Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff und Christa Stock (FDP) vom 23.4.2014
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 23.04.2014 führen Sie Folgendes aus:
„Die Wegeverbindungen südlich der Fröttmaninger Heide wurden am 13.03.2013 im Stadtrat behandelt (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 08327). Bürger erkundigen sich immer wieder, wie es mit der Fröttmaninger Heide weitergeht. Außerdem gibt es Beschwerden wegen des Mülls.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:“
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wann wird die Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Ingolstädter Straße und der Werner-Heisenberg-Allee (entlang der südlichen Grenze der Fröttmaninger Heide) hergestellt?
Antwort:
Die Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Ingolstädter Straße und der Werner-Heisenberg-Allee (entlang der südlichen Grenze der Fröttmaninger Heide) ist auf Grund der unterschiedlichen planungsrechtlichen Grundlagen und Projektstände in drei Abschnitten zu betrachten.
Abschnitt 1 von der Ingolstädter Straße bis zum Schmidbartlanger: Siehe hierzu die Antwort zu Frage 4 und 5.
Abschnitt 2 vom Schmidbartlanger bis zum Carl-Orff-Bogen:
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 2.1.
Abschnitt 3 vom Carl-Orff-Bogen über die Straße Am Kiefernwald bis zur Querung der U6 zur Werner-Heisenberg-Allee:
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 6.1.
Frage 2.1:
Ist das Gelände (zwischen Carl-Orff-Bogen und Schmidbartlanger), das für die Erstellung des fehlenden Straßenstücks erforderlich wäre, bereits wie geplant vom Heideflächenverein in den Besitz der Stadt übergegangen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 08327, Seite 7)?
Antwort:
Das Baureferat wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 08327) am 13.03.2013 beauftragt zur Realisierung einer durchgehenden Geh- und Radwegverbindung zwischen Werner-Egk-Bogen (Schmidbartlanger) und Carl-Orff-Bogen eine Bedarfs- und Konzeptgenehmigung dem Stadtrat vorzulegen. Erst auf dieser Grundlage sollen entsprechende Erwerbsverhandlungen aufgenommen werden.
Um den Flächenbedarf feststellen zu können sind, eine Vorplanung und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan notwendig, da hier Eingriffe in das FFH-Gebiet zu erwarten sind. Das Baureferat hat im Sommer/Herbst 2013 die Bestandsvermessung und die Vorerkundungen für die Maßnahme
durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorplanung für die Fuß- und Radwegverbindung erstellt. Derzeit wird diese Vorplanung mit dem Heideflächenverein abgestimmt. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans wird anhand des vorliegenden Plans eine Bestandsaufnahme bzgl. Fauna – Flora – Habitat (FFH) ab Mai 2014 durchgeführt. Die Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist für September 2014 geplant. Im Anschluss wird das Baureferat den Beschluss zur Bedarfsund Konzeptgenehmigung erstellen und dem Bauausschuss zur Genehmigung vorlegen.
Erst dann kann auftragsgemäß ein qualifizierter Grunderwerbsauftrag erteilt werden.
Frage 2.2:
Wenn nein, warum nicht und für wann ist die Übertragung geplant? Für wann ist die Realisierung geplant?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.1.
Frage 3.1:
Wer ist aktueller Eigentümer des Grünstreifens zwischen Straßen und Wohnbebauung auf der einen Seite und dem Nordrand des Walls, der sich am Südrand der Fröttmaninger Heide befindet auf der anderen Seite? (Grünstreifen und Wall nördlich des Schmidbartlangers/Boris-Blacher-Straße/Arnold-Schönberg-Weg)?
Antwort:
Der beschriebene Grünstreifen sowie der Wall befinden sich nicht auf städtischem Grund.
Frage 3.2:
Wer ist für die Entsorgung des dort befindlichen Mülls zuständig?
Antwort:
Die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Frage 4:
Wann kann die Durchwegung durch das Gebiet der ehemaligen Fürst-Wrede-Kaserne zur Neuherbergstraße realisiert werden (Verbindung zwischen Neuherbergstraße und Schmidbartlanger)?
Antwort:
Der Fuß- und Radweg ist Bestandteil des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1982 a der von der Vollversammlung des Stadtrates am
02.05.2013 zur Satzung beschlossen wurde (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11528). Mit dem Beschluss der Vollversammlung (Bedarfs- und Konzeptgenehmigung, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13236) wurde das Baureferat am 18.12.2013 beauftragt, für die Herstellung der Fuß- und Radwegverbindung die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Nach Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte kann der Stadtrat voraussichtlich im 1. Halbjahr 2015 mit der Projektgenehmigung befasst werden.
Frage 5:
Wer ist für die Herstellung des Verbindungsstücks zwischen östlicher Grundstücksgrenze der ehemaligen Kaserne und dem Schmidbartlanger verantwortlich und für wann ist die Realisierung geplant? Wie ist die genaue Wegführung für diese wenigen Meter vorgesehen?
Antwort:
Das Baureferat wird die Herstellung des Verbindungsstücks zwischen östlicher Grundstückgrenze der ehemaligen Kaserne und dem Schmidbartlanger, gemeinsam mit der oben beschriebenen Durchwegung durch das Gebiet der ehemaligen Fürst-Wrede-Kaserne zur Neuherbergstraße, realisieren. Das Verbindungsstück wird rechtwinklig an den Schmidbartlanger anschließen.
Frage 6.1:
Für wann ist die Realisierung der Querung der U-Bahnlinie 6 auf Höhe der Straße Am Kiefernwald geplant?
Antwort:
Ab dem Carl-Orff-Bogen wird der Radverkehr bereits auf der Fahrbahn der Straße Am Kiefernwald (Tempo-30-Zone) geführt. Die genaue Situierung und Ausstattung der Wegeverbindung mit Anschluss an die Werner-Heisenberg-Allee werden derzeit in der Machbarkeitsstudie bzgl. der Querung der U6 geklärt. Mit Ergebnissen ist bis Anfang 2015 zu rechnen. Auf dieser Grundlage kann dann ggf. eine weitere Terminierung erfolgen.
Frage 6.2:
Werden die vorhandenen Straßen und Wegeführungen in irgendeiner Weise aufbereitet/ertüchtigt, wenn die Strecke ins städtische Radwegenetz aufgenommen wird?
Antwort:
Mit der Realisierung der eingangs genannten Abschnitte erfolgt eine lükkenlose Radwegverbindung zwischen Ingolstädter Straße und Werner-Heisenberg-Allee. Ertüchtigungen am vorhandenen Straßennetz sind nicht notwendig.