Räume für die Mittagsbetreuungsgruppen an der Grundschule
Grandlstraße
Antrag Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 5.3.2014
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 05.03.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
An der Grundschule an der Grandlstraße werden im Schuljahr 2013/14 in sieben Gruppen 126 Plätze für eine tägliche Betreuung angeboten; insgesamt werden durch „Platz-Sharing“ 180 Kinder bis 15 Uhr bzw. 15.30 Uhr betreut, Mittagsessen wird angeboten. Dafür stehen entweder Räume in der Schule oder extern in Schulnähe zur Verfügung.
Die Mittagsbetreuung „Raum für Kinder“ (eine selbstständige Untergruppe der bestehenden Elterninitiative, sie betreut die Gruppen 6 und 7) war ursprünglich in einem Pfarrheim untergebracht. Wegen Umbaumaßnahmen dort musste sie das Gebäude jedoch verlassen und erhielt deshalb von der Schulleitung im Schulgebäude die Räume 002 und 004, die sie bisher allein nutzt.
Im kommenden Schuljahr wird sich die räumliche Situation aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen ändern. Nach Auskunft der Schulleitung erhält die „alteingesessene“ Mittagsbetreuung mit den Gruppen 1 und 2 während des Umbaus des Schulgebäudes zwei Räume in der mobilen Schulraumeinheit des Tagesheims. Die Gruppen 3, 4 und 5 werden wie bisher im Vereinsheim des TUS Obermenzing und im Pfarrheim Leiden Christi betreut. Die Unterbringung der „Mitti-Raum-für-Kinder-Obermenzing“ (Gruppen 6 und 7) ist dagegen nach Kenntnis der zuständigen Fachabteilung 4 noch nicht geklärt. Die Schulleitung hat für das neue Schuljahr wieder sieben Gruppen für die Mittagsbetreuung angegeben, jedoch die genaue Raumaufteilung noch nicht mitgeteilt, ebenso fehlt noch die Angabe der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Möglicher weise wird eine alleini-ge Nutzung von Schulräumen durch die beiden Gruppen nicht mehr möglich, sondern eine Doppelnutzung erforderlich sein.
Wie Sie wissen, ist die Mittagsbetreuung eine Einrichtung der Schule. Die fachliche Aufsicht über die Mittagsbetreuungen an staatlichen Grundschulen übt das Staatliche Schulamt aus, die Schulleitung ist als Sachwaltung verantwortlich für die Bereitstellung der benötigten Räume.
In der Bekanntmachung des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.05.2012 heißt es, dass die Mittagsbetreuung grundsätzlich in Räumen der Schule stattfindet, die nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden. Das bedeutet, dass die Mittagsbetreuung auch in Doppelnutzung untergebracht werden kann, wenn die Raumsituation und der Bedarf an Betreuungsplätzen dies erfordern. Ohne Doppelnutzung könnte der Raumbedarf der Mittagsbetreuungen an den Münchner Grundschulen nicht mehr gedeckt werden bzw. es wären keine Erweiterungen mehr möglich; die Doppelnutzung ist seit langem einvernehmliche Praxis an den Münchner Schulen.
Das Referat für Bildung und Sport fördert die Mittagsbetreuungen neben der Einrichtung und Ausstattung auch mit finanziellen Zuschüssen. Der Ausschuss für Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 26.02.2014 eine Beschlussvorlage vorberaten, nach der der bisherige Personalkostenzuschuss zukünftig als Personal- und Betriebskostenzuschuss gewährt wird. Außerdem ist eine Erhöhung des Zuschusses vorgesehen. Die Vollversammlung des Stadtrates muss die Beschlussvorlage noch beschließen (voraussichtlich am 30.07.2014).
Sollte dies der Fall sein, können die Mittagsbetreuungen den städtischen Zuschuss zukünftig beispielsweise auch zur Finanzierung von Betriebskosten bei Anmietung schulexterner Räume verwenden. Diese Verbesserung wird im Schuljahr 2014/15 voraussichtlich zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,6 Millionen Euro führen.
Zur weiteren Situation der Betreuungsplätze an der Grundschule an der Grandlstraße kann ich Ihnen noch folgende Informationen geben:
Ab dem Schuljahr 2014/15 wird an diesem Schulstandort ein städtisches Tagesheim aufgebaut. Zunächst werden zwei Gruppen mit insgesamt 50 Plätzen eröffnet; wenn der Vollausbau erreicht ist, werden acht Gruppen mit 200 Plätzen zur Verfügung stehen.Des Weiteren ist auch ein städtischer Hort mit 100 Plätzen vorhanden und eine Eltern-Kind-Initiative stellt 15 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Für das Schuljahr 2017/18 liegt darüber hinaus für diesen Schulstandort bereits ein Vorbescheid zur Einführung des gebundenen Ganztags vor. Bis dahin wird der Schulstandort durch Baumaßnahmen entsprechend ertüchtigt. Durch den Vollausbau des Ganztagszuges entstehen weitere 100 Betreuungsplätze.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.