittet die GSt darum, regelmäßig über die S.A.M.I-Ergebnisse informiert und zielgerichtet eingeladen zu werden. Des Weiteren setzt die GSt in Kenntnis, dass die Kampagne der MVG „Sicher unterwegs“ Frauen* und Mädchen* aktuell trotz anderer Konzipierung nur höchst marginal anspricht. Dies ist bereits seitens der GSt und anderen Teilnehmenden im „Fachforum junge Mobilität“ angesprochen worden. Eine entsprechende Weiterentwicklung tut Not.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.