Welche U-Bahn-Stationen sind als Zeugnisse ihrer Entstehungszeit erhaltenswert?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Otto Bertermann, Ursula Sabathil (Freie Wähler), Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) und Stadtrat Richard Progl (Bayernpartei) vom 25.3.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22
GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich bei der Frage der Denkmalwürdigkeit von U-Bahn-Stationen um eine Vollzugsangelegenheit des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) handelt. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag vom 25.03.2014 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Für Fragen der Denkmalwürdigkeit und der Aufnahmen von Baudenkmälern in die Denkmalliste ist gem. Art. 2 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) zuständig.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das die Überprüfung der Denkmaleigenschaft von U-Bahnhöfen sehr begrüßt, hat deshalb den im Betreff genannten Antrag in der 966. Heimat- und Denkmalpflegersitzung (HDS) vom 09.04.2014 als Tagesordnungspunkt behandeln lassen.
Das BLfD hat dabei mitgeteilt, dass dort grundsätzlich Überlegungen angestellt werden, welche U-Bahnhöfe des Ursprungsnetzes tatsächlich für eine Eintragung als Baudenkmal in Frage kommen können. Vor dem Hintergrund, dass ein wesentlicher Auslöser für die Realisierung der U-Bahn die Vergabe der XX. Olympischen Spiele 1972 an München war, stehen bei der derzeit noch anhaltenden Prüfung durch das Landesamt u.a. die drei nach einheitlichem Konzept gestalteten U-Bahn-Stationen Bonner Platz, Petuelring und Olympiazentrum im Fokus. Das BLfD nimmt den aktuellen Antrag zum Anlass, zeitnah zu einer abschließenden Entscheidung zu gelangen.Herr Heimatpfleger Goergens begrüßt ebenfalls die Initiative zur Klärung, inwieweit die ersten oberen U-Bahnstationen ein Zeugnis der Entstehungszeit darstellen und als erhaltenswert einzustufen sind und bat, eventuelle Eingriffe in möglicher weise schützenswerte U-Bahn-Stationen auch mit dem BLfD und dem Heimatpfleger abzustimmen.
Im Anhang übermitteln wir in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme des Facharbeitskreises Mobilität im Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München vom 24.04.2014 zu Ihrer Information. Das Gremium hat sich kritisch mit dem Antrag auseinandergesetzt und hält es nur für bedingt erforderlich, U-Bahn-Stationen aus den 1960-er und 1970-er Jahren möglichst originalgetreu zu erhalten; wichtigen Belangen wie Standards zur Herstellung von Barrierefreiheit oder gestalterischen Erfordernissen sei der Vorzug zu geben. Die Voraussetzungen zur Bejahung eines Einzeldenkmals oder Ensembles liegen nach Auffassung des Arbeitskreises nicht vor.
Die Stellungnahme wurde auch an das BLfD zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit vorerst abgeschlossen ist. Über das Ergebnis der Prüfung durch das BLfD, das noch geraume Zeit in Anspruch nehmen kann, werden wir Sie unaufgefordert informieren.
Die Anlage zur Antwort kann unter
www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ DOK/
ANTRAG/3354701.pdf
abgerufen werden