Spätestens beim Auszug aus einer Wohnung wird man mit dem Thema Schönheitsreparaturen konfrontiert. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat sich in diesem Bereich innerhalb der letzten zehn Jahre geändert und fortentwickelt. Rechtsanwalt Günther Rieger vom Mieterverein München e.V. stellt am Dienstag, 8. Juli, um 18 Uhr im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, die wesentlichen Urteile vor und wird rechtliche Grundlagen verständlich ansprechen. So wird unter anderem die Frage geklärt, was Schönheitsreparaturen sind und wer sie bei Auszug ausführen muss. Der Eintritt ist frei. Im Rahmen des Vortrags geht Rieger auch auf individuelle Fragen der Besucherinnen und Besucher ein.