Die Landeshauptstadt München fördert seit 2005 alternative Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen. Sie unterstützt die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit einer freiwilligen Förderung von maximal 50.000 Euro pro Wohngemeinschaft. Mittlerweile gibt es in München zirka 35 ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Davon wurden 18 in der Gründungsphase finanziell gefördert.
Die Qualität des Zusammenlebens, der Betreuung und der Pflege ist in ambulant betreuten Wohngemeinschaften von vielen Faktoren abhängig. Eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Wohngemeinschaft ist, dass die pflegebedürftigen und oft an Demenz erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner selbstbestimmt leben können. So beschließen sie in einem gemeinsamen Gremium unter anderem, wie sie den Tagesablauf
gestalten, ihre Wohngemeinschaft organisieren und Pflege- und Betreuungsdienst sie wählen. Die Bewohnerinnen und Bewohner können von ihren Angehörigen und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern im Gremium der Selbstbestimmung vertreten werden.
Im „Qualitätsforum ambulant betreute Wohngemeinschaften“ des Sozialreferats haben Initiatorinnen und Initiatoren solcher Wohngemeinschaften Qualitätskriterien entwickelt und abgestimmt. An der Erarbeitung der Kriterien waren außerdem ambulante Pflegedienste, im Bereich ambulant betreuter Wohngemeinschaften in München tätige Vereine und Organisationen sowie das Amt für Soziale Sicherung beteiligt, bei dem die Leitung des Forums liegt. Grundlage ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, in dem Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften formuliert sind. In den Münchner Qualitätskriterien beschreiben Praktikerinnen und Praktiker erstmals auf dieser Grundlage die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wichtig sind.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner tragen die Münchner Qualitätskriterien mit und halten sie in ihrem Arbeitsbereich ein. Sie machen ihr Qualitätsverständnis für alle Beteiligten transparent und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Für Interessierte, Angehörige sowie gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer können die Qualitätskriterien eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl einer Wohngemeinschaft sein.
Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Überblick zu erleichtern, wird zusätzlich zu den Qualitätskriterien eine Liste mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Internet veröffentlicht. Darin sind ausschließlich die Wohngemeinschaften aufgeführt, für die eine Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Daten vorliegt.
Die Qualitätskriterien und die Liste mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften in München sind unter
www.muenchen.de/ambwg zu finden.
Wohngemeinschaften, die in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden sich bitte an: inklusion-pflege.soz@muenchen.de.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel sechs bis acht Menschen mit Betreuungs- und/oder Pflegebedarf in einer wohnlichen Atmosphäre in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Sie haben zum Rückzug in die Privatsphäre ein eigenes Zimmer, das sie selbst möglichst mit vertrauten, eigenen Möbeln ausstatten. Wohnküche und Wohnzimmer werden von allen gemeinsam genutzt.