Hunde, die aus dem EU-Ausland zu Handelszwecken nach Deutschland
verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Für sie muss ein amtliches Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland mitgeführt werden. Zudem müssen sie ordnungsgemäß gekennzeichnet (Mikrochip) sein. Des Weiteren muss für das jeweilige Tier ein Europäischer Heimtierausweis existieren. Dieser muss Folgendes beinhalten:
- Datum der Kennzeichnung (Chip)
- Mikrochip-Nummer
- Datum der Tollwutimpfung
- Dauer der Gültigkeit der Tollwutimpfung
- Rasse
- Alter
- Name
- Geburtsdatum
- Farbe des Hundes (wünschenswert wäre ein Foto)
- Adresse und Name des Vorbesitzers
Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist zwingend erforderlich.Die Impfung ist frühestens ab der zwölften Lebenswoche möglich. Darüber hinaus muss eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen eingehalten werden, bis ein tragfähiger Impfschutz ausgebildet ist.
Dies bedeutet: Das Tier muss mindestens 15 Wochen alt sein!
Die Kennzeichnung muss vor oder zeitgleich mit der Tollwutimpfung erfolgen! Eine Impfung gegen Tollwut, die vor der Kennzeichnung des Hundes erfolgte, ist nicht gültig.