(teilweise voraus) Gestern ist vor dem Verwaltungsgericht München erstmals eine Klage verhandelt worden, die im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz auch die Übernahme der höheren Kosten einer privaten Einrichtung durch die Landeshauptstadt zum Gegenstand hatte. Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht entschied die Mutter des Kindes in der Verhandlung, die Klage für erledigt zu erklären.
Diese Entscheidung ist für die Landeshauptstadt eine Bestätigung für den eingeschlagenen Weg, die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz individuell zu beraten und gemeinsam mit ihnen eine für die jeweilige Familie passende Lösung zu finden.
Nachdem sich die Familie an die Elternberatungsstelle des Referats für Bildung und Sport gewandt hatte, konnte dem Kind ein Platz in einer kostengünstigeren Einrichtung eines freigemeinnützigen Trägers vermittelt werden. Während der Verhandlung wurde ausdrücklich auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Eltern für Kinderbetreuungskosten finanzielle Hilfe über die Wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten können. Der Weg zum Gericht ist hierfür nicht notwendig.