Schultafeln – Verletzungsgefahr für Münchner Schulkinder?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Otto Bertermann, Ursula Sabathil (Freie Wähler), Tobias Ruff (ÖDP) und Richard Progl (Bayernpartei) vom 12.3.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Für die von Ihnen genehmigte Terminverlängerung möchte ich mich bedanken. In Ihrer Anfrage thematisieren Sie eine ungeklärte Zuständigkeit hinsichtlich der Tafelprüfungen und die nicht regelmäßige Überprüfung der Tafeln. Zu den gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie ist die Schultafelprüfung in München organisiert?
Antwort:
Das RBS wurde erstmals im Sommer 2011 vom Fachdienst für Arbeitssicherheit konkret von der Verpflichtung zur Überprüfung verständigt. Am 30.11.2011 erging eine entsprechende Information an die Schulen mit näherer Benennung der Prüfaufgaben und -modalitäten.
Gemäß §18 der Dienstordnung für die Technischen Hausverwaltungen einschließlich Anlage gehört die Durchführung rechtlich vorgeschriebener Prüfungen (z.B. nach GUV-Vorschriften) grundsätzlich zum Aufgabenbereich der technischen Hausver waltungen. Die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der Tafelprüfungen nahm wegen der Komplexität und Vielfalt des Tafelbestands und fehlender bzw. unzureichender Vergleichs- und Erfahrungswerte (insgesamt 250 Schulanlagen bei rund 9000 Tafeln mit beträchtlichen Unterschieden in Bezug auf Beschaffenheit, Funktionalität und Anschaffungszeitraum) geraume Zeit in Anspruch. Es mussten sicherheitstechnische und rechtliche Fragen geklärt werden sowie eine praktikable Organisation der Aufgabenwahrnehmung. Dabei war auch von Bedeutung, wie andere Kommunen die Thematik handhaben. Die Abfrage ergab kein eindeutiges Bild, teilweise wird die Prüfung von eigenem Personal, im Regelfall Schulhausmeister, teilweise durch Fremdfirmen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Klärungen hat das Referat für Bildung und Sport entschieden, dass die technischen Hausver waltungen auf jeden Fall die vierteljährlichen Sichtprüfungen wahrzunehmen haben. Diese sind im Rahmen des normalen Arbeitsablaufs im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten, welche regelmäßig in den Klassenzimmern/Lehrsälen zu erledigen sind, mit einem angemessenen Zeitaufwand durchführbar. Eine Aufnahme derPrüfungen erfolgt unmittelbar nach Durchführung und Abschluss der hierfür zwingend erforderlichen Schulungsveranstaltungen, welche im Juli 2014 durch den Fachdienst für Arbeitssicherheit stattfinden.
Die wesentlich komplexere und aufwändigere, einmal im Jahr stattfindende, Funktionsprüfung wird erstmalig von einer Fachfirma durchgeführt, um sicherzustellen, dass hier eine umfassende fachkompetente Prüfung erfolgt, um den möglichst besten Schutz für die Nutzer/innen zu gewährleisten. Aktuell leitet das RBS mit den anderen beteiligten Dienststellen (Direktorium/Vergabestelle, Fachdienst für Arbeitssicherheit) die erforderlichen Schritte zwecks Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung ein. Über die weitere Vorgehensweise in den Folgejahren wird auf Grund der mit der Prüfung gemachten Erfahrungen (sowohl in Bezug auf die Kosten als auch hinsichtlich des Zeitaufwands und der fachlich/technischen Problemstellungen) zu gegebener Zeit entschieden.
Trotz regelmäßiger Tafelprüfungen ist es möglich, dass in der Zeit bis zur nächsten Prüfung durch unsachgemäßen Gebrauch Schäden entstehen. In diesem Zusammenhang setzen wir deshalb auch auf die Lehrkräfte, die Auffälligkeiten bzw. Schäden, welche sie im Rahmen der regelmäßigen unterrichtlichen Verwendung der Tafeln bemerken, melden und ggf. die betroffene Tafel bis zu einer Reparatur nicht mehr nutzen.
Frage 2:
Wie viel Prozent der Schultafeln in München wurden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils einer Prüfung unterzogen?
Antwort:
Siehe Antwort 1.
Frage 3:
Wie hoch war die Mängelquote bei den überprüften Schultafeln?
Antwort:
Siehe Antwort 1.
Frage 4:
Wie schnell wurden die Mängel behoben?Antwort:
Sofern Mängel bemerkt wurden, wurden diese von den Einrichtungen unverzüglich gemeldet und von Fachfirmen behoben.
Frage 5:
Welche Stelle führt die Inventarliste über die in den Schulen verwendeten Schultafelmodelle?
Antwort:
Zuständig hierfür ist die Abteilung Finanzen, Bereich Anlagenverwaltung. Allerdings ist durch die Inventarisierung auf Grund der oben bereits erwähnten Vielfalt des Tafelbestands eine Feststellung von detaillierten, die Prüfungsmodalitäten betreffenden Komponenten nicht möglich.
Frage 6:
Wie viele Unfälle im Zusammenhang mit Schultafeln gab es in den Jahren 2012 bis 2014?
Antwort:
Dem RBS wurden von den Einrichtungen im genannten Zeitraum 5 Unfälle gemeldet. Bei einem Tafelbestand von ca. 9.000 Tafeln liegt in einem Zeitraum von fast zweieinhalb Jahren somit die jährliche Unfallquote im Promille-Bereich. Durch die zukünftigen Prüfungen soll verhindert werden, dass derartige Vorfälle (selbst in dem genannten geringen Umfang) vorkommen.