Der Weg ist klar: Fernwärmekosten für alle städtischen Gebäude mit wenig Aufwand senken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Georg Kronawitter, Marian Offman und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 2.12.2013
Antwort Baureferat:
Sie haben am 02.12.2013 Folgendes beantragt:
„Kommunalreferat und Referat für Bildung und Sport werden beauftragt, im Benehmen mit dem Baureferat für alle städtischen Gebäude, die mit Fernwärme beheizt werden, das jährliche Kostensenkungspotential durch Anpassung der Anschlusswerte zu identifizieren.
Dem Stadtrat ist zu berichten, wie es in Verhandlungen mit der SWM GmbH gelungen ist, dieses Einsparungspotential tatsächlich zu heben. Die LHM legt dabei eine so genannte Jahres-Vollastbenutzungsstundenzahl von 2.000 zugrunde, wie sie die SWM GmbH neuerdings bei der Anpassungsklausel /2/ in Ansatz bringen.“ (Punkt 1)
„Es wird empfohlen, auch die Gebäude von Tochtergesellschaften mit Fernwärmeversorgung frühzeitig in diese Optimierungsrunde einzubinden, um sie am Erfolg unverzüglich teilhaben zu lassen.“ (Punkt 2)
„Dem Stadtrat ist in diesem Zusammenhang darzustellen, inwiefern es der LHM gelingt, als Großkunde einen vorteilhaften Rahmenvertrag für M-Fernwärme zu bekommen, anstatt einer rein einzelanschlussbezogener Vertragsgestaltung.“ (Punkt 3)
Vorab bedanke ich mich für die entsprechend meiner Zwischennachricht vom 11.12.2013 gewährte Terminverlängerung.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Zu Punkt 1:
Seit der Einführung des Energiemanagements beim Baureferat im Jahre 1997 werden die Anschlusswerte von Fernwärme-Abnahmestellen kontinuierlich überprüft, reduziert und optimiert. Durch die ständige Realisierung von Anschlusswertreduzierungen in den vergangenen 16 Jahren sind nennenswerte Einsparpotentiale – ohne Komfortverlust bei länger anhalten-den tiefen Außentemperaturen – für die verbliebenen Abnahmestellen gegenwärtig nahezu ausgeschöpft.
Nachfolgend finden Sie eine detailliertere Betrachtung des Sachverhaltes.
Der Grundpreis für die Fernwärme richtet sich nach der vom Verbraucher bestellten theoretischen Leistung (Anschlusswert (kW)), die der Versorger (Stadtwerke München GmbH) für die voraussichtlich kälteste Witterung vorhalten muss.
Die Vollbenutzungsstunden dienen nach der dem Antrag zugrundeliegenden Berechnung zu einer ersten überschlägigen Abschätzung der benötigten Leistung eines Gebäudes, um die Größenordnung der Wärmeanlage zu bestimmen. Für eine nachträgliche Bestimmung der Leistung sind die Ergebnisse dieser Berechnungsmethode jedoch nicht geeignet.
Wie im Antrag richtig beschrieben wurde, könnten zu geringe Vollbenutzungsstunden ein Indikator für eine zu hoch installierte Leistung (Anschlusswert) sein. Der Grundpreis wäre in diesem Fall zu teuer und es würden der Landeshauptstadt München somit unnötige Mehrkosten entstehen.
Im Gegensatz dazu würde jedoch eine zu knappe Kalkulation dazu führen, dass die Leistung der Fernwärme nicht genügt, um das Gebäude ausreichend zu beheizen.
Welche Vollbenutzungsstunden als zu gering einzustufen sind, regelt die Richtlinie VDI 2067.
Der zitierte Wert V
0 = 2000 h aus dem Preisblatt M-Fernwärme (Punkt 2)
der Stadtwerke München GmbH ist nicht für eine Gesamtbedarfsdeckung durch Fernwärme anzuwenden. Dieser Wert wird lediglich im Fall einer Teilbedarfsdeckung ver wendet, d.h. zusätzlich zur Fernwärme wird eine andere Anlage zur Wärmegewinnung eingesetzt, so dass sich der Fernwärmebedarf reduziert.
