Wieder eine Straßen-Umbenennung – teuer und bürgerunfreundlich
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.4.2014
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Schreiben vom 17.04.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an den Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Kommunalreferat-GeodatenService wie folgt beantwortet wird:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„
Medienberichten zufolge sind die betroffenen Anwohner über die vom Stadtrat beschlossene Umbenennung des Leonhard-Moll-Bogens am
Westpark wenig erbaut. Die LHM begründet die Umbenennung mit Erkenntnissen des Stadtarchivs, denen zufolge der Bauunternehmer Ludwig Moll in der Schlussphase des Krieges Zwangsarbeiter beschäftigt und sich einer ‚passiven Haltung (…) gegenüber den Greueln der SS und einer Praxis des Gewährenlassens angesichts des mörderischen Programms der ‚Vernichtung durch Arbeit’ auch auf Moll-Baustellen’ schuldig gemacht haben soll; zum Vorwurf macht ihm die LHM darüber hinaus u.a. eine Eloge im ‚Völkischen Beobachter’ (Ausgabe vom 31.07.1940) anläßlich seines 70. Geburtstages. Die von der Umbenennung betroffenen Anwohner, darunter auch ein Restaurantbesitzer mit ‚Migrationshintergrund’, beklagen nun den bürokratischen Aufwand im Gefolge ihrer unfreiwilligen Adressen-Änderung und damit verbundene Kosten. – Es stellen sich Fragen.“
Sie fragen den Herrn Oberbürgermeister.
Frage 1:
Inwieweit hat die LHM vor ihrer Entscheidung zur Umbenennung des
Leonhard-Moll-Bogens betroffen Anwohner kontaktiert, um ggf. ein
Meinungsbild einzuholen?
Antwort:
Die Befragung der Anwohner wurde nicht durchgeführt.
Frage 2:
Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die LHM als Folge der Umbenennung (Austausch der Straßenschilder, Änderung des Straßennamens in zahllosen Datenbänken etc.)?Antwort:
Die Kosten für die neuen Straßenschilder betragen ca. 300 Euro, die Kosten für die Aktualisierung von Datenbanken sind monetär nicht messbar.
Frage 3:
Inwieweit können betroffene Anwohner und Firmen auf eine städtische Entschädigung für die ihnen unverschuldet er wachsenden Kosten im Gefolge der Umbenennungs-Enscheidung der LHM hoffen?
Antwort:
Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen.