KI in der Bildung – Künstliche Intelligenz als fächerübergreifender Inhalt und Lernziel in die Lehrpläne für die bayerischen Schulen einarbeiten
Antrag Stadträte Delija Balidemaj, Dr. Michael Haberland, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.9.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Landeshauptstadt München über den bayerischen Städtetag dafür einsetzt, dass das Thema Künstliche Intelligenz (KI) fächerübergreifend in die Lehrpläne des Freistaates Bayern eingearbeitet werden. Dabei sollen sowohl die Lernziele als auch die Lehr- und Lernmethoden und -strategien so angepasst werden, dass diesem wichtigen Zukunftsthema ein angemessener Raum in den verschiedenen Fächern eingeräumt wird, aber auch die Kompetenzen der Schüler*innen verantwortungsbewusst gesteigert werden.
Hierzu kann ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Gestaltung der Lehrpläne in der Hand des Freistaats Bayern.
Medienbildung und Medienpädagogik sind bereits Teil der schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele in Bayern und somit bereits im aktuell geltenden LehrplanPLUS festgehalten. Diese Ziele betonen die Bedeutung von Alltagskompetenz und Lebensökonomie, um Schüler*innen auf die Anforderungen einer digitalen Welt vorzubereiten. Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://www.lehrplanplus.bayern.de/uebergreifende-ziele. Hier wird der Themenblock Medienpädagogik/ IT/Digital Handeln besonders herausgehoben behandelt, da er sowohl Teil der sechs Handlungsfelder der Alltagskompetenz und Lebensökonomie (Handlungsfeld Digital handeln) als auch mit dem Titel „Medienbildung/ Digitale Bildung“ einen komplett eigenständigen Punkt in der Darstellung der schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele in Bayern darstellt. Dort heißt es: „Schülerinnen und Schüler erwerben im Rahmen der schulischen Medienbildung Kenntnisse und Fertigkeiten, um sachgerecht, selbstbestimmt und verantwortungsvoll in einer multimedial geprägten Gesellschaft zu handeln.
Sie analysieren und bewerten Vorzüge und Gefahren von Medien und nutzen diese bewusst und reflektiert für private und schulische Zwecke.Insbesondere wägen sie kriteriengeleitet ihren Umgang mit sozialen Netzwerken ab.“ Unter „Medien“ darf in diesem Zusammenhang auch die Künstliche Intelligenz (KI) gefasst werden. Damit ist die Forderung, das Thema Künstliche Intelligenz (KI) fächerübergreifend in die geltenden Lehrpläne einzuarbeiten, bereits erfüllt.
Weiterhin hat der Freistaat Bayern auf die Herausforderungen der Digitalisierung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) reagiert und bspw. umfassende Leitfäden entwickelt, die Schulen und Lehrkräfte dabei unterstützen, den Umgang mit KI zu verstehen und in den Unterricht zu integrieren. Diese Leitfäden sind hier verfügbar: https://www.km.bayern.de/gestalten/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz.
Um auch praktische Unterstützung beim Einsatz von KI zu bieten, stehen den Lehrkräften umfangreiche Fortbildungsangebote zur Verfügung. Städtische Lehrkräfte haben hier den Vorteil die Angebote des RBS-PI-ZKB nutzen zu können, aber auch von den Angeboten des Freistaats Bayern zu profitieren und so ihre Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien und KI zu erweitern.
Ein weiteres Anliegen von Ihrer Seite ist, dass neben den Lernzielen im Lehrplan auch die Lehr- und Lernmethoden sowie -strategien entsprechend angepasst werden. Hierzu muss mitgeteilt werden, dass der Lehrplan die Bildungs- und Erziehungsziele der Schüler*innen vorgibt, aber nicht wie diese umgesetzt werden sollen. Die Auswahl der angemessenen Lehr- und Lernmethoden sowie -strategien sind Bestandteil der Ausbildung und unterliegen damit der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte. Diese Freiheit ermöglicht es den Lehrer*innen individuelle und kreative Ansätze zur Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in ihrem Unterricht zu entwickeln und diese zielgenau auf die jeweiligen Schüler*innen anzupassen.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass ein Antrag zu dem Thema an den bayerischen Städtetag nicht zielführend umgesetzt werden kann, da die geforderten Inhalte bereits im Lehrplan enthalten sind bzw. nicht Teil davon sein können.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.