Pachtzahlung für Schulmensen
Anfrage Stadträte Hans Podiuk und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 20.3.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
„Der Elternbeirat eines staatlichen Gymnasiums hat gefordert, dass die Mensapächter von staatlichen Gymnasien grundsätzlich von der Pachtzahlung befreit werden und hat dazu ausgeführt:
,Mensapächter müssen an das Kommunalreferat eine Umsatzmeldung
abgeben, die aus Personalmangel heraus nicht kontrolliert wird, aber nach der eine Pacht zu zahlen ist. Mensabetreiber, die üblicher weise von Pachtkosten befreit sind, müssen ausgerechnet an Schulen beim Essen für die Schüler sparen. Logischer weise klafft dann eine Lücke zwischen Preis-Leistungs-Verhältnissen z.B. gegenüber Studentenmensen.’“
Frage 1:
Wie gestaltet sich die Pachterhebung bei den Schulmensen allgemein?
Antwort:
Die Pachtzahlung auf alle Pausenverkäufe und Mensen ist umsatzabhängig. Bei einem Umsatz bis 100.000 Euro werden 4% des jährlichen Umsatzes berechnet und ab einem Umsatz über 100.000 Euro sind es 5% jährlich. Aktuell bestehen im Kommunalreferat keine Bearbeitungsrückstände bei der Umsatzberechnung.
Frage 2:
Gibt es Unterschiede zwischen staatlichen und städtischen Schulen?
Antwort:
Nein.
Frage 3:
Kann auf die Pachtzahlung grundsätzlich verzichtet werden, um die Preisgestaltung für das Mittagessen der Kinder zu erleichtern, d.h. das Essen günstiger anzubieten?Antwort:
Anlässlich der Einführung des G8 hat die Landeshauptstadt München als Sachaufwandsträgerin die staatlichen und städtischen Gymnasien für 64 Mio. Euro mit Tiefkühlmischküchen und Speiseräumen ausgestattet. Für den Betrieb der Mensen werden seither Dienstleistungskonzessionen in Verbindung mit Pachtverträgen abgeschlossen.
Nach Artikel 75 BayGO darf kommunales Vermögen grundsätzlich nicht unter Wert vermietet bzw. verpachtet werden. Ein genereller Pachtverzicht würde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beanstandet werden.
Um der Situation der Pächter gerecht zu werden und die Essenspreise im vertretbaren Rahmen zu halten, übernimmt die Landeshauptstadt München jedoch einen Großteil der anfallenden Nebenkosten der Mensen an den staatlichen und städtischen Gymnasien.