Finanzielle Unterstützung für Frauenwohnen im Alter
Antrag Stadtrat Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 26.2.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Sie beantragen, zur Unterstützung der anfallenden Aufgaben des Fördervereins „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter e.V.“ die finanzielle Förderung für eine Teilzeitmitarbeiterin mit 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Bisher wurden alle Arbeiten in dem gemeinnützigen Verein der Altenhilfe ehrenamtlich geleistet. Die Mitarbeiterin könnte bei der Förderung und Bildung nachbarschaftlicher Wohngruppen für alleinstehende Frauen nach Ende ihrer Berufstätigkeit unterstützen, Wohn- bzw. allgemeine Beratung für Interessierte anbieten, Bildungs- und Vortragsveranstaltungen durchführen und in der Vernetzungsarbeit tätig sein. Es ist zu prüfen, ob hierzu Stiftungsmittel verwendet werden können.
Da hier noch mehrere Abstimmungsprozesse erforderlich waren, hat sich die Bearbeitung des Antrags verzögert. Dies bitten wir zu entschuldigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag vom 26.02.2014 in dieser Form.
Das Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, Abteilung Kommunale Altenhilfe befindet sich bezüglich der Förderung des Frauenwohnprojektes seit längerem in Verhandlungen mit dem Verein „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter e.V.“. Seit 2011 erhält der Verein, der Mitglied im Diakonischen Werk Bayern ist, im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanzielle Unterstützung durch die Stiftungsver waltung des Sozialreferats. Im Januar 2013 beantragte der Verein die Aufnahme in die Regelförderung und im März 2013 wurde von der 254. Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen die Empfehlung ausgesprochen, das Projekt „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter“ von der Selbsthilfe- in die Regelförderung überzuleiten.
Zunächst wurden im Zuge der Neustrukturierung der kommunalen Altenhilfe die bestehenden Strukturen hinsichtlich einer sinnvollen Anbindung des Projekts geprüft.
Seit Herbst 2013 haben mehrere Gespräche zwischen dem Sozialreferat, der Vereinsvorsitzenden sowie der Inneren Mission München bezüglich der Schaffung einer halben Fachstelle für den Verein stattgefunden.Auch die Gleichstellungsstelle für Frauen befür wortet, dass eine Anbindung des eingetragenen und gemeinnützigen Vereins „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter e.V.“ über seine Mitgliedschaft im Diakonischen Werk an die Innere Mission auch zukünftig erhalten bleibt. Auf diese Weise kann der Verein in Fragen der Anstellungshoheit möglichst selbständig und auf die eigenen Bedarfe angepasst agieren und hat somit die gleichen Möglichkeiten wie andere kleine Vereine.
Im Mai 2014 ergab sich in einem Gespräch der Sozialreferentin Frau Brigitte Meier mit der Vereinsvorsitzenden einvernehmlich folgender Lösungsvorschlag, der den Interessen des Vereins und der geplanten Aufgabenverteilung entgegenkommt:
Der Verein „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter“ erhält seitens des Sozialreferats eine Förderung für die Personalkosten von bis zu drei geringfügig Beschäftigten. Es wird empfohlen, zunächst zwei geringfügig Beschäftigte einzusetzen und im weiteren Verlauf zu prüfen, ob dieser Weg eine tragfähige dauerhafte Lösung darstellt. So können die Aufgaben wie z.B. die Durchführung der monatlichen Bildungsveranstaltungen, das Veranstaltungsmanagement und die Betreuung der Wohngruppen flexibel gehandhabt werden. Der Verein kann dabei auch auf bewährte ehrenamtlich Tätige zurückgreifen und von deren Erfahrungsschatz profitieren.
Die Vereinsvorsitzende wurde nun erneut gebeten, einen Zuschussantrag für die entsprechenden Personal- und Sachkosten beim Sozialreferat, Abteilung Kommunale Altenhilfe einzureichen.
Da über Stiftungsmittel des Sozialreferats keine Personalkosten gefördert werden, scheidet die Verwendung von Stiftungsmitteln hierfür aus.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.