KI in der Bildung – Digitale und KI-Kompetenzen bereits ins Lehramtsstudium bzw. in den Vorbereitungsdienst praxisorientiert vermitteln
Antrag Stadträte Delija Balidemaj, Dr. Michael Haberland und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.9.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Landeshauptstadt München über den bayerischen Städtetag dafür einsetzt, dass die angehenden Lehrkräfte die technischen als auch die methodischen Kompetenzen für den Einsatz von digitalen Medien und künstlicher Intelligenz praxisnah im Studium oder im Vorbereitungsdienst vermittelt bekommen bzw. diese erproben/einsetzen können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Gestaltung der Anforderungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) sowie der Zweiten Lehramtsprüfungsordung (LPO II) in der Hand des Freistaats Bayern.
Inhaltlich sind hier Formulierungen gewählt worden, die generisch zukünftige Entwicklungen abdecken. Es gibt einen Teil der LPO I, der für alle studierbaren Fächer gilt und in den §32 Erziehungswissenschaften, §33 Fachdidaktik und §34 Praktika der LPO I verankert ist.
Für das Thema KI und Digitalisierung trifft die inhaltliche Anforderung „Planung und Gestaltung von Lernumgebungen, auch im Hinblick auf die Anforderungen von inklusivem Unterricht und die Möglichkeiten und Methoden des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt“ (LPO I, §32, Absatz (2), Punkt 2, Unterpunkt b) zu. Damit ist für alle Fächer die Beschäftigung mit den Möglichkeiten des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt verbindlich, worunter auch der Umgang mit und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) fällt.
Weiterhin ist die „Kenntnis der Möglichkeiten und Methoden des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt sowie der Vermittlung von Medienkompetenz im betreffenden Fach“ eine weitere inhaltliche Prüfungsanforderung, die in der LPO I, §33, Absatz (2), Punkt 2, Unterpunkt d, verankert ist. Somit wird sichergestellt, dass in allen Fächern die digitalen Medien, zu denen auch die KI zählt, sowie die dazugehörige Vermittlung von Medienkompetenz bereits Teil der universitären Ausbildung sein müssen, da andernfalls die inhaltlichen Prüfungsanforderungen nicht erfüllt werden können.Die konkrete Umsetzung dieser inhaltlichen Vorgaben im Rahmen von Seminaren, Vorlesungen oder anderen Veranstaltungen obliegt den Universitäten selbst.
Nach der universitären Ausbildung folgt für Lehrkräfte der Vorbereitungsdienst an Schulen, auch (Lehramts-)Referendariat genannt. Die Inhalte dieses Abschnitts sind in der LPO II geregelt. Besonders bewertet werden hier die Handlungskompetenz sowie die Sachkompetenz (vgl. LPO II, §22b Handlungs- und Sachkompetenz).
Unter Handlungskompetenz versteht man die Fähigkeit, in beruflichen Handlungssituationen fachlich fundiert, didaktisch reflektiert sowie verantwortungsbewusst zu handeln. Damit umfasst Handlungskompetenz
sowohl Fachwissen, didaktisch-methodisches Können, pädagogisches und erzieherisches Handeln sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Beratung und Reflexion. Für die Gestaltung des Unterrichts bedeutet dies, dass Personen im Vorbereitungsdienst aller Schularten in der Lage sein müssen, gezielt und pädagogisch sinnvoll die Werkzeuge für ihren Unterricht auszuwählen, um den Anforderungen im Lehrplan zu entsprechen. Dazu zählt der Einsatz von digitalen Medien, worunter auch KI fällt. Sich mit dieser vertraut zu machen und gezielt im Unterricht zu erproben und einzusetzen, ist Teil des Referendariats. Die zu unterrichtenden Inhalte sind über den LehrplanPLUS der jeweiligen Schulart vorgegeben.
Darüber hinausgehend gibt es bereits seit längerem von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine umfassende Darstellung, wie künstliche Intelligenz in Schule und Unterricht eingebunden und eingesetzt werden kann:
https://www.km.bayern.de/gestalten/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz. Hier finden sich neben Vorschlägen und Angeboten zur Qualifizierung von Lehrkräften in diesem Bereich auch Hinweise, welche KI-Angebote für eine Schule beschafft werden können sowie konkrete Maßnahmen, wie KI als Teil der Schulentwicklung erfolgreich integriert werden kann.
Mit diesem abgestimmten Vorgehen wird sichergestellt, dass sowohl die universitäre Ausbildung von Lehrkräften als auch darauf aufbauen die weitere praktischen Ausbildung an den Schulen die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass ein Antrag zu dem Thema an den bayerischen Städtetag nicht zielführend umgesetzt werden kann, da die geforderten Inhalte bereits in den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben enthalten sind und im konkreten durch weiterführende Informationen unterstützt werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.