Städtische Alttextiliensammlung contra Sammlungen sozialer Träger?
Anfrage Stadträte Hans Podiuk und Josef Schmid (CSU) vom 10.4.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage vom 10.04.2014 nehmen Sie Bezug auf die städtische Alttextiliensammlung und die Alttextiliensammlungen der sozialen Träger wie der Aktion Hoffnung sowie der diakonia. Sie führen hierzu Folgendes aus:
„
Als der Kommunalausschuss am 13.12.2012 die Einführung eines eigenen kommunalen Alttextilien- und Altschuherfassungssystems beschloss, wurde in der Vorlage ausgeführt, dass ‚durch die Einführung einer eigenen kommunalen Sammlung die kirchlichen Sammlungen oder die legalen
Sammlungen sozialer Träger nicht zurück gedrängt werden.’
Es war ausdrücklicher Wunsch der Stadträte, dass die kirchlichen und sozialen Sammlungen weiterhin durchgeführt werden.
Fakt ist jedoch, dass die bereits seit Jahren existierende Erfassung von Alttextilien und Altschuhen durch die Aktion Hoffnung – Hilfe für die Mission GmbH auf zwölf Münchner Wertstoffhöfen zum Jahresende 2014 gekündigt wurde. Unser diesbezüglicher Antrag vom 20.12.2013 ist noch nicht behandelt worden.
Weiter wurde die vom zweiten Werkleiter angekündigte Zusammenarbeit mit der ‚diakonia secondhand’ und die damit verbundene Schaffung weiterer Arbeitsplätze für die Wiedereingliederung und Umschulung arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger nicht realisiert.“
In diesem Zusammenhang bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Wann wird unser Antrag vom 20.12.2013 behandelt?
Antwort:
Der Antrag vom 20.12.2013 soll gemeinsam mit einem inhaltsgleichen Antrag der FDP-Fraktion („Altkleidersammlung durch gemeinnützige Träger“) vom 20.01.2014 im Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) am 03.07.2014 behandelt werden. Eine entsprechende Bitte um Fristverlängerung wurde mit Schreiben vom 01.04.2014 gestellt (in der Beantragung der Fristverlängerung war nochvom Werkausschuss am 22.05.2014 die Rede, dieser ist jedoch ausgefallen).
Frage 2:
Warum werden entgegen dem Stadtratsbeschluss und dem explizit vom Kommunalausschuss formulierten Wunsch der weiteren Förderung kirchlicher und sozialer Sammlungen diese Erfassungssysteme behindert?
Antwort:
Durch die städtische Alttextiliensammlung des AWM werden weder kirchliche noch soziale Sammlungen behindert. Gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind gemeinnützige Sammlungen von Abfällen zur Verwertung zulässig, sofern die Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Durch den Aufbau einer kommunalen Alttextiliensammlung besteht vielmehr die rechtliche Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen von Alttextilien und Altschuhen zu unterbinden, wenn überwiegende öffentliche Interessen den gewerblichen Sammlungen entgegenstehen.
Frage 3
Warum ist die angekündigte Zusammenarbeit mit der „diakonia secondhand“ nicht zustande gekommen?
Antwort:
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern des AWM, des Referates für Arbeit und Wirtschaft (RAW) sowie der diakonia am 14.03.2014 wurden der diakonia umfangreiche Maßnahmen hinsichtlich einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Alttextiliensammlung unterbreitet.
Von Seiten des AWM wurde der diakonia ein gemeinsamer Internetauftritt, eine Verlinkung des AWM-Internetauftritts zu den Auftritten der gemeinnützigen Sammler, eine Abbildung der von den gemeinnützigen Sammlern betriebenen Secondhandkaufhäuser und Kleiderkammern in Google-Maps, eine Aufnahme der Kleiderkammern und Secondhandkaufhäuser der gemeinnützigen Sammler im Münchner Abfalllexikon sowie eine gemeinsame Pressekonferenz bzw. eine Erwähnung der Einrichtungen der gemeinnützigen Sammler in sämtlichen Flyern des AWM mit Bezug zur Alttextiliensammlung angeboten.Der AWM wies dabei darauf hin, dass sämtliche angebotenen Maßnahmen ab sofort und ohne Kosten für die diakonia oder andere gemeinnützige Institutionen realisierbar wären. Den Vertretern der diakonia wurde angeboten, die angesprochenen Maßnahmen in einem weiteren gemeinsamen Gespräch zu konkretisieren und gemeinsam umzusetzen.
Des Weiteren wird der AWM noch vor der Sommerpause einen Erfah-
rungsaustausch („Runder Tisch“) mit allen gemeinnützigen Altkleidersammlern, Vertretern des RAW sowie des Münchner Stadtrates initiieren.