Informationen zum richtigen Umgang mit Wildtieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan und Bettina Messinger (SPD-Fraktion) vom 13.3.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat nicht angezeigt ist. Daher erlaube ich mir, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Mit Schreiben vom 13.03.2014 haben Sie folgenden Antrag an den Herrn Oberbürgermeister gestellt:
„Die Stadtverwaltung entwickelt in Abstimmung mit Tierschutzorganisationen Ideen, z. B. ein Faltblatt, um aufzuklären, ob und wann es sinnvoll ist, ein junges Wildtier, z. B. Vögel, Igel und Eichhörnchen, aus der Natur zu entnehmen, um es vermeintlich zu retten. Das Faltblatt sollte u. a. an Tierarztpraxen kostenlos ausgegeben werden. Ebenso könnte es bei Informations-Veranstaltungen wie z. B. Bürgerversammlungen ausgelegt werden.“
Als Begründung hierzu führten Sie Folgendes aus:
„Im Tierheim München werden jährlich ca. 2.000 Wildtiere mit steigender Tendenz gepflegt und wieder aufgepäppelt. Bei vielen dieser Wildtiere wurde die Tierrettung gerufen oder das Tier ins Tierheim gebracht, obwohl dies nicht nötig gewesen wäre. Nicht jeder Jungvogel am Boden ist verwaist, auch manches Eichhörnchen hätte die menschliche Unterstützung nicht gebraucht. Die besten Überlebenschancen haben die kleinen Wildtiere meist bei ihren Eltern. Deshalb braucht es mehr Aufklärung zum Thema. Ein Faltblatt mit Tipps, wann es sinnvoll ist, das Tier mit menschlicher Hand aufzuziehen und wann es besser ist, das Tier dort zu lassen, wo es gefunden wurde, kann zur Aufklärung beitragen.“
Bitte lassen Sie mich Ihnen dazu Folgendes berichten:Gemäß § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es, vorbehaltlich jagdlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie zu pflegen. Diese Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald davon auszugehen ist, dass sie sich in Freiheit selbstständig erhalten können. Meist werden die Tiere direkt oder durch die verständigte Tierrettung im Tierheim abgegeben.
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist eine verstärkte Information der Münchner Bürger/-innen zu diesem Thema wünschenswert. Aufgrund der Vielzahl an Wildtierarten würde ein Faltblatt mit Informationen zum Umgang mit in Not geratenen Wildtieren jedoch schnell zu umfangreich. Es könnte allerdings z. B. in wiederholten Pressemitteilungen auf das Thema allgemein und auf spezielle, bereits vorhandene Informationsangebote von Umweltverbänden, z. B. dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., hingewiesen werden.
Nicht alle Wildtiere, die sich vermeintlich in Not befinden, sind wirklich auf die Hilfe der Menschen angewiesen und müssen der Natur entnommen werden. In jedem Fall aber ist mit Sachkenntnis und Vorsicht vorzugehen. Kompetente Tierschutzorganisationen und -verbände haben geeignetes Informationsmaterial zum Thema erarbeitet und stellen dieses im Internet zur Verfügung. In der umfangreichen Broschüre „Wildtiere in Not“ wird z. B. die Situation von Wildtieren im urbanen Umfeld treffend und übersichtlich dargestellt.
Das Veterinäramt der LH München hat die Notwendigkeit einer differenzierten Information zum Thema „Wildtiere in Not“ erkannt. Auf der Homepage von KVR-I/34 finden sich Hinweise und Links zu Informationsbroschüren und Faltblättern namhafter Tierschutzorganisationen und -verbände. Insbesondere können die Faltblätter für die am häufigsten betroffenen Tierarten
- „Igel – was ihnen wirklich hilft“
- „Eichhörnchen im Garten helfen“
- „Vogel gefunden – was tun?“
heruntergeladen werden. Telefonnummern und Internetadressen von kompetenten Ansprechpartnern sind hinterlegt.
Bitte nehmen Sie von diesen Ausführungen Kenntnis und lassen Sie mich davon ausgehen, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.