Die Stadt prüft den Einsatz von Ecoheat-Surfaces
Antrag Stadtrat Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.9.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 26.9.2025 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) prüft, ob der Einsatz von so genannten Ecoheat-Surfaces auf Liegenschaften bzw. Eigentum der LHM möglich ist. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird ein Pilotprojekt durchgeführt, um eine flächendeckende Anwendung vorzubereiten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.9.2025 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Die im Stadtratsantrag genannten „Ecoheat-Surfaces“ bezeichnen einen thermisch nutzbaren Oberflächenbelag der Firma Ecoheat für den Außenbereich. Dieser besteht aus einer speziellen Harz-Bindemittel-Mischung mit geringer Aufbauhöhe, unter der wasserführende Rohrleitungen in schlangenförmiger Anordnung verlegt sind. Nach Angaben des britischen Herstellers kann das System im Bereich befestigter Außenflächen eingesetzt werden.
Neben der primären Funktion als Verkehrsfläche sollen diese Flächen durch die integrierten Rohrleitungen damit zusätzlich thermisch nutzbar gemacht werden.
Durch das Rohrsystem zirkuliert ein flüssiges Medium, das im Sommer zur Wärmegewinnung (z.B. für die Warmwasserbereitung) und im Winter zur Eis- und Schneefreihaltung genutzt werden kann.
Diese Systeme erfordern einen direkten Anschluss an eine Warmwasserbereitung sowie an eine Wärmeerzeugungsanlage.
Im Sommer könnte das System – vergleichbar einer thermischen Solaranlage – als Kollektor für die Warmwasserbereitung dienen. Da im Unterschied zu einer gedämmten thermischen Solaranlage aber nur geringereTemperaturen erzielt werden können, ist in der Regel ein ergänzendes Heiz- und Regelungssystem erforderlich.
Insbesondere im Winter müsste die zur Frostfreihaltung notwendige Wärme im Wesentlichen durch ein zusätzliches externes System wie z.B. einer Wärmepumpe bereitgestellt werden. Eine saisonale Speicherung der im Sommer gewonnenen Wärme bis in den Winter wäre zwar grundsätzlich möglich, etwa durch zusätzliche Langzeitspeicher, stünde jedoch aufgrund des erheblichen technischen Aufwands in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Nutzen.
Im Zuständigkeitsbereich des Baureferates werden thermisch aktivierte Oberflächenbeläge zur Frostfreihaltung bereits in kleinflächigen Sonderbereichen eingesetzt, etwa bei Tiefgaragenabfahrten wie z.B. der des Technischen Rathauses. Hierbei kommen bewährte und langjährig erprobte Systeme wie elektrische Heizkabel oder wassergeführte Systeme (beispielsweise über den Fernwärmerücklauf) zur Anwendung. In diesen Anwendungsfällen liegen nach Recherche des Baureferates keine Referenzen von sogenannten Ecoheat-Surfaces vor.
Ein großflächiger Einsatz – etwa auf Schulhöfen oder Verkehrswegen – ist hingegen aufgrund des hohen technischen Aufwandes grundsätzlich nicht zielführend.
Im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen müssen darüber hinaus die unterirdischen Sparten innerhalb von Straßen, Rad- und Gehwegen zugänglich sein. Zudem erscheint die Tragfähigkeit des im Antrag genannten Systems aufgrund der geringen baulichen Überdeckung nicht ausreichend, um den Anforderungen durch höhere Verkehrsbelastungen gerecht zu werden.
Der kleinflächige Einsatz von thermisch nutzbaren Oberflächenbelägen wird weiterhin umgesetzt und die Entwicklungen für den Einsatz größerer (Verkehrs-)flächen beobachtet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.