Polizei stärken – Unterstützung und Vertrauen in die Arbeit der Einsatzkräfte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Sabine Bär, Nihat Demir, Alexandra Gaßmann, Armin Gastl, Laurenz Kiefer, Jens Luther, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl und Christian Zöller (CSU-Stadtratsfraktion) vom 25.8.2026
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 25.8.2026.
Sie beantragen, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München in der kommenden Vollversammlung eine Solidaritätsbekundung für die Münchner Polizei beschließt. Dabei soll betont werden, dass die Stadt hinter ihren Polizeibeamt*innen stehe und grundsätzlich davon ausgehe, dass deren Handlungen im Einklang mit geltendem Recht erfolgen.
Begründet wird der Antrag mit dem Vorliegen von sensiblen Situationen, wie dem jüngsten Großeinsatz der Polizei in München, bei dem ein Minderjähriger, der mit einer Anscheinswaffe hantierte, angeschossen wurde. Dies habe die zentrale Bedeutung einer starken, professionellen und vertrauensvollen Polizei in München unterstrichen.
Derartige Sachverhalte zeigten, dass es essenziell wichtig sei, dass die Polizei den Rückhalt und das uneingeschränkte Vertrauen der Stadtverwaltung und der Gesellschaft spüre, solange die Handlungen im Rahmen der rechtlichen und juristischen Überprüfung nicht widerlegt würden. Dies sei notwendig, damit München auch künftig eine sichere, gerechte und lebenswerte Stadt bleibe.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag auf diesem Wege Folgendes mit:
In einer Gesellschaft, die auf Recht und Ordnung aufbaut, spielen die Einsatzkräfte der Polizei eine zentrale Rolle. Besonders in einer lebendigen und vielfältigen Stadt wie München ist die Münchner Polizei täglich im Einsatz, um die Sicherheit der Bürger*innen und unserer Besuchenden zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern und im Ernstfall schnell und professionell zu reagieren. Ihre Arbeit ist unverzichtbar für das Funktionieren unserer Gemeinschaft.Situationen, wie der kürzlich erfolgte Schusswaffengebrauch eines Polizeibeamten der Münchner Polizei gegenüber einem Minderjährigen, welcher mit einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit hantierte, machen die Umstände deutlich, in welchen die Polizei in akuten Gefahrensituationen Entscheidungen zu treffen hat.
Angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch gesellschaftliche Veränderungen und der verstärkten Komplexität der Sicherheitslage, mit denen sich die Polizei konfrontiert sieht – sei es im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung oder bei der Bewältigung unvorhergesehener Krisen – ist es umso wichtiger, ihre Arbeit wertzuschätzen und ihnen das gebotene Vertrauen in deren Professionalität, Engagement und Einsatzbereitschaft entgegenzubringen.
Der Landeshauptstadt München ist es ein großes Anliegen, die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe weiterzuführen, um auch zukünftig gemeinsam unser Stadtgebiet sicher und lebenswert zu gestalten. In diesem Zusammenhang möchten wir auch die Maßnahmen würdigen, die in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, Stadtverwaltung und anderen Akteur*innen erarbeitet und durchgeführt werden, um das hohe Sicherheitsniveau in München zu erhalten und die Lebensqualität zu sichern. Zu nennen ist hier bspw. die Taskforce Bahnhofsviertel, welche sich mit Maßnahmen zur zeitnahen Verbesserung der Situation rund um das Bahnhofsviertel befasst. In diesem Rahmen wurde innerhalb kürzester Zeit unter anderem der Alte Botanische Garten wieder für alle Nutzer*innengruppen zugänglich gemacht. Möglich war dies unter anderem nur durch den unermüdlichen Einsatz der Münchner Polizei und deren Umsetzung unterschiedlichster Maßnahmen. Des Weiteren möchten wir auch den höchst professionellen, schnellen und umsichtigen Umgang der Münchner Polizei im Zusammenhang mit Szenarien wie dem antisemitischen Anschlag 2024 hervorheben, welcher die Bürger*innen unserer Stadt vor dem Schlimmsten bewahrte.
Die Landeshauptstadt München vertraut auf die umfassende strafrechtliche Aufarbeitung des Schusswaffengebrauchs. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs obliegt jedoch den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten und nicht der LHM.
Losgelöst von dieser strafrechtlich gebotenen Überprüfung danken wir den Kolleg*innen der Münchner Polizei für deren täglichen und teilweise herausfordernden Einsatz für die Sicherheit der Bürger*innen und Besuchenden unserer Stadt. Nicht ohne Grund ist die Landeshauptstadt München zum 50. Mal die sicherste Großstadt in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohner*innen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.