Neuer Standort für die Tafel zur Historie Aubings – endlich eine Ent- scheidung?
Anfrage Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 24.2.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Ihrem Schreiben vom 24.02.2014 legen Sie nachfolgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Seit ungefähr einem Jahr liegt der Stadtver waltung nun ein Antrag u. a. des ‚Vereins 1000 Jahre Urkunde Aubing e.V.’ vor, eine Tafel zur Historie Aubings an einer gut einsehbaren und erreichbaren Stelle auf einer öffentlichen Fläche in Aubing aufzustellen. Bisher wurde seitens der Ver waltung keine Entscheidung getroffen, vielmehr wurde die Zuständigkeit immer wieder zwischen Kreisverwaltungsreferat, Kommunalreferat und dem
Baureferat hin und her geschoben. Nach den letzten Informationen hatte das Baureferat die Federführung übernommen. Eine Entscheidung wurde bis heute nicht getroffen.“
Zu Ihrer Anfrage bzw. Ihren Einzelfragen vom 24.02.2014 nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wer ist für die Aufstellung der Tafel zuständig?
Antwort:
Bei der vom Verein „1000 Jahre Urkunde Aubing e. V.“ geplanten Aufstellung einer Tafel zur Historie Aubings handelt es sich um eine Beschilderung, die es in dieser Form auf öffentlichem Verkehrsgrund im Stadtgebiet bisher nicht gibt. Die Tafel steht auf einem Grundstück des Kommunalreferates und soll auf Wunsch der Initiatoren an einem Standort auf öffentlichem Verkehrsgrund neu aufgestellt werden. Mit dieser „Ortsinformationstafel“ will der Förderverein „1000 Jahre Urkunde Aubing e. V.“ mittels eines Stadtteilplanes über Orte informieren, die, so die Inschrift der Tafel, den Aubingern einmal wichtig waren und sind.
Das Kreisver waltungsreferat war bisher der Auffassung, dass es für die Genehmigung von Hinweisbeschilderungen oder wegweisenden Beschilderungen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit verkehrslenkender
Funktion zuständig ist. Eine Hinweisbeschilderung in der oben beschriebe-nen Art dient nicht der gezielten Wegweisung, sondern der Information und Darstellung des Ensembles „Dorfkern Aubing“.
Das Kreisver waltungsreferat hat sich bereit erklärt, die federführende Zuständigkeit zu übernehmen und erteilt dem Antragsteller die Genehmigung zur Aufstellung auf öffentlichem Verkehrsgrund.
Frage 2:
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Antwort:
Mit der Beantwortung dieser Stadtratsanfrage wird auch dem Antragsteller die Genehmigung zur Aufstellung schriftlich erteilt.
Frage 3:
Was kann der Antragsteller noch tun, um das Verwaltungshandeln zu beschleunigen?
Antwort:
Nachdem das Kreisverwaltungsreferat die Genehmigung zur Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsgrund erteilt hat, wird der Antragsteller gebeten, mit dem Baureferat Tiefbau TZ 5 Kontakt aufzunehmen. Dies ist erforderlich, da die geplante 2,40 x 2,00 m große Ortstafel durch Fundamente standsicher mit dem Boden verbunden werden muss.