Die angesetzten 2000 Vollbenutzungsstunden dienen dabei aber nicht zur Abschätzung des Anschlusswertes, sondern allein zur Preisbildung der Stadtwerke München GmbH. Es werden hier also ganz unterschiedliche Ziele verfolgt.
Die im Antrag vorgeschlagene Methode, bei der ein pauschaler Wert für die Gebäudenutzungsstunden angenommen wird, ist ein stark vereinfachtes Verfahren der Richtlinie VDI 2067 ohne Differenzierung der Gebäudenutzung. Wir verweisen hier auf die Stellungnahme des Baureferates zumBeschluss des Kommunalreferates vom 21.11.2013 „Fernwärmekosten für städtische Gebäude mit wenig Aufwand senken – und (vielleicht) Millionen pro Jahr sparen“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 12859).
Zu berücksichtigen ist, dass die angegebenen Vollbenutzungsstunden der Richtlinie VDI 2067 nicht den heute üblichen – und aus Gründen des Klimaschutzes bei der Landeshauptstadt München durch den Stadtrat beschlossenen – energetischen Anforderungen an Bauwerke angepasst sind. Hoch gedämmte Gebäude haben generell geringere Vollbenutzungsstunden als weniger energieeffiziente Bauwerke, da die passiven solaren und inneren Energiegewinne wesentlich besser genutzt werden können, jedoch die Wärmeversorgung für lang anhaltende tiefe Temperaturen ohne zusätzliche Energiegewinne ausreichen muss. Bei Sanierungen der Landeshauptstadt München werden aus Gründen des Klimaschutzes in der Regel die energetischen Eigenschaften alter Bauwerke wesentlich verbessert. Bei der Überprüfung der Anschlusswerte mit der vorgeschlagenen Methode nach VDI 2067 würden gerade die energetisch günstigen Gebäude
schlecht erscheinen.
Des Weiteren gilt zu beachten, dass es durch regelmäßige Sanierungsmaßnahmen immer einen Anteil von Gebäuden geben wird, deren Anschlusswerte noch nicht angepasst werden konnten. Aufgrund der notwendigen Einregelungsphase der Heizungsanlage ist eine Beurteilung des Anschlusswertes erst nach der dritten Heizperiode möglich. Erst dann liegen aussagekräftige Daten vor. Nach einer Sanierungsmaßnahme fehlt die entsprechende Datengrundlage, da sich die Verbrauchswerte im Normalfall reduzieren. Sobald ausreichend Daten zur Verfügung stehen, wird das entsprechende Gebäude in den kontinuierlichen Prüfprozess der Anschlusswertreduzierung durch das Baureferat aufgenommen, so dass die Kosten bei der Stadtwerke München GmbH optimiert werden können.
Das Baureferat wird weiterhin kontinuierlich die Anschlusswerte der Fernwärme im Neubau, bei Sanierungen und im anschließenden Betrieb den jeweiligen Gegebenheiten des Bauwerkes und dessen Nutzung möglichst genau anpassen und dadurch Kosten für die Landeshauptstadt München einsparen.
Zu Punkt 2:
Der überwiegende Teil der Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt München, wie beispielsweise die städtischen Krankenhäuser, die Münchenstift GmbH und die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH), sind seit der Privatisierung eigenständig organi-siert, so dass dem Energiemanagement des Baureferates weder die vertraglichen Vereinbarungen noch die Verbrauchswerte zugänglich sind. Gleiches gilt für die meisten Wohngebäude unter der Verwaltung der städtischen Gesellschaften GEWOFAG und GWG.
Für alle anderen Gebäude im städtischen Hoheitsbereich findet selbstverständlich eine Überprüfung der Anschlusswerte statt.
Zu Punkt 3:
Die Belieferung mit Fernwärme aller Abnahmestellen der Landeshauptstadt München ist seit dem 01.01.2011 durch einen Rahmenvertrag mit der Stadtwerke München GmbH geregelt. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages und die Bündelung der Einzelverträge konnte der Ver waltungsaufwand erheblich reduziert werden.
Als Sondervertragskunde der Stadtwerke München GmbH erhält die Landeshauptstadt München vergünstigte Konditionen. Diese werden in regelmäßigen Abständen geprüft und bei Bedarf neu verhandelt.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.