Gerade im Zuge der Energiewende wird eine Verbesserung des Wohnungsbestandes immer dringender. Im Zusammenhang mit der Mo-
dernisierung des Wohnraums entstehen oft Rechtsfragen. Unter welchen Voraussetzungen müssen Mieterinnen und Mieter Modernisierungen dulden? Wann ist die Mieterhöhung von elf Prozent der Investitionsmaßnahmen pro Jahr gerechtfertigt? Wann spricht man überhaupt von einer Modernisierung und was ist der Unterschied zu einer Instandsetzung? Fragen, die Rechtsanwalt Michael Vill vom Mieterverein München am Montag, 23. Juni, um 18.30 Uhr in der Münchner Volkshochschule Nord, Troppauer Straße 10, beantworten wird. In seinem Vortrag erklärt Vill die aktuelle Rechtsprechung anhand von Beispielen. Der Eintritt ist frei. Die Münchner Volkshochschule bietet in Kooperation mit dem Bauzentrum München eine Vortragsreihe mit dem Themenschwerpunkt „Bauen, Wohnen und Sanieren“ an. Die Dozentinnen und Dozenten sind Fachleute und meistens Mitglieder des ehrenamtlichen Beratungsteams im Bauzentrum München.