Erhalt und Sicherung der „Pflegeergänzenden Leistungen“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhard Bauer, Verena Dietl, Christian Müller, Constanze Söllner-Schaar, Birgit Volk (SPD-Fraktion) und Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Jutta Koller, Dr. Florian Vogel (Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 25.2.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Sie beantragen, dass das Sozialreferat möglichst rasch mit dem Freistaat Bayern Verhandlungen aufnimmt, um für alle bedürftigen Münchnerinnen und Münchner die „Pflegeergänzenden Leistungen (PEL)“ der ambulanten Pflegedienste auf dem gewohnten Münchner Niveau rechtssicher halten zu können.
Die Regelungen zu den Leistungen nach § 124 Sozialgesetzbuch XI sind bundesrechtliche Vorschriften, im Landesrecht sind hier keine eigenen Gesetzgebungskompetenzen vorgesehen. Nach der Systematik des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) werden die Vergütungen für die Leistungen nach SGB XI zwischen den Trägerinnen und Trägern von Pflegediensten und den Pflegekassen vereinbart. Verhandlungen durch das Sozialreferat mit dem Freistaat Bayern haben keinen Einfluss auf diese Vergütungsvereinbarungen, deshalb kann auf diesem Weg keine Rechtssicherheit geschaffen werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag vom 25.02.2014 in dieser Form.
Im Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) sind Leistungen der Pflegeversicherung für die Häusliche Betreuung vorgesehen. Die im Gesetz und der dazugehörigen Gesetzesbegründung beschriebenen Leistungen decken sich teilweise mit den in der PEL vorgesehenen Förderbereichen. Für die Umsetzung und Abrechnung der Leistungen des PNG sind entsprechende Vergütungsvereinbarungen notwendig, die zwischen den Trägerinnen und Trägern der ambulanten Pflegedienste und den Pflegekassen abgeschlossen werden.
Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, ist an diesen Vergütungsverhandlungen durch den Bayerischen Städtetag vertreten. Im Rahmen dieser Beteiligung ist der Informationsaustausch gewährleistet und es können wichtige Anliegen, wie die Sicherung der pflegerischen Versorgung von Münchner Bürgerinnen und Bürgern mit eingebracht werden. Ebenso ist der Rückfluss der Informationen gewährleistet, so dass die möglichenAuswirkungen des § 124 SGB XI auf das freiwillige Förderprogramm PEL der Landeshauptstadt München weiter beobachtet werden können.
Wie bereits in der Stadtratsvorlage vom 27.02.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13819) dargestellt, werden die Entwicklungen hinsichtlich der Vertragsabschlüsse zu den §§ 124 und 125 SGB XI beobachtet und geprüft, inwieweit die Pflegeergänzenden Leistungen (PEL) von den im SGB XI möglichen und vorrangigen Leistungen abzugrenzen sind.
Durch die Erhöhung der Fördermittel für PEL mit o.g. Beschluss konnten zwischenzeitlich die Leistungen an die ambulanten Pflegedienste in München für das zuletzt abgerechnete Halbjahr in vollem Umfang ausbezahlt werden. Eine Kürzung der Auszahlung war aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht mehr erforderlich. Ab dem nächsten Abrechnungszeitraum werden dann auch bis zu 200 Stunden (statt bisher 160 Stunden) anerkannt, so dass eine deutliche Verbesserung für die pflegebedürftigen Münchnerinnen und Münchner erreicht wird.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